Steuererklärung: Wenn der Steuerfahnder klingelt
Finanzamt für Steuerstrafsachen: Die Fahnder aus Wuppertal-Barmen sollen auch beim Handel mit Daten aus Steuer-CD´s von ausländischen Banken aktiv geworden sein.
Foto: dpaSteuerhinterziehung gilt in Deutschland immer noch als ein Delikt der Prominenz. Die Hausdurchsuchung von Klaus Zumwinkel sorgte wochenlang für Schlagzeilen, die Bewährungsstrafe gegen Tennis-As Boris Becker wegen eines Umzugs ins Steuerparadies Monaco ebenfalls. Auf der Liste der Steuertrickser stehen neben Otto Graf Lambsdorff auch Schlagerstar Patrick Lindner oder Freddy Quinn.
Die Praxis in den Finanzämtern sieht aber anders aus. Die Beamten nehmen bei ihren Überprüfungen vor allem die so genannten kleinen Leute ins Visier. Aktuell ist daher wieder höchste Vorsicht geboten, weil viele Steuerzahler gerade an ihrer Erklärung für das vergangene Jahr arbeiten. Was viele nicht wissen: Kleine Steuerhinterzieher werden genau wie Millionäre bestraft, auch wenn es nur um Tausender geht. Und: Finanzbeamte können bis zu zehn Jahre in die Vergangenheit prüfen, ob damals alles rechtens war.
Welche Folgen vermeintliche Bagatellen haben, zeigt der Fall eines Freiberuflers. Obwohl er einen Steuerberater für seine privaten und gewerblichen Steuererklärungen engagierte, stellte das Finanzamt nach einer Betriebsprüfung festgestellt, dass seine Angaben lückenhaft waren.
Der Betroffene hatte die private Nutzung eines PKW und den privaten Anteil der Kosten für Heizung und Strom seines Anwesens, in dem auch die Firma war, nicht angegeben. Der Selbstständige war damit ein Steuerhinterzieher. Die Fehlbeträge beliefen sich im ersten Jahr auf rund 4000 Euro, im zweiten auf 3500 Euro und im dritten auf 2100 Euro. Knapp 10.000 Euro musste er nachzahlen.
Damit nicht genug: Gegen den überraschten Unternehmer wurde prompt ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Es endete mit einem Strafbefehl. Die Geldstrafe belief sich auf 65 Tagessätzen mit jeweils 110 Euro. Einschließlich der Kosten für das Strafbefehlsverfahren zahlte der Steuersünder dafür zusätzlich 7.218,93 Euro an die Staatskasse - Plus 1.021 Euro Zinsen (BGH, IX ZR 189/09).
Dabei hatte der Betroffene im eingangs geschilderten Fall noch Glück. Er verklagte seinen Steuerberater und die Richter des Bundesgerichtshofs gaben ihm Recht. Letztlich musste sein Berater die Geldstrafe samt Zinsen für seinen Mandanten zahlen (Az. IX ZR 189/09).
Der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger hat die ihm bei der Fußball-WM in Brasilien vom brasilianischen Verband geschenkte Luxus-Uhr laut eigener Auskunft beim Hauptzollamt am Frankfurter Flughafen nachträglich deklariert. Der Chronometer im Wert von 20.000 Euro hätte eigentlich schon bei seiner Einreise nach der Rückkehr von der WM-Endrunde beim Zoll angemeldet werden müssen. Der Jurist aus Altendiez, Mitglied im Exekutivkomitee des Weltverbandes Fifa, hatte das Präsent laut eigener Darstellung allerdings erst entdeckt, nachdem er nach seiner Rückkehr aus Brasilien von einem englischen Journalisten kontaktiert wurde.
„Ich habe einen Fehler gemacht, weil ich den Inhalt der Geschenktüte nicht genau überprüft habe. Ich hätte es aber auch nicht für möglich gehalten, dass so etwas nach den Entwicklungen bei der Fifa seit 2012 mit der Einrichtung einer neuen Ethik- sowie Compliance-Kommission noch möglich ist", sagte Zwanziger der am Mittwoch erscheinenden Sport Bild. Anfang der Woche übergab Zwanziger die Uhr laut eigener Darstellung in Zürich auf der Geschäftsstelle der Ethik-Kommission. Bis zum 24. Oktober haben die mehrere Dutzend Fußball-Funktionäre, die eine Uhr erhalten vom CBF erhalten hatten, Zeit, das wertvolle Geschenk zurückzugeben. Tun sie das würden keine Ermittlungen wegen Verletzung des Fifa-Ethikcodes eingeleitet.
