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Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte: dank unabhängiger Beratung optimal versorgt

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Invia Medien & Marketing GmbH
Ebenso wie Angestellte können auch Beamte in die Situation kommen, dass sie ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen können. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte verhindert, dass Betroffene in eine finanzielle Notlage geraten. Vor dem Abschluss einer Versicherung empfiehlt sich ein gründlicher Vergleich der verschiedenen Anbieter und Tarife.

Dienstunfähig, berufsunfähig – was ist der Unterschied?

Können nicht verbeamtete Angestellte ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben, spricht man von Berufsunfähigkeit. Um sich vor finanziellen Risiken zu schützen, kann eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden. Auch Beamte sollten sich absichern, jedoch ist ihre Ausgangssituation eine andere: Sie werden nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig, was bedeutet, dass sie nicht mehr als Beamte arbeiten können. Hierüber entscheidet ihr Dienstherr, also die Kommune, das Land oder der Bund.

§ 44 des Bundesbeamtengesetzes besagt, dass Beamte auf Lebenszeit dann in den Ruhestand versetzt werden müssen, wenn eine dauerhafte Unfähigkeit zur Erfüllung der Dienstpflichten besteht oder sie innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan haben und keine Aussicht besteht, dass die Dienstfähigkeit innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll hergestellt sein wird. Der Dienstherr ist verpflichtet, Betroffene durch ein Ruhegehalt zu versorgen, doch dieses fällt häufig zu gering aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Dienstunfähigkeit bedeutet nicht zwangsläufig Berufsunfähigkeit! Daher ist es möglich, dass bei einer einfachen Berufsunfähigkeitsversicherung bei Verlust der Dienstfähigkeit der Leistungsfall nicht eintritt. Eine Absicherung, die sich speziell an Beamte richtet, ist unbedingt empfehlenswert, denn eine frühzeitige Versetzung in den Ruhestand ist nicht selten: Im Jahre 2023 handelte es sich bei 18 Prozent aller Neupensionierten des öffentlichen Dienstes nach dem deutschen Beamten- und Soldatenversorgungsrecht um Dienstunfähige. Ihr durchschnittliches Alter betrug 56 Jahre und 3 Monate. Der häufigste Grund für eine Dienstunfähigkeit sind psychische Diagnosen gefolgt von Krankheiten des Muskel-Skelett- und des Nervensystems.

Auf den Status kommt es an

Eine Verbeamtung erfolgt nicht zwangsläufig auf Lebenszeit. Je nach Dienstphase genießen Beamte einen unterschiedlichen Grad der Absicherung.

Anspruch auf ein mit der Erwerbsminderungsrente bei Angestellten vergleichbares Ruhegehalt haben lediglich Beamte auf Lebenszeit. Dabei gelten die ersten fünf Dienstjahre als Wartezeit, während derer der Anspruch noch nicht garantiert ist. Anwärter und Referendare im Vorbereitungsdienst haben den Status von Beamten auf Widerruf. Werden sie dienstunfähig, werden sie aus dem Dienst entlassen und vom Dienstherrn in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Ihr Vorteil: Sie sind bereits als Beamte Mitglieder in der privaten Krankenversicherung und im Krankheitsfall zusätzlich durch Beihilfe und Heilfürsorge abgesichert.

Diejenigen, die ihre Vorbereitung erfolgreich abgeschlossen haben, werden zu Beamten auf Probe. Die Probezeit dauert normalerweise drei Jahre, in einigen Fällen sind es bis zu fünf. In Bezug auf Gesundheitsversorgung und Folgen einer Dienstunfähigkeit gilt für diese Gruppe das Gleiche wie für die Beamten auf Widerruf – und für diejenigen auf Zeit wie zum Beispiel Bürgermeister, die nur für einige Jahre berufen werden. Aufgrund der geringeren Ansprüche empfiehlt es sich für sie besonders, zum Schutz vor finanziellen Nachteilen eine Versicherung abzuschließen.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte: Warum sich ein Tarifvergleich lohnt

Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte
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Der Abschluss einer herkömmlichen Berufsunfähigkeitsversicherung für Angestellte ist für Beamte wenig empfehlenswert. Der Grund: Im Falle einer reinen Dienstunfähigkeit kann der Versicherer unter Umständen die Leistung verweigern. Sinnvoller ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel (die ohne Prüfung der Berufsunfähigkeit alle Beamten schützt, nicht nur die auf Lebenszeit) oder eine Dienstunfähigkeitsversicherung speziell für Beamte. Da die Dienstunfähigkeit vom Dienstherrn festgestellt wird, sind hier Streitigkeiten mit dem Versicherer ausgeschlossen. Vor dem Abschluss einer Versicherung ist ein gründlicher Vergleich ratsam, da sich die Tarife in Bezug auf Höhe und Leistungen unterscheiden.

Im Vertrag sollte auf eine abstrakte Verweisung (Aufnahme einer anderen Tätigkeit) verzichtet werden. Ein weiterer wichtiger Punkt sind Warte- und Karenzzeiten: Vorteilhaft ist keine oder eine kurze Wartezeit für die Leistungserbringung nach Vertragsbeginn sowie eine kurze Karenzzeit zwischen der Feststellung der Dienstunfähigkeit und der ersten Zahlung. Die Höhe der Rente muss die Einkommenslücke im Falle einer Dienstunfähigkeit schließen, die zu zahlenden Beiträge sollten sich mit der Zeit nicht zu stark erhöhen. Sinnvoll ist eine Nachversicherungsgarantie, das heißt eine Anpassung des Schutzes zum Beispiel bei einer Beförderung oder Heirat. Polizisten, Feuerwehrleute und andere Beamte, bei denen es stark auf die körperliche Leistungsfähigkeit ankommt, benötigen besondere Tarife.

Das Portal Deutsche-Beamtenversicherungen wird von Maklern betrieben, die Beamten, Anwärtern und Beschäftigten im öffentlichen Dienst dabei helfen möchten, die richtige Dienstunfähigkeitsversicherung zu finden. Es fungiert als unabhängige Beratungsstelle. Interessierte erhalten einen genau zu ihrer Situation passenden Preis-Leistungs-Vergleich, der über 40 Versicherer inklusive der aktuellen Testsieger berücksichtigt. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Eine erste Orientierung bietet der Vergleichsrechner auf der Website.
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