Die bAV im Unternehmen – abgerechnet wird in der Bilanz

Contractual Trust Agreement

Arbeitgeber denken immer wieder über die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen mittels CTA nach. Für die Unternehmen können sich interessante, neue Spielräume ergeben. Gerade bei kleinen, aber auch größeren Firmen ist dies immer eine Überlegung wert – dabei werden Einzel- oder Gruppen-CTAs unterschieden. Daniel Schepp verfügt über langjährige Erfahrungen in der Verwahrstellenfunktion und im Custody – etwa für die betriebliche Altersversorgung mittels verschiedener Durchführungswege. Er stellt die Chancen und Möglichkeiten von CTAs aus seiner Sicht vor.

Bei einem Contractual Trust Arrangement (CTA), auch unter der Bezeichnung "Treuhandmodell" bekannt, wird meist eine gezielte Verkürzung der Bilanz angestrebt, und zwar mittels Optimierung verschiedener betriebswirtschaftlicher Kennzahlen des Unternehmens. Diese Kennzahlen brauchen etwa bei einer Auslagerung von Pensionsrückstellungen durch einen Treuhandvertrag an einen Dritten nicht mehr in der Handelsbilanz ausgewiesen zu werden. Das Unternehmen stünde dann aus unterschiedlichen Gründen besser da:

Zum einen würden die Bilanzkennzahlen verbessert. Zum anderen würde so die Eigenkapitalquote erhöht werden, wodurch indirekt auch das Kreditrating eine Verbesserung erfährt. Und schließlich würden auch die Aufwände für eine eventuelle Refinanzierung sinken. Diese Gründe haben wohl die größte Bedeutung bei der Überlegung im Unternehmen, ein CTA für eine Vermögensauslagerung einzusetzen. Es ist demnach ein sehr interessantes Instrument, das sich großer Beliebtheit erfreut. Zudem kann angenommen werden, dass dem CTA auch vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie mittelfristig noch mehr Augenmerk geschenkt wird.

Der Fokus rückt von der bAV wieder Richtung Kerngeschäft

Es sind jedoch abseits dieser rein rechnerischen Vorteile noch andere wertvolle Aspekte des CTAs zu nennen. Vergleicht man den CTA mit einem Pensionsfonds, so finden sich beim CTA größere Freiheitsgrade und weniger Kontrollen oder Reporting-Pflichten, die beispielsweise von den Aufsichtsbehörden gefordert werden. Am bedeutendsten erscheint aus Unternehmenssicht sicherlich die Möglichkeit, sich wieder stärker auf die Kernkompetenzen fokussieren zu können, also Produkte, Lösungen oder Dienstleistungen sowie den Verkauf weiterzuentwickeln. Dies ist insbesondere hinsichtlich anderer Punkte zu beachten, welche gesamthaft die bAV beeinflussen.

Die derzeitige Niedrigzinsphase wird uns gewiss noch weitere Jahre erhalten bleiben. Ebenfalls aktuell bleibt das Thema der Nachhaltigkeit in der Anlage einer bAV, welche zum Beispiel mittels der bekannten ESG-Faktoren gemanagt wird. Dabei ist es unerheblich, ob der Aspekt der Nachhaltigkeit von den späteren Leistungsnehmern eingefordert oder von den Fondsmanagern selbst vorangetrieben wird. Wir wissen, dass gesetzliche und regulatorische Veränderungen im steten Wandel sind und somit auch die bAV eine regelmäßige Aufmerksamkeit für sich im Unternehmen fordert.

Einzel- oder Gruppen-CTA – nicht nur eine Frage der Kosten

Es ist eine grundsätzliche Entscheidung: Welches CTA-Modell ist für das jeweilige Unternehmen das richtige. Bei größeren Unternehmen besteht eher eine Tendenz zu Einzel-CTAs. Mittlere oder kleinere Firmen tendieren häufiger zu einem Gruppen-CTA. Grundsätzlich besteht natürlich eine Wahlfreiheit – tatsächlich gibt es Marktanbieter, die auch Lösungen für Einzel-CTAs mit geringer Kapitalausstattung haben.

