Ein Anwalt bietet Rat und Hilfe bei einer Kündigung. In Hamburg helfen Experten für Arbeitsrecht
Anwalt Kündigung Hamburg
- 15.05.2023

Was raten Experten?

Vor allem lohnt es sich, die Rechtmäßigkeit der Kündigung zu überprüfen, meint Rechtsanwältin Sommerkamp-Moldenhauer der Kanzlei. Fach- und Führungskräfte, die länger als sechs Monate angestellt sind, genießen in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern Kündigungsschutz. Das bedeutet, die Kündigung ist nur wirksam, wenn einer der gesetzlichen Kündigungsgründe vorliegt: die betriebsbedingte Kündigung, die verhaltensbedingte Kündigung oder die personenbedingte Kündigung.
Die Kündigungsgründe müssen in dem Kündigungsschreiben allerdings nicht angegeben werden. Daher erfährt man meist erst vor Gericht, warum einem gekündigt wurde. In einem Kündigungsschutzverfahren muss der Arbeitgeber die Kündigungsgründe nachvollziehbar vortragen, so die Arbeitsrechtsanwältin. Dabei sind die Anforderungen der Rechtsprechung an eine betriebsbedingte Kündigung sehr hoch. Erstaunlich oft scheitern Arbeitgeber damit vor Gericht, denn nicht selten erweisen sich die Gründe nur als vorgeschoben oder konstruiert, um unliebsame Fach- und Führungskräfte loszuwerden, so Trabhardt. Der auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwalt aus Hamburg hat 20 Jahre Erfahrung darin, Betroffene bei einer Kündigung zu entlasten und ihre Rechte durchzusetzen. Und selbst, wer auf keinen Fall in seine Firma zurückkehren möchte, kann durch Anfechtung der Kündigung seine Chancen auf Abfindung und andere Vorteile wahren.
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung bestehe indes nicht. Die Abfindung und die Trennungsvereinbarung müssen immer individuell ausgehandelt werden. "Viele Mandanten ist häufig nicht bewusst ist, was man alles in einem Aufhebungsvertrag oder gerichtlichen Vergleich vereinbaren kann", so die Arbeitsrechtlerin.

Rechtsanwälte Kirsten Sommerkamp-Moldenhauer und Sebastian Trabhardt besitzen beide die notwendige Expertise, um früh die Verhandlungsposition ihrer Klienten zu stärken. Wer entsprechende Maßnahmen in Eigenregie ergreift, läuft Gefahr, teure Formfehler zu begehen. Deshalb ist es im Fall einer Kündigung immer ratsam, einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen.
Die In Hamburg ansässigen Anwälte für Arbeitsrecht prüfen zunächst, ob die Kündigung überhaupt formelle Gültigkeit besitzt. Sie muss dafür in Schriftform vorliegen und von einer berechtigten Person unterschrieben sein, in der Regel von der Personalleitung oder der Geschäftsführung. Unterschreibt eine andere Person, muss dafür eine Vollmacht der kündigungsberechtigten Person im Original vorliegen."Fehlt die Vollmacht, kann die Kündigung innerhalb einer Woche zurückgewiesen werden", sagt die Hamburger Anwältin Sommerkamp-Moldenhauer.
Schwangere, schwerbehinderte Menschen, Angestellte, die Elternzeit oder Pflegezeit nehmen sowie Betriebs- und Personalräte genießen einen sogenannten "besonderen Kündigungsschutz". "Diese Regelung soll sozial schutzwürdige Personen vor dem Verlust des Arbeitsplatzes bewahren", erläutert Sebastian Trabhardt. So darf etwa Schwangeren und jungen Müttern bis vier Monate nach der Entbindung sowie Angestellten während der Elternzeit nur gekündigt werden, wenn der Arbeitgeber die Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde eingeholt hat. Der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen muss ein Zustimmungsverfahren beim Integrationsamt vorausgehen. Dafür holt das Amt die Stellungnahme des Betriebsrates und der Schwerbehindertenvertretung ein und hört den Betroffenen an. Versäumt der Arbeitgeber diese Schritte, ist die Kündigung unrechtmäßig.
Rechtsanwältin Kisten Sommerkamp-Moldenhauer nennt ein weiteres Beispiel: "Einer verhaltensbedingten Kündigung muss grundsätzlich eine Abmahnung vorausgehen. Sie muss dem Arbeitnehmer ein Fehlverhalten konkret aufzeigen und Gelegenheit geben, es zu ändern." Allgemeine Floskeln wie "mangelhafte Leistung" oder "häufige Verspätungen" seien dafür zu unbestimmt und könnten in Falle einer Kündigung vom Anwalt angefochten werden, so die Hamburger Anwältin. Außerdem muss die Abmahnung bereits die Entlassung im Wiederholungsfall androhen. Kommt es hier zu Versäumnissen, ist die Kündigung ebenfalls unwirksam.
Ein Anwalt bei Kündigung? In Hamburg hilft eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei
