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Die Kündigung im Arbeitsrecht
– die Rechtsanwälte Jens Loogen und Jan Waskow der Kanzlei KBM Legal in Köln vertreten bundesweit erfolgreich Mandanten in Kündigungsschutzprozessen

Anwalt Kündigung Köln

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Jedes Jahr wird in Deutschland eine Vielzahl an Kündigungen ausgesprochen. Aus den verschiedensten Gründen kommt es in bestehenden Arbeitsverhältnissen zu Problemen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die im Ergebnis regelmäßig zu einer Kündigung führen. Vor den deutschen Arbeitsgerichten werden täglich Gerichtsverfahren über die Wirksamkeit von ausgesprochenen Kündigungen geführt. Wie man sich in so einem Fall anwaltlichen Rat holen kann, verrät die Kölner Kanzlei KBM Legal.



Warum Arbeitgeber von einer anwaltlichen Direkthilfe profitieren können

Kündigung: Anwalt in Köln
Eine Kündigung sollte stets schriftlich erfolgen stock.adobe.com|fovito
Bereits beim Ausspruch einer arbeitsrechtlichen Kündigung kommt es häufig zu Fehlern. So wird beispielsweise die Kündigungsfrist oftmals falsch berechnet. Auch die einzuhaltende Schriftform einer Kündigung wird nicht immer gewahrt. Eine Kündigung, die lediglich mündlich oder auf elektronischem Wege erfolgt, ist bereits aus diesem Grunde unwirksam. Manchmal wird der Betriebsrat eines Unternehmens vor Ausspruch einer Kündigung nicht angehört. Auch dies führt zur Unwirksamkeit. Diese Aufzählung möglicher Fehler verdeutlicht, dass Arbeitgeber bereits bei der Erstellung einer Kündigung professionelle Hilfe durch einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen sollten.

"Eine unwirksame Kündigung kann für den Arbeitgeber sehr teuer und zeitaufwendig werden", sagt Rechtsanwalt Jan Waskow.

Die sorgfältige Vorbereitung einer Kündigung ist ebenfalls von großer Bedeutung. Vor Ausspruch einer Kündigung ist die Frage zu klären, ob diese fristlos oder fristgerecht erklärt wird. Zudem sollte Klarheit herrschen, ob die Kündigung aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen erfolgt. Auch hierbei kann ein erfahrener Rechtsanwalt wertvolle Hilfe leisten.

Kündigung erhalten? Anwalt berät in Köln und bundesweit

Kündigung: Anwalt in Köln
Jetzt prüfen, ob eine Kündigungsschutzklage Erfolg hat stock.adobe.com|73kPx
Eine Kündigung fühlt sich oft wie ein Schlag ins Gesicht an. In dieser Situation können die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei KBM Legal helfen, den Überblick zu behalten und bestehende Ansprüche außergerichtlich sowie gerichtlich durchzusetzen. In einem ersten Schritt sollte immer geklärt werden, ob ein Vorgehen gegen die erhaltene Kündigung überhaupt Aussicht auf Erfolg hat.

Wie Herr Loogen, Fachanwalt für Arbeitsrecht, ausführt, ist ein schnelles Handeln nach Erhalt einer Kündigung von enormer Bedeutung. Wird eine Kündigung innerhalb von drei Wochen nach Zugang nicht mittels einer sogenannten Kündigungsschutzklage angegriffen, gilt die Kündigung als wirksam. Ein gerichtliches Vorgehen nach Ablauf dieser dreiwöchigen Frist hat grundsätzlich keinen Erfolg. Dies ist nur ein Beispiel, warum es sich lohnt, frühzeitig einen kompetenten Rechtsanwalt aufzusuchen, der die Rechte des Arbeitnehmers wahrt und sich engagiert für die Ansprüche des jeweiligen Mandanten einsetzt.

Ergibt die juristische Prüfung des Einzelfalles, dass ein gerichtliches Vorgehen gegen die erhaltende Kündigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, wird eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben. Im Rahmen dieses Kündigungsschutzprozesses wird über den Bestand sowie über eine mögliche Abwicklung des Arbeitsverhältnisses verhandelt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die meisten Kündigungsschutzprozesse nicht durch ein Urteil enden, sondern durch den Abschluss eines Vergleiches. In einem solchen Vergleich wird zum einen geregelt, ob und wann ein Arbeitsverhältnis endet. Zum anderen können die Parteien auch weitere Regelungen treffen, wie beispielsweise die Abgeltung von Urlaubstagen, die Zahlung noch offener Löhne sowie die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses.
Kündigung – was tun?



Weitere relevante Punkte bei der Kündigung, die es zu beachten gilt

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Ein für beide Parteien wichtiges Thema ist die Zahlung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes. In welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Maßgebend ist unter anderem, aus welchen Gründen die Kündigung ausgesprochen wurde, wie groß der Betrieb ist und wie lange das Arbeitsverhältnis bestand. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann an dieser Stelle sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern einen großen Mehrwert bieten. Nicht zuletzt kommt es bei Abfindungsverhandlungen auf die Argumentation und das Verhandlungsgeschick des mandatierten Rechtsanwalts an.

Ein relevantes Thema ist auch der sogenannte Sonderkündigungsschutz. Dadurch werden bestimmte Personengruppen besonders vor Kündigungen geschützt. Insbesondere Schwerbehinderte, Betriebs- und Personalräte sowie Schwangere werden von diesen speziellen Regelungen erfasst. Dies ist wiederum von Arbeitgebern zu beachten. Auch hier zeigt sich, dass die Wirksamkeit einer Kündigung mit einer guten Vorbereitung steht und fällt.

Auch wenn Geschäftsführer grundsätzlich nicht unter den Sonderkündigungsschutz fallen, kommt auch dieser Personengruppe eine besondere Bedeutung zu. Bei der Kündigung eines Geschäftsführers stellen sich zumeist Folgefragen, die durch einen aufmerksamen Rechtsanwalt mitbedacht werden, um mögliche Nachteile sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Geschäftsführer abzuwenden. Insbesondere ist das Spannungsverhältnis zwischen der arbeitsrechtlichen Kündigung und der gesellschaftsrechtlichen Abberufung des Geschäftsführers immer im Blick zu behalten.
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Die Rechtsanwälte Jens Loogen sowie Jan Waskow beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in Köln und bundesweit zum Thema Kündigung sowie zu allen Fragen des Arbeitsrechts. Dabei liegt ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in der Vertretung von Mandanten im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen, in welchen sie auf eine langjährige Erfahrung sowie eine hohe Expertise zurückgreifen können.

Die Kanzlei KBM Legal bietet ein ganzheitliches Beratungsangebot. Neben dem arbeitsrechtlichen Schwerpunkt sind die Rechtsanwälte der Kanzlei an den Standorten in Köln, Düsseldorf und Wiehl auch in den Bereichen Handels- und Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheber- und Medienrecht sowie im Erbrecht tätig.
Impressum
KBM Legal Bauer Sommer Partnerschaftsgesellschaft mbB Rechtsanwälte
Herr Götz Sommer Hansaring 97 50670 Köln Deutschland
T: 0049-221-9776980
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