Häufig wollen Unternehmen die Einzel-CTAs individuell auf die eigenen Bedürfnisse zuschneiden. Dabei sollte man wissen, dass eigene Anforderungen auch bei einem Gruppen-CTA möglich und realisierbar sind – dann jedoch häufig mit anderen Aufwänden und Kosten. Außerdem bieten Gruppen-CTAs den Vorteil, auf bestehende Strukturen aufsetzen zu können und entsprechende Angebote nutzen zu können. So können sämtliche, notwendige Prozesse und Aufgaben ausgelagert werden – diese werden dann vom CTA-Dienstleister übernommen.

Zur Entscheidungsfindung bezüglich des Einzel- oder Gruppen-CTAs sollten demnach folgende Fragen grundsätzlich beantwortet werden: Wie ist die individuelle Ausgangssituation? Welche Ziele verfolgt das Unternehmen mit der Auslagerung? Wie sieht die überschlägige Kosten-Nutzen-Analyse aus?

Wie die Rentenansprüche sicher bleiben

Natürlich steht bei der bAV die Absicherung der erlangten Rentenansprüche im Vordergrund – gleichermaßen beim Unternehmen sowie bei den Versorgungsberechtigten. Da liegen CTAs mit dem Treuhand-Prinzip vorn. Der Treuhänder sorgt nämlich unter anderem dafür, dass das bereitgestellte Kapital tatsächlich nur für die Deckung der Pensionsverpflichtungen eingesetzt wird. Sollte der Arbeitgeber insolvent werden, sind die erworbenen Rentenansprüche der Versorgungsberechtigten durch den Treuhändervertrag geschützt. Damit sind die späteren Rentenzahlungen sicher. Dies kann durchaus ein gewichtiger Aspekt sein – im Employer Branding, bei der Personalgewinnung wie auch bei der Mitarbeiterbindung.

Hinzu kommt, dass es für die Firmen bei einem CTA im Falle einer Unterdeckung keine Nachschusspflicht gibt (Funding Ratio). Dies gilt auch im Falle einer PSV-Pflicht oder bei anderen Verpflichtungen (Nachreservierung) gegenüber den Mitarbeitern, etwa aus Direktzusagen, die ohne Änderungen Bestand haben.

Flexibilität bewahren und Individualität erlangen

Zu Beginn der Auszahlungsphase der Betriebsrente muss ein Trade-off zweier Faktoren beachtet werden: Einerseits geht es um die Zinsen oder die mögliche Rendite und andererseits ist die gestiegene Lebenserwartung zu berücksichtigen. Der CTA bietet hier diverse Gestaltungsmöglichkeiten, weil er über attraktivere Möglichkeiten bei der Wahl der Kapitalanagen verfügt. Im Übrigen gibt es beim CTA auch keine Versicherungsaufsicht – damit hat der CTA weniger Beschränkungen und ist flexibler als einige der weiteren Alternativen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Unter bestimmen Voraussetzungen könnte sogar in das eigene Unternehmen investiert werden.

Auf jeden Fall finden Unternehmen in einem CTA die Möglichkeit für den bestmöglichen Ausgleich zwischen unterschiedlichen Anlageklassen sowie einer steten Anpassung bezüglich wechselnder Marktgegebenheiten beziehungsweise Sicherheitsanforderungen der späteren Rentenempfänger.

Signifikante Erleichterungen im Unternehmen möglich

Hinsichtlich der Beitragszusage bieten Unternehmen heutzutage zunehmend die Möglichkeit für Mitarbeiter an, auch langfristig in die bAV anzusparen. Die Vorteile der Investition der eingezahlten Prämien an den Kapitalmärkten haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer häufig bereits gleichermaßen erkannt. Dennoch realisieren letztlich eher die Vermögensverwalter, Asset Manager oder andere Beratungshäuser mit entsprechendem Know-how den größten Teil der angesprochenen Vorteile. Insgesamt lässt sich eine Tendenz zu indirekten Anlagen beobachten, also zur Investition der Mittel in Sondervermögen und nicht in Direktanlagen.

Dabei wurden zuletzt immer häufiger Spezialfonds (zum Beispiel Spezial-AIFs nach deutschem Recht oder auch ähnliche Fondskonstruktionen nach Luxemburger Recht) berücksichtigt – zuvor waren in einem höheren Umfang unterschiedlichste Publikumsfonds ausgewählt worden. Spezialfonds hingegen bieten eine größere Flexibilität, verfügen in der Regel über ein attraktiveres Kostenniveau und können dem Kunden bei der Berücksichtigung seiner individuellen Nachhaltigkeitsstrategie unterstützen. Außerdem erwarten spätere Rentenempfänger eine gute Übersicht über das angesparte Kapital ohne sich durch die Dokumente unterschiedlicher Anlagevehikel durcharbeiten zu müssen.

Präzise Darstellung notwendig

Ähnlich wie bei den sogenannten "defined contribution" (DC)Konzepten unserer Nachbarländer kommen bei der Beitragszusage generell regelmäßige Beiträge auf Monatsbasis zur Wiederanlage. Insofern ist es von großer Bedeutung sowohl eine starke und flexible Kapitalverwaltungs-
gesellschaft als auch eine zuverlässige Verwahrstelle auszuwählen. Diese beiden professionellen Institutionen können die "Fractions" – das sind Bruchstücke, etwa von Anteilen eines Spezialfonds – bei Kauf und Rücknahme von Fondsanteilen einwandfrei kalkulieren, sauber abwickeln und auf den Depotauszügen darstellen.

In Deutschland kennen wir Fractions bisweilen aus der Direktanlage oder bei Publikumsfonds. Auch im Bereich der Vermögenswirksamen Leistungen kommen Fractions vor. Anders dagegen bei den Spezialfonds: Hier tritt dieses Phänomen deutlich seltener auf. Letztlich muss dies die Verwahrstelle zusammen mit der Kapitalanlagegesellschaft gemeinsam konzeptionell umsetzen, und zwar gleichermaßen bei Einzel-CTAs wie auch bei Gruppen-CTAs. Gleichfalls kann dieses Konzept auch bei mehreren Treugebern umgesetzt werden: Beim jeweiligen Treugeber werden Konten und Unterdepots eingerichtet und darüber kann das Konzept für alle Parteien anschaulich abgebildet werden.

Zusammenfassung: Nachhaltige Lösungen und beständige Perspektiven im Fokus

Als Verwahrstelle hatten wir jüngst einige interessante Unterhaltungen mit verschiedenen Pensionseinrichtungen. Darunter waren deutsche Einrichtungen ebenso wie internationale Gruppen mit Unternehmenssitz im Ausland (welche in Deutschland Vertretungen haben). Trotz unterschiedlicher Themen haben sich die Gespräche vielfach um CTAs gedreht. So wurden unter anderem die Chance auf bessere Bilanzkennzahlen diskutiert, die mit einer höheren Eigenkapitalquote einhergehen – davon kann auch das Kreditrating des Unternehmens indirekt profitieren.

Auch beim Employer Branding von Unternehmen spielt das Treuhandprinzip der CTAs eine Rolle. Hinzu kommt die ESG-Thematik. Gerade die Angestellten des Unternehmens schätzen eine nachhaltige Anlage in der bAV. Und letztlich hat das Unternehmen die Chance, sich auf die ureigenen Kernkompetenzen zu fokussieren. Mit zunehmender Regulatorik und Legislative gibt bei einem CTA nicht länger die bAV dem Unternehmen die Marschroute vor, sondern das Unternehmen bestimmt diese selbst. Die betriebliche Altersvorsorge wird also durch die Beteiligung eines externen Dienstleistungsunternehmens unter Nachhaltigkeitsaspekten und gemäß der Ideen und Vorgaben des Unternehmens sowie langfristiger Ausrichtung gemanagt. Dennoch müssen die Kosten für die Einrichtung eines CTA sowie die laufenden Kosten berücksichtigt werden. Dazu kommt auch die Providersteuerung durch das Unternehmen.