Das Energieeffizienzgesetz für Rechenzentren stellt neue Anforderungen
Energieeffizienzgesetz für Rechenzentren
- 03.06.2024

Effizienzstandards müssen festgelegt werden
Zu den wichtigsten Vorschriften gehören die Energieeffizienz- und Abwärmeanforderungen für Rechenzentren, für die erstmals Effizienzstandards festgelegt werden. Das EnEfG legt auch fest, wie die Abwärme genutzt werden soll. Große Rechenzentren müssen zukünftig Strom aus erneuerbaren Energien nutzen und Informationen zum Energieverbrauch in ein öffentliches Register eintragen. Abhängig vom Betriebsbeginn dürfen Rechenzentren einen bestimmten Power-Usage-Effectiveness-Wert (PUE) nicht überschreiten. Dieser Wert misst die Energieeffizienz der technischen Infrastruktur und nicht die Auslastung des Rechenzentrums. Das Gesetz sieht auch eine zeitliche Staffelung der Vorschriften je nach Inbetriebnahmezeitpunkt vor.Ab dem 1. Juli 2026 müssen neue Rechenzentren mindestens zehn Prozent wiederverwendete Energie nachweisen, indem sie die Abwärme nutzen. Bis zum 1. Juli 2028 steigt dieser Anteil auf 20 Prozent. Die Nutzung der Abwärme ist jedoch nicht verpflichtend, wenn ein Wärmenetz-Betreiber in der Nähe ein Angebot zur Nutzung der Energie zu Gestehungskosten nicht annimmt. Alternativ muss der Rechenzentrum-Betreiber einen Investitionsplan vorlegen, der die Kosten und Preise für die Nutzung der Abwärme regelt und diese innerhalb von zehn Jahren ermöglicht. Die Rechenzentren mit der genannten Anschlussleistung müssen zukünftig ein Energie- und Umweltmanagementsystem einführen. Alle relevanten Daten des Rechenzentrums müssen ab sofort an das BAFA gemeldet werden. Ab 2024 müssen Rechenzentren zur Hälfte und ab 2027 vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Das EnEfG legt wichtige Fristen fest, die Unternehmen und Rechenzentren einhalten müssen. Dazu gehören der verpflichtende Einsatz von 50 Prozent Grünstrom ab Januar 2024, die Berichterstattung über Energieverbräuche ab einer bestimmten Anschlussleistung sowie die Einhaltung von Energieeffizienzkennzahlen ab Mai 2024. Ab Juli 2026 müssen neue Rechenzentren bestimmte Werte für die Energieeffizienz erreichen, und ab 2027 gelten strengere Anforderungen für den Einsatz von Grünstrom. Ab Juli 2030 müssen auch ältere Rechenzentren ihre Energieeffizienz verbessern. Damit diese Fristen eingehalten werden, bietet die Data Center Group ihre Expertise zur Unterstützung an.
Energieeffizienzgesetz für Rechenzentren fristgerecht umsetzen
Das Energieeffizienzgesetz für Rechenzentren regelt viele wichtige Aspekte, jedoch zeigt es noch Lücken in Bezug auf die Nachhaltigkeit auf. Ein besonders großes Potenzial für Energieeinsparungen liegt in der Entwicklung einer nachhaltigen IT-Strategie, die bisher nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Zusätzlich zum PUE-Wert als Indikator für nachhaltige Rechenzentren sollten auch individuelle Faktoren berücksichtigt werden. Die Festlegung eines PUE-Werts von 1,2 oder niedriger für neue Rechenzentren ab 2026 ist ehrgeizig, da der Durchschnittswert 2022 laut einer Bitkom-Studie bei 1,55 lag. Die Regelungen zur Datenerfassung und Informationsübermittlung betreffen Rechenzentren mit einer Anschlussleistung von über 300 Kilowatt. Es ist wichtig, die im Gesetz enthaltenen Ansätze zu würdigen, aber gleichzeitig müssen einige Punkte im Laufe der Zeit genauer definiert werden, um eine kohärente und einheitliche Regelung für einen nachhaltigen Rechenzentrenbetrieb sicherzustellen.Für Rechenzentren mit einem Gesamtenergieverbrauch ab 2,5 Gigawattstunden gelten spezielle Regelungen, die vorschreiben, dass sie ihre Umsetzungspläne für die Energieeinsparung veröffentlichen müssen. Diese Pläne müssen gemäß eines bestimmten Verfahrens auf ihre Wirtschaftlichkeit hin bewertet und innerhalb einer nicht näher festgelegten Frist umgesetzt werden. Auch Maßnahmen, die sich nicht als wirtschaftlich erweisen, sollten von den Betreibern sorgfältig geplant werden, um sie externen Auditoren vorlegen zu können.
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