Foto: dpaUm welchen Betrag es geht, ist noch nicht bekannt. Doch die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt gegen den Fernsehkoch Johann Lafer wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung. Das sagte Staatsanwalt Hans Peter Gandner am 3. September in Koblenz. Der Anwalt von Lafer erklärte auf Anfrage, sein Mandant werde sich während eines laufenden Verfahrens nicht äußern. Eine frühere Mitarbeiterin habe Strafanzeige gestellt, erklärte er. Zwei Tage zuvor hatten rund 45 Beamte Lafers Restaurant in Stromberg und seine Kochschule in Guldental bei Bad Kreuznach durchsucht, wie die Staatsanwaltschaft bestätigte. „Wir ermitteln gegen die Eheleute Lafer wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung“, sagte Gandner. Nun werde die Staatsanwaltschaft die Unterlagen und elektronischen Dateien auswerten.
Foto: obsSechsstelliger Euro-Betrag: Zunächst hatte sich die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer wegen Steuerhinterziehung selbst angezeigt, dann kam raus: Mitte Mai 2014 sollen die Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung Köln diverse Objekte durchsucht und mehrere Durchsuchungsbeschlüsse für Bankkonten vollstreckt haben. Die Beamten hätten den Verdacht, dass Schwarzer Steuern aus selbstständiger Arbeit vorenthalten haben könnte – in sechsstelliger Höhe. Ihre Selbstanzeige könnte damit unwirksam sein. Auch dass sie bereits 200.000 Euro Steuern plus Säumniszinsen nachgezahlt hat, würde ihr dann nicht mehr helfen.
Foto: dpaRund 28,5 Millionen Euro: Bayerns Ex-Boss Uli Hoeneß war im März 2014 wegen Steuerhinterziehung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte für Spekulationsgeschäfte in der Schweiz jahrelang keine Steuern gezahlt und dadurch Steuern in Höhe von rund 28,5 Millionen Euro hinterzogen. Seit Anfang Juni ist er in der Justizvollzugsanstalt Landsberg inhaftiert.
Foto: dpa900.000 Euro hinterzogene Steuern: Der Sänger Freddy Quinn hatte seinen Hauptwohnsitz jahrelang in der Schweiz, lebte aber überwiegend bei seiner Hamburger Lebensgefährtin Lilly Blessmann. Die deshalb in Deutschland fälligen Steuern, zwischen 1998 und 2002 immerhin rund 900.000 Euro, hat der Österreicher nach eigenem Eingeständnis aber nie bezahlt. Er habe sich nie mit finanziellen Dingen beschäftigt, rechtfertigte sich der Musiker vor Gericht. Außerdem beglich er sofort seine Steuerschuld, so dass im Prozess 2004 die verhängte Haftstrafe von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Hinzu kam ein Bußgeld über 150.000 Euro.
Foto: ap970.000 Euro hinterzogene Steuern: Klaus Zumwinkel verlor wegen einer Steueraffäre seinen Job als Vorstandschef der Deutschen Post. Ermittler der Bochumer Staatsanwaltschaft durchsuchten vor laufenden Fernsehkameras im Februar 2008 das Privathaus des Topmanagers. Die Staatsanwaltschaft warf Zumwinkel vor, über die LGT Bank Geld in eine Stiftung nach liechtensteinischem Recht geschleust und so den deutschen Fiskus um fast eine Million Euro betrogen zu haben. Mitte Februar 2008 trat der Post-Chef zurück und wurde knapp ein Jahr später zu zwei Jahren Haft auf Bewährung plus Zahlung einer Geldstrafe von einer Millionen Euro verurteilt.
Foto: dpa1,96 Millionen DM hinterzogene Steuern: Der frühere Verfassungsschutzchef und Ex-Verteidigungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls war eine Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre. Er räumte ein, vom Geschäftsmann Karlheinz Schreiber 3,8 Millionen Mark erhalten zu haben. Schreiber habe das Geld für ihn in der Schweiz verwaltet. Ausgehändigt worden seien ihm 873.000 Mark. Das Landgericht Augsburg erklärte ihn 2005 der Vorteilsannahme und Steuerhinterziehung für schuldig und verurteilte ihn zu zwei Jahren und drei Monaten Haft. Pfahls kam nach gut 13 Monaten frei, musste aber Ende 2011 erneut wegen Bankrotts und Betrugs in Haft.
Foto: dapd1,7 Millionen Euro hinterzogene Steuern: Um weniger Steuern zu zahlen, verlegte Tennis-Star Boris Becker Anfang der 90er-Jahre seinen Wohnsitz von München nach Monaco. Tatsächlich aber lebte er weiter überwiegend in Bayerns Metropole und nicht im Fürstentum. Das Landgericht München verurteilte ihn deshalb 2002 wegen Steuerhinterziehung von 1,7 Millionen Euro zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 500.000 Euro Geldstrafe. Becker räumte eigene Fehler ein – was das Gericht ebenso strafmildernd berücksichtigte wie die Tatsache, dass Becker vor Prozessbeginn rund 3,1 Millionen Euro Steuern nachgezahlt hatte.
Foto: dapd22,6 Millionen DM hinterzogene Steuern: Der frühere Springreiter Paul Schockemöhle hatte große Summen über Stiftungen in Liechtenstein am deutschen Fiskus vorbeigeschleust. 1996 wurde er deshalb zu elf Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt und musste 22,6 Millionen Mark Steuern nachzahlen. Schockemöhle wurde zum Verhängnis, dass dem Liechtensteiner Treuhänder Herbert Batliner Teile seiner Kundendatei gestohlen und den deutschen Steuerbehörden zugespielt wurden. Der Ex-Sportler, dem für eine erfolgreiche Selbstanzeige keine Zeit mehr blieb, verklagte Batliner später wegen der Datenpanne – ohne Erfolg.
Foto: dpa203 Millionen Euro hinterzogene Steuern: Das Landgericht München verurteilte den Geschäftsführer des VIP Medienfonds 3, Andreas Schmid, 2007 wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Schmid hatte versucht, den Fiskus um 203 Millionen Euro zu prellen, indem er beim Finanzamt zu Unrecht „gewinnmindernde Aufwendungen“ geltend machte. Der Angeklagte wusste, dass nur 20 Prozent der Aufwendungen für die Filmproduktion verwendet, aber 80 Prozent zugunsten des Fonds angelegt wurden. Kurioserweise war nicht Schmid selbst Nutznießer der Steuerersparnis. Profitiert haben vielmehr zum größten Teil die Anleger des Medienfonds.
Foto: obsIn den meisten Fällen dürften die Steuerberater aber nicht für die Strafe einspringen. Und so fragen sich viele, was ihnen im Falle eines Falles wohl drohen würde – vor allem bei vermeintlichen Bagatellvergehen. Das Unwissen ist groß, ein anonymer Selbstständiger wandte suchte in seiner Not etwa bei einem Internetforum Rat: „Hallo, ich wollte mal nachfragen wie die Bestrafung ungefähr ausschaut, wenn jemand vor zirka einem Jahr bei Ebay Steuern von 30.000 Euro hinterzogen hat? Hatte die Vorsteuer nie richtig angegeben... Komm ich jetzt ins Gefängnis? Oder bekomm ich eine Geldstrafe?“.
Die Antwort eines anderen Forumsmitglieds folgte prompt: „Sie haben auf jeden Fall mit einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe zu rechnen. Ich schätze auch, dass sich das Strafmaß zwischen 1,5 und 2,5 Jahren bewegen wird.“
Betroffene sollten sich nicht auf solches Halbwissen stützen, pauschale Antworten sind in solchen Fällen in der Regel falsch. Thomas Eigenthaler, Bundesvorsitzender der Deutsche Steuer-Gewerkschaft, kennt sich besser aus: „Bei einer Steuerhinterziehung in der Größenordnung von 20.000 Euro gibt es kein festes Bestrafungsmaß. Es sind alle Tat- und Schuldumstände zu berücksichtigen.“
Damit wird es wohl auch für gutmeinende Community-Mitglieder in Internetforen schwierig, die genauen Strafen vorherzusagen. Eigenthaler kann nur insoweit beruhigen: „Bei einer Ersttat wird es wohl mit einer Geldstrafe abgehen.“ Auch danach geht´s nicht direkt ins Kittchen. „Im Wiederholungsfall kommt zwar eine Freiheitsstrafe in Betracht. Die kann aber zur Bewährung werden“, so der Experte von der Steuergewerkschaft. Gleichzeitig warnt er: „Eine Verschonung durch die Steuerfahndung findet in dieser Größenordnung nicht statt. Auch eine Hinterziehung von 20.000 Euro ist kein Bagatellfall.“
Die Ansage ist klar: Auch dann, wenn es nicht um Millionenbeträge geht, greifen die Fahnder hart durch. Das bestätigen auch Fachanwälte und Steuerberater. Aber ab welcher Summe werden die Finanzbeamten aktiv?
Der Steuerstrafrechtsspezialist Alexander Sommer, von der Kanzlei „Kullen Müller Zinser“ machte in der Praxis die Erfahrung, dass es bei Hinterziehungssummen bis zu 20.000 Euro je nach Finanzamt und Bezirk noch zu einer Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld kommen kann. Bedingung: Es dürfen keine Vorstrafen vorliegen. Manchmal käme es bei solchen Summen auch zu einer kleinen Geldstrafe im schriftlichen Strafbefehlsweg, so Sommer. Diese führe dann aber zu keiner Vorstrafe und erfolge zumindest zunächst ohne Hauptverhandlung vor Gericht.
Die Tricks der kleinen Schummler kennen die Fahnder längst. Zur beliebtesten Methode gehört das Verschweigen von Einnahmen. Eigenthaler zählt auf: „Schwarzarbeit, schwarze Kassen in der Gastronomie oder eben Schwarzgeldanlagen im Ausland.“ Aber auch Scheinrechtsgeschäfte seien recht beliebt. Dazu gehörten zum Beispiel Mietverträge, die nur zum Schein mit Angehörigen abgeschlossen werden.
Verbreitet ist nach Erfahrungen der Steuergewerkschaft auch die Deklaration von privaten Ausgaben als Betriebsausgaben. Gern werde zudem der von Ehefrau privat genutzte Porsche als betrieblich genutztes Fahrzeug deklariert.
Solche Maschen fliegen aber schneller auf, als es den Betroffenen lieb sein kann. Vor allem bei Betriebsprüfungen steigt das Risiko. „Auch Denunzierungen von Nachbarn, Geschäftspartnern, enttäuschten Ehepartnern oder verlassenen Geliebten kommen sehr oft vor“, sagt Eigenthaler. Das seien dann Zufallsfunde. Weitere Risiken drohen von zahlreichen Steuer-CDs, die von Mitarbeitern ausländischer Banken an den deutschen Staat verkauft wurden.
Steuerzahler mit Konten, Ferienhäusern oder sonstigem Besitz im Ausland könnten in der Zukunft mit verstärktem Gegenwind rechnen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will den Kampf gegen Steuersünder international koordinieren und die Behörden in Europa stärker zu vernetzen. Zentrale Verbindungsstellen und einheitliche Formblätter sollen die Kooperation der Steuerfahnder über die Grenzen hinweg vereinfachen.
Das dürfte nicht nur die Großfälle betreffen. Der Steuerstrafrechtsexperte Rolf Schwedhelm von der Kanzlei „Streck Mack Schwedhelm“ weiß: „Kleine Hinterzieher werden nicht verschont! Ist die Tat entdeckt, wird sie verfolgt. Zumal die Fahnder ja nicht von vorn herein erkennen können, ob der Fall klein ist oder nicht.“ Ein besonders beliebter Fall der "Kleinhinterziehung" ist für Schwedhelm nach wie vor die Nichterklärung von Zinsen, das Verschweigen von Mieteinkünften, Vortäuschen von Werbungskosten oder Betriebsausgaben, Verschweigen von Nebeneinkünften, schwarz Beschäftigung von Putzfrau oder Gärtner.
Der Sindelfinger Steuerstrafrechtsexperte Alexander Sommer kommt auf ähnliche Tricks. Beliebte Methoden sind nach seiner Erfahrung: „Hinterziehung von Kapitaleinkünften aus dem Ausland, fingierte Mietverhältnisse mit fingierten Werbungskosten und Verlusten, fingierte Abschreibungen und Betriebsausgaben wie der Einkauf von Wein als Geschenk für Patienten oder Mandanten“.
Sommer warnt: „Fingierte Mietverhältnisse sind in den vergangenen Jahren Schwerpunkte der steuerfahndungsmäßigen Ermittlungen gewesen.“ Gleiches gelte für Kapitaleinkünfte aus dem Ausland. Letztere würden an den Landesgrenzen, sowohl zum EU-Ausland wie Luxemburg, als auch zum Drittland wie die Schweiz und Liechtenstein heute sehr konsequent und sachkundig vom Zoll verfolgt.
Sommer klärt auf: „Was viele nicht wissen ist, dass auch Bargeldbeträge unter 10.000 Euro also auch im Bereich von 8.000 Euro bis 9.000 Euro nach dem Finanzverwaltungsgesetz ohne Weiteres an die Veranlagungsfinanzämter der Steuerpflichtigen weiter gemeldet werden können“. Und so kann selbst die angebliche Reisekasse unangenehme Rückfragen provozieren.