Menü
Anzeige - Sämtliche Inhalte dieser Seite sind ein Angebot des Anzeigenpartners. Für den Inhalt ist der Anzeigenpartner verantwortlich.

Anhand der EU-Taxonomie können Unternehmen nachweisen, wie nachhaltig sie wirtschaften

eu taxonomie

Kopfbild zum Artikel
Die EU-Taxonomie benennt Nachhaltigkeitsziele © Adobe Stock
Der Finanzsektor ist ein wichtiger Hebel, um die globale Wirtschaft auf Klimaneutralität, Nachhaltigkeit und weitere Umweltziele zu verpflichten. Damit Investoren, Kunden und andere Stakeholder diesbezügliches Engagement beurteilen können, hat die EU eine einheitliche Klassifizierung eingeführt, die EU-Taxonomie. Spezielle Software hilft Unternehmen, ihre Geschäftstätigkeit innerhalb des Regelwerks einzuordnen.

Was ist mit "EU-Taxonomie" überhaupt gemeint?

Der Begriff wurde der breiten Öffentlichkeit erstmals im Juli 2022 bekannt. Damals beschloss das EU-Parlament nach erbittertem Streit, Gas- und Atomkraftwerke ab 2023 unter bestimmten Bedingungen als "nachhaltig" nach Maßgabe der EU-Taxonomie zu klassifizieren. Der Vorgang illustriert, wie umkämpft das Regelwerk ist.

Hervorgegangen ist es aus dem "Green Deal", den die EU-Kommission 2019 vorgelegt hat. Er verfolgt Umweltziele wie die Eindämmung des Klimawandels beziehungsweise die Anpassung an seine Folgen, die Vermeidung von Umweltverschmutzung, die nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen, den Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen und biologischer Vielfalt sowie den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft.

Um die Ziele zu erreichen, beschloss die EU einen Investitionsplan von einer Billion Euro über die nächsten zehn Jahre. Trotz der gewaltigen Summe ist sie auf Unterstützung der Privatwirtschaft angewiesen. Den Green Deal begleitet daher ein "Aktionsplan für nachhaltiges finanzielles Wachstum". Er soll Anreize für private Investitionen in "grüne" Projekte schaffen und zugleich "Greenwashing" verhindern.

Welche Wirtschaftstätigkeiten fortan als nachhaltig oder umweltfreundlich gelten, wurde durch klare Regeln und Rahmenbedingungen definiert, um für alle innerhalb der EU tätigen Unternehmen Wettbewerbsgleichheit und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Dieses Rahmenwerk ist die EU-Taxonomie. Sie ist seit Januar 2022 für die ersten beiden Umweltziele, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, in Kraft getreten.

Nachhaltiges Wirtschaften ist keine Wohltätigkeitsveranstaltung, sondern Pflicht

EU-Taxonomie
Die EU-Taxonomie-Lösung von Daato Daato Technologies
Die EU-Taxonomie ist wohlgemerkt nicht lediglich ein unverbindlicher Leitfaden für Klimaneutralität et cetera. Kapitalmarktorientierte Organisationen wie Banken, Vermögensverwalter und Versicherungen sowie Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sind bereits heute nach der sogenannten Non-Financial Reporting Directive (NFRD) einmal pro Jahr verpflichtet, Bericht über Umwelt- und Sozialziele abzulegen, über Maßnahmen zum Arbeitnehmerschutz, zur Korruptionsbekämpfung sowie zur Achtung der Menschenrechte. Die Berichtspflicht umfasst Vorgehensweisen, Strategien und Risiken.

Unternehmen, die unter den Geltungsbereich von NFRD fallen, stehen somit vor der Herausforderung, die für den Bericht einschlägigen Daten zu erheben. Umsätze und Ausgaben inklusive jene aller Tochtergesellschaften müssen erfasst und in Relation mit dem Nachhaltigkeitsgrad der betreffenden wirtschaftlichen Aktivität gesetzt werden. Der bürokratische Aufwand ist beachtlich.

Software-Support durch ESG-Experten

EU-Taxonomie
Daatos EU-Taxonomielösung Daato Technologies
Unterstützung leistet die in Berlin ansässige Daato Technologies GmbH. Das Unternehmen ist spezialisiert auf Systeme, die die Einhaltung von ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance), Compliance-Prozessen, die Nachhaltigkeit von Finanzen und Lieferketten sowie die Berichterstattung darüber managen.

Für Konformität mit der EU-Taxonomie hat Daato gemeinsam mit erfahrenen Nachhaