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Reform des ZahlungsverkehrsIBAN, die Schreckliche

Der Countdown läuft: In wenigen Monaten werden die nationalen Überweisungen und Lastschriften in der Europäischen Union durch ein neues Verfahren ersetzt. Womit Bankkunden und Unternehmer rechnen müssen.Katharina Schneider 23.04.2013 - 06:28 Uhr Artikel anhören

Die neue Kontonummer IBAN ist nur eine Neuerung der Sepa-Umstellung.

Foto: dpa

Düsseldorf. Sepa? Das ist doch die Sache mit der langen Kontonummer! Ja, aber dahinter steckt noch mehr. In gut neun Monaten werden nationale Überweisungen und Lastschriften in der EU und einigen weiteren Staaten endgültig auf das einheitliche Sepa-Verfahren umgestellt.

Das funktioniert jedoch nicht automatisch, neben den Banken müssen sich insbesondere Unternehmen darauf vorbereiten. Doch immer neue Studien warnen, dass viele Firmen Sepa nicht ernst genug nehmen und die Zeit knapp wird. Handelsblatt Online zeigt, was Unternehmen und Verbraucher tun müssen und erklärt, ob es wirklich Grund zur Panik gibt.

Sepa-Checkliste
Das Forschungsinstitut Ibi veröffentlicht auf der Internetseite www.sepa-wissen.de eine Checkliste zur Sepa-Einführung. Folgendes sollte nach Ansicht der Forscher erledigt werden.
Unternehmen sollten einen Sepa-Verantwortlichen als Ansprechpartner für alle Fragen benennen.
Sind die bestehenden Konten bei ausländischen Banken auf längere Sicht noch notwendig? Unternehmen sollten prüfen, ob die Konten nach der Sepa-Umstellung noch gebraucht werden.
Trotz Sepa gibt es gemäß der Außenwirtschaftsverordnung weiterhin eine Meldepflicht für grenzüberschreitende ein- und ausgehende Zahlungen.
Unternehmen sollten prüfen, ob ihre IT-Systeme die neuen XML-Formate verarbeiten können, die etwa bei der elektronischen Rechnungsabwicklung gebraucht werden.
Mit dem Zahlungsdienstleister sollten umfangreiche technische Tests durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass bei den Lastschriften alles glatt läuft.
Wie können der Software-Lieferant oder die Bank die Sepa-Einführung unterstützen? Das sollten Unternehmen in Erfahrung bringen.
Die neuen Sepa-Formate erzeugen deutlich mehr Daten, darauf müssen die IT-Systeme vorbereitet werden.
Der Verwendungszweck hat nur noch 140 statt 378 Stellen. Zudem dürfen mindestens bis zum 4. November 2013 keine Umlaute verwendet werden.

Sepa, den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, gibt es eigentlich schon seit fünf Jahren. Doch praktische Auswirkungen sind bislang kaum zu spüren. In die Schlagzeilen schaffte es hauptsächlich die neue europaweit einheitliche Kontonummer IBAN. Diese wurde wegen ihrer 22 Ziffern zwischenzeitlich gerne als „IBAN, die Schreckliche“ verschrien. Sie setzt sich aus der bisherigen Kontonummer, der Bankleitzahl und zwei Prüfziffern zusammen. Neu ist auch die internationale Bankleitzahl BIC, die jedoch nur in einer Übergangsphase genutzt wird.

Für Verbraucher ändert sich mit der Umstellung zum 1. Februar 2014 nicht viel. Die Banken sind gut vorbereitet, beim Zahlungsverkehr dürfte es nach Meinung von Expertem also keine Probleme geben. Verbraucher müssen ab dann lediglich die neuen Kontonummern verwenden. Diese kamen bisher meist nur bei Transfers auf ausländische Konten zum Einsatz. Für Unternehmen, Behörden und Vereine wird es komplizierter: Zwar dürfte die Sepa-Überweisung auch ihnen kaum Probleme bereiten. Doch die Sepa-Lastschrift erfordert einige Vorbereitungen.

Hintergründe zu Sepa
Die nationalen Zahlungsverfahren werden nach und nach abgeschafft. Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen zwischen den Ländern sollen schneller und günstiger werden. Sepa ist die dritte Stufe der Umstellung auf den Euro.
Das Verfahren wurde bereits Anfang 2008 für Überweisungen eingeführt. Seit 2009 können Bankkunden auch das grenzüberschreitende Lastschriftverfahren nutzen. Ursprünglich hatte die EU-Kommission keinen Umstellungstermin vorgegeben, sondern auf eine Lösung im Markt gehofft. Dies misslang jedoch, die Beteiligung an dem System war zu gering – besonders in Deutschland. Denn die Deutschen hängen an ihrem eigenen System, schließlich funktioniert es gut.
EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Zypern; außerdem: EWR-Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen; sowie: Schweiz, Monaco, Mayotte, Saint-Pierre und Miquelon.
Zahlungen per Sepa sind nur in Euro möglich. Für Transaktionen in anderen Währungen müssen Bankkunden eine Auslandsüberweisung tätigen.
An die Stelle der herkömmlichen Kontonummer und Bankleitzahl tritt die IBAN - International Bank Account Number. Sie hat insgesamt 22 Stellen und beginnt mit einem Länderkürzel - DE für Deutschland. Daran schließt sich eine zweistellige Prüfziffer an, die bisherige Bankleitzahl und die Kontonummer. Dank der Prüfziffer bekommt der Bankkunde sofort eine Fehlermeldung, wenn er sich bei der Zahlenabfolge vertippt hat. Das ist ein großer Vorteil, insbesondere seitdem Banken den Namen des Kontoinhabers und die Kontonummer nicht mehr abgleichen.
Der BIC - Bank Identifier Code - hat elf Stellen und soll die Bankleitzahl ersetzen. Kritiker monieren jedoch, dass die Kennung der Bank in Form der alten Bankleitzahl bereits in der IBAN enthalten ist. Ein weiterer Code mache die Überweisung nur unnötig kompliziert. Ab Februar 2014 soll der BIC bei Überweisungen im eigenen Land deshalb wegfallen. Für Geldtransfers innerhalb Europas von 2016 an.
Eine Verpflichtung zur Umstellung auf die Sepa-Überweisung und -Lastschrift besteht ab dem 1. Februar 2014. Bis dahin gelten Sepa und die nationalen Zahlsysteme parallel.
Bis zum Februar 2016 können Verbraucher die alte kurze Kontonummer im nationalen Zahlungsverkehr noch nutzen, sofern ihr Zahlungsdienstleister die Konvertierung in die IBAN anbietet.
Wer beispielsweise in Deutschland wohnt, aber im Ausland arbeitet oder studiert, braucht nur noch in seinem Heimatland ein Bankkonto. Bisher waren mehrere Bankkonten nötig.
Künftig gilt die Bankkarte (debit card) für Euro-Zahlungen in allen Ländern des Sepa-Gebiets. Dadurch müssen Reisende weniger Bargeld bei sich tragen.
Bundesbank: https://www.sepadeutschland.de/, http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Kerngeschaeftsfelder/Unbarer_Zahlungsverkehr/SEPA/sepa.html

„Die Sepa-Basis-Lastschrift folgt einer anderen Logik als die bisher in Deutschland verwendete Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren“, sagt Christian Bruck, Partner bei der Unternehmensberatung BearingPoint. Aktuell funktioniert die Lastschrift so: Der Gläubiger reicht sie bei seiner Bank ein. Der Gegenwert wird seinem Konto gutgeschrieben, die Lastschrift wird an die Bank des Zahlungspflichtigen weitergeleitet und das Konto des Zahlungspflichtigen am gleichen Tag belastet.

Die Sepa-Basis-Lastschrift hingegen muss bei einer ersten oder einmaligen Lastschrift mindestens fünf Bankarbeitstage vor Fälligkeit bei der Zahlstelle vorliegen. Bei einer Folgelastschrift sind es zwei Tage. Außerdem muss dem Zahlenden mindestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit eine Information (Pre-Notification) über den Einzugsbetrag und das Einzugsdatum zugesendet werden. „Das ist insbesondere für Unternehmen, die monatlich wechselnde Beträge einziehen, eine Herausforderung. Über Anpassungen in ihren Geschäftsbedingungen können Unternehmen die Vorlagefrist allerdings verkürzen“, sagt Bruck.

Die Sepa-Lastschrift
Für Deutschland übernimmt die Deutsche Bundesbank die Ausgabe der Gläubiger-Identifikationsnummer in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK).
Die Sepa-Lastschrift steht seit dem 2. November 2009 bei den meisten Zahlungsdienstleistern in Europa zur Verfügung. Angeboten wird eine „Basisvariante“ sowie ein Verfahren für den ausschließlichen Verkehr mit Geschäftskunden („Sepa-Firmenlastschrift“).
Sepa-Basislastschriften, bei denen ein gültiges Mandat vorliegt, können bis zu acht Wochen nach dem Belastungstag ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden. Fehlt das unterschriebene Mandat, verlängert sich die Frist auf 13 Monate.
Das Mandat ist das Pendant zur bislang bekannten Einzugsermächtigung. Allerdings muss es künftig immer schriftlich vorliegen. Der Zahlungsempfänger verteilt dafür Mandatsnummern. Außerdem wird jedem Zahlungsempfänger eine Gläubiger-Identifikationsnummer zugeordnet. Dadurch lassen sich die Einverständniserklärungen zum Lastschriftverfahren zuordnen.
Die Mandatsreferenz ist ein vom Zahlungsempfänger individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats (zum Beispiel Rechnungsnummer oder Kundennummer) und ermöglicht in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer dessen eindeutige Identifizierung.
Nein. Bereits erteile schriftliche Einzugsermächtigungen können als Sepa-Lastschriftmandate genutzt werden. Dies ist aufgrund der im Juli 2012 erfolgten Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Kreditinstitute in Deutschland möglich.
Bundesbank: https://www.sepadeutschland.de/, http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Kerngeschaeftsfelder/Unbarer_Zahlungsverkehr/SEPA/sepa.html


Doch es gibt noch mehr Änderungen: Wer per Sepa-Lastschrift Geld einziehen will, braucht zunächst eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese ID kann bei der Bundesbank beantragt werden. Daneben muss ein unterschriebenes Sepa-Mandat des Zahlenden vorliegen, praktisch der Ersatz für die bisherige Einzugsermächtigung. Nötig ist das sowohl für die Sepa-Basis- als auch für die Sepa-Firmenlastschrift. Jedem Sepa-Mandat wird eine sogenannte Mandatsreferenz zugewiesen. Diese muss innerhalb eines Unternehmens eindeutig sein und könnte zum Beispiel aus der Kundennummer bestehen. „Um Sepa-Mandate zu verwalten, müssen Unternehmen eine neue Softwarekomponente in ihre Systemlandschaft integrieren“, erklärt Bruck.

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Protestiert hat gegen die Mandate vor allem der Online-Handel, denn beim Internetshopping werden in der Regel keine Unterschriften geleistet. „Eigentlich bräuchten sie diese Unterschrift sogar heute schon“, sagt Sebastian Schütz vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Von Verbrauchern, Unternehmen und Banken werde aber bislang stillschweigend eine Lastschrift ohne Unterschrift akzeptiert.

Künftig geht ohne Unterschrift nichts mehr. „Wer noch keine schriftlichen Einzugsermächtigungen hat, sollte seine Kunden bald anschreiben und das Mandat einholen“, sagt Schütz. Vordrucke für ein solches Schreiben gibt es unter anderem bei der Deutschen Kreditwirtschaft. Ähnliche Sorgen treiben auch Spendenorganisationen um, da Online-Spenden für sie an Bedeutung gewinnen und überwiegend per Lastschrift eingezogen werden.

Einfacher haben es dagegen Unternehmen und sonstige Geschäftstreibende, denen bereits eine schriftliche Einzugsermächtigung vorliegt. Dank einer Änderung in den Geschäftsbedingungen der Zahlungsdienstleister zum 9. Juli 2012 können die einmal erteilten Einzugsermächtigungen auch für den Einzug von SEPA-Basislastschriften genutzt werden.

Sepa-Studie von Ibi
Bei Organisationen, die bereits Sepa-Überweisungen nutzen, beträgt der Anteil der Sepa-Überweisungen an der Anzahl der gesamten ausgehenden Überweisungen innerhalb Deutschlands im Durchschnitt 56 Prozent.
Von den Teilnehmern gaben 22 Prozent an, Kleinstunternehmen zu sein (bis zwei Millionen Euro Jahresumsatz), elf Prozent waren kleine Unternehmen (zwei bis zehn Millionen Euro Jahresumsatz), elf Prozent mittlere Unternehmen (zehn bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz) und 20 Prozent große Unternehmen (mindestens 50 Millionen Euro Jahresumsatz), acht Prozent waren Selbstständige oder Freiberufler. Hinzu kamen Behörden und öffentliche Einrichtungen (14 Prozent), Vereine (zwölf Prozent) und sonstige Organisationen (zwei Prozent).
Die Studie stammt von Ibi, einem Forschungsinstitut der Universität Regensburg. Unterstützt wird sie von van den Berg, Intercard und vom Bank-Verlag. Die dritte Befragung lief Ende 2013.

Eine der Studien, die zuletzt Einblick in die Vorbereitungen der Unternehmen gab, kommt vom Ibi-Forschungsinstitut der Uni Regensburg. Befragt wurden dabei 955 Unternehmen, Vereine und Behörden: Viele wissen noch wenig über Sepa. So gaben 26 Prozent der Befragten an, nur relativ vage Vorstellungen zu haben, was Sepa ist und sechs Prozent haben noch nie etwas davon gehört.

„Obwohl es bis zur Abschaffung der bestehenden nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren nur noch relativ wenige Arbeitstage sind und die Zeit drängt, sehen viele Unternehmen und Vereine nur mittelfristigen Handlungsbedarf“, so das Ergebnis einer im Februar veröffentlichten Studie. Insgesamt gaben nur sieben Prozent der Befragten an, für Sepa gerüstet zu sein. Vor allem bei kleinen Unternehmen bestehe noch ein hoher Informationsbedarf. Die Nutzung der SEPA-Lastschrift ist bei den meisten Unternehmen ab dem zweiten Halbjahr 2013 geplant.

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Auch der Sepa-Migrationsplan, den die Bundesbank gemeinsam mit dem Deutschen Sepa-Rat veröffentlichte, zeigt enormen Handlungsbedarf: So lag der Anteil der Sepa- Lastschriften an allen Lastschriften in Euro im Euro-Raum im November 2012 bei gerade mal knapp über zwei Prozent. Zudem wurden bis März 2013 gerade mal 284.500 Gläubigeridentifikationsnummern vergeben – bei deutschlandweit 3,6 Millionen Unternehmen und 500.000 eingetragenen Vereinen.

„Mit dem Thema Zahlungsverkehr haben sich viele deutsche Unternehmen bisher nicht beschäftigt, schließlich funktioniert das alte System wunderbar“, sagt Schütz. Doch obwohl viele Unternehmen noch nicht ausreichend informiert sind, warnt Schütz vor Panikmache. Es bleibe noch genug Zeit, sich zu kümmern.

„Ich erwarte, dass der Großteil der Marktteilnehmer erst im Sommer oder Herbst die Testphase mit ihrer Bank starten“, sagt Bruck. Eine solche Phase sei nötig, denn mit den Sepa-Lastschriftverfahren bestehen neue Anforderungen an Fach- und IT-Prozesse. Den Zeitraum für eine solche Testphase sollten Unternehmen frühzeitig mit ihrer Bank absprechen, ansonsten kann es zu längeren Wartezeiten und kürzeren Testphasen kommen.

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Am stärksten betroffen von der Umstellung sind beispielsweise Versicherungen, Versorger und Versandhändler, also all jene, die Geld von den Konten ihrer Kunden abbuchen. Für Unternehmen, die nicht rechtzeitig umstellen, könnte es im schlimmsten Fall zu einer vorübergehenden Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise zu Liquiditätsproblemen inklusive Mahnungen kommen. „Ich warne davor, Sepa zu unterschätzen oder das neue Verfahren gar zu ignorieren“, sagt Bruck.

Neben diesen Herausforderungen hat Sepa für Unternehmen aber auch positive Auswirkungen: Es wird einfacher, Geld aus anderen Euro-Ländern einzuziehen, denn viele bilaterale Richtlinien für den Zahlungsverkehr fallen weg. Gemäß der Regensburger Studie nennen die Befragten kürzere Laufzeiten bei Überweisungen in andere europäische Länder und geringere Bankgebühren im Auslandszahlungsverkehr als wichtigste Vorteile.

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