E-Ladesäule und Wallbox: Worauf Mieter und Eigentümer achten müssen
Am liebsten laden Besitzerinnen und Besitzer von Elektroautos ihr Fahrzeug vor der eigenen Haustür auf.
(Foto: dpa Picture Alliance)
Foto: HandelsblattDüsseldorf. Immer mehr Menschen sind weltweit mit Elektroautos unterwegs. In Deutschland wurden seit Jahresbeginn laut Daten des Kraftfahrt-Bundesamts rund zwei Millionen Pkw neu zugelassen – fast jeder fünfte davon fährt rein elektrisch. Das sind 60 Prozent mehr E-Auto-Neuzulassungen als im Vorjahr.
Eigenheimbesitzer laden ihre Elektromobile häufig zu Hause, hat die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur in einer Befragung festgestellt. Das ist in der Regel günstiger als an öffentlichen Ladesäulen – und komfortabel: Abends oder am Wochenende angestöpselt, lädt das Auto, während der Halter schläft oder im Haus beschäftigt ist.
Und Mieter und Wohnungseigentümer? Auch sie können Wallboxen oder Ladesäulen im oder am Wohnhaus nutzen.
E-Ladesäule oder Wallbox: Was gilt für Mieter und Eigentümer bei der Installation?
Wohnungseigentümer haben das Recht, im Haus umzubauen, damit sie ein E-Auto laden können (§ 20 Abs. 2 WEG). „Wenn das nachgefragt wird, sollte die Gemeinschaft proaktiv handeln, ehe das jemand rechtlich durchboxt“, rät Julia Wagner, Leiterin Zivilrecht vom Verband Haus & Grund Deutschland. Zu klären ist etwa, wie viele Eigentümer über kurz oder lang elektrisch laden wollen, wer sich am Umbau beteiligt und wie die Kosten aufgeteilt werden.