Rechtsanwalt William Bauer berät im Handels- und Gesellschaftsrecht
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Alles beginnt mit der Unternehmensgründung und schon diese stellt einen vor rechtliche Herausforderungen. Es gibt eine große Auswahl an Gesellschaftsformen, unter denen die für das eigene Unternehmen passende Form zu wählen ist. Je nach Gesellschaftszweck können unterschiedliche Gesellschaftsformen sinnvoll sein.
Die Wahl der (richtigen) Rechtsform hat daher schon vor Gründung unter anderem Einfluss auf die Haftung, Mitbestimmung, Flexibilität, Steuern et cetera und sollte deshalb gut überlegt sein. Eine professionelle anwaltliche Beratung ist hierbei oftmals von großem Nutzen. In Köln und bundesweit gelten die Anwälte der Kanzlei KBM Legal als gefragte Ansprechpartner im Gesellschaftsrecht.
Soweit ein Unternehmen dann in das Handelsregister eingetragen wird, sind darin auch nach der Unternehmensgründung verschiedene für den Rechtsverkehr bedeutsame Veränderungen einzutragen. Vor dem Hintergrund von sich immer schneller ändernden wirtschaftlichen Aspekten sollte stets im Blick gehalten werden, ob die momentane Rechtsform des Unternehmens, beispielsweise nach einem Zusammenschluss oder einer Expansion, noch optimal ist. Zum Thema
Anwalt für Gesellschaftsrecht in Köln bietet Unterstützung im Gesellschafterstreit
Gesellschafterstreit – sinnvolle Lösung erzielen
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Auch unter Gesellschaftern kann es zu Konflikten kommen, welche nicht nur für den einzelnen Gesellschafter von wirtschaftlicher, wenn nicht sogar existenzieller Bedeutung sein kann, sondern auch für die Gesellschaft an sich. Hier ist eine professionelle Rechtsberatung angezeigt. Um einen solchen Gesellschafterstreit beizulegen, sieht das Gesellschaftsrecht grundsätzlich die Möglichkeiten der Abberufung des Geschäftsführers oder die Einziehung von Geschäftsanteilen einzelner Gesellschafter, in Extremfällen sogar den Ausschluss aus der Gesellschaft, vor. Solche Maßnahmen werden regelmäßig im Rahmen einer Gesellschafterversammlung beschlossen. Soweit die Wirksamkeit derartiger Beschlussfassungen angezweifelt wird, besteht die Möglichkeit, vor Gericht formelle und materielle Mängel des Gesellschafterbeschlusses und streitige Abstimmungsergebnisse anzugreifen. Jetzt beraten lassen
Unternehmensnachfolge richtig planen
Umfassende juristische Unterstützung durch die Kanzlei KBM Legal Rechtsanwälte
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Stets zu beachten ist auch die Frage der Unternehmensnachfolge. Mit der Entscheidung, sein Unternehmen einem Nachfolger zu übergeben oder es sogar zu verkaufen, wird ein Unternehmer nicht nur emotional vor einem komplexen Prozess, sondern auch rechtlich vor große Herausforderungen gestellt. Eine solche Entscheidung sollte daher vorher (insbesondere rechtlich) gut vorbereitet sein. Aus rechtlicher Sicht spielt die gewählte Rechtsform des Unternehmens für die Nachfolge eine erhebliche Rolle. Sie stellt nämlich den Ausgangspunkt für die gesellschaftsrechtlich, steuerrechtlich und erbrechtlich möglichen Gestaltungen dar, lässt sich aber bei einer langfristig geplanten Unternehmensnachfolge auch noch anpassen. Soweit die Nachfolge in Form eines Unternehmensverkaufs vollzogen werden soll, sollte auch der Verkaufsprozess professionell begleitet werden, da sich ein Verkauf und die damit einhergehenden Rechtsfolgen häufig komplexer darstellen kann als die einstige Gründung.
Beendigung
Bei Fehlen gesetzlicher oder gesellschaftsvertraglicher Regelungen oder im Fall eines andauernden Gesellschafterstreits ist häufig die Beendigung der Gesellschaft die Folge. Auch dabei müssen zahlreiche gesetzlich vorgegebene Formalien und Fristen beachtet werden. Das Beendigungsverfahren der GmbH beispielsweise vollzieht sich dabei regelmäßig in drei Stufen: Auflösung, Liquidation, Löschung. Erst wenn alle laufenden Geschäfte abgewickelt sind, kann die Gesellschaft auch beendet und im Handelsregister gelöscht werden. Bei der Beendigung, Abwicklung und Auseinandersetzung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im Besonderen kann es bereits bei Eingehung der Gesellschaft sinnvoll sein, sich über deren Beendigung Gedanken zu machen und diese im Gesellschaftsvertrag niederzuschreiben. Andernfalls gelten die gesetzlichen Regelungen, die unter anderem die Auflösung bei Tod des Gesellschafters vorsehen. Eine Folge, die gegebenenfalls weder der Unternehmer noch dessen Erben wünschen.
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