Kaminöfen: Was bis Ende 2024 auf Eigentümer älterer Modelle zukommt
Damit der Rauch aus den Schornsteinen möglichst wenige Schadstoffe enthält, müssen Hauseigentümer ältere Kaminöfen bald nachrüsten.
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Foto: HandelsblattDraußen friert es, drinnen breitet sich wohlige Wärme aus, denn das Feuer im Kaminofen lodert. Aus dem Schornstein steigt Rauch hoch und mit ihm oft Schadstoffe, insbesondere bei älteren Öfen. Nach dem 31. Dezember 2024 dürfen Kaminöfen, die bis 2010 zugelassen wurden, darum nur noch weiterbetrieben werden, wenn sie maximal 0,15 Gramm pro Kubikmeter (g/m³) Feinstaub und 4 g/m³ Kohlenmonoxid freisetzen. Das regelt die zweite Stufe der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (kurz: 1. BImSchV). Ziel der Grenzwerte ist, die Umwelt und die Gesundheit der Menschen zu schützen.
Bei der Holzverbrennung in Kaminöfen entstehen nicht nur Kohlendioxid (CO2), umweltschädliches Methan und giftiges Kohlenmonoxid, sondern auch Feinstaub, polycyclische Kohlenwasserstoffe (PAK) und andere Luftschadstoffe. Kleinste Partikel können eingeatmet werden und die Lunge, die Atemwege sowie das Herz-Kreislauf-System schädigen oder sogar Krebs erregen. „Die mehr als elf Millionen Einzelraumfeuerungsanlagen und eine Million Kessel für feste Brennstoffe sind verantwortlich für 20 Prozent aller Feinstaubemissionen und 90 Prozent aller freigesetzten PAK“, beschreibt Christian Liesegang vom Umweltbundesamt die Dimension der Emissionen.