Anwalt im Wettbewerbsrecht in Düsseldorf:
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung sowie sachkundige Beratung zu Werbemaßnahmen jeglicher Art durch Fachanwälte
Anwalt Wettbewerbsrecht Düsseldorf
- 16.05.2023

Richtiger Zeitpunkt der Beratung von unschätzbarem Wert

Neben den Chancen sind dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten, die für eine Vielzahl von Branchen unterschiedliche Einschränkungen vorsehen. Eine individuelle rechtliche Beratung ist in jedem Geschäftsbereich in Bezug auf die Produkt- oder Unternehmenswerbung unerlässlich. Andernfalls drohen Abmahnungen von Verbänden oder Mitbewerbern und die neue Werbekampagne kann scheitern, noch bevor sie richtig begonnen hat. Anwaltlicher Rat ist deshalb nicht erst dann wertvoll, wenn das "Kind in den Brunnen gefallen", also die Abmahnung oder einstweilige Verfügung im eigenen Briefkasten gelandet, ist. Der beste Zeitpunkt für eine anwaltliche Beratung im Werberecht ist daher spätestens vor dem Start der Werbekampagne. Nicht selten beginnt die anwaltliche Beratung zusammen mit der Ausarbeitung der Werbestrategie.
Die Abmahnung richtig einschätzen

Eine solche Abmahnung sollte von Anwälten auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Auf keinen Fall sollte ohne die Einholung des Rats eines Experten im gewerblichen Rechtsschutz eine strafbewehrte Unterlassungserklärung in der Form abgegeben werden, wie sie durch den Abmahner vorgeschlagen wird. Dies kann vor allem bei einem – möglicherweise unbewussten – neuen oder andauernden Verstoß teuer werden. Vertragsstrafen beginnen in aller Regel im mittleren vierstelligen Bereich. Andererseits kann durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aber auch ein Rechtsstreit mit weiteren Kosten verhindert werden, soweit eine Verteidigung nicht aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen sinnvoll erscheint.
Marktbeobachtung als unternehmerisches Mittel
Hat man sich bei der Gestaltung der eigenen Werbung nichts vorzuwerfen, kann es sich lohnen, den Blick über den eigenen Tellerrand hinaus auf den übrigen Wettbewerb zu richten, um so die eigene Marktposition zu festigen oder Marktanteile hinzuzugewinnen. Dies gilt zum einen für direkte Angriffe auf das eigene Unternehmen, wie zum Beispiel durch Nachahmungen von Produkten, aber auch für generelles unlauteres Handeln, wodurch Wettbewerbern ein unzulässiger Vorteil entsteht.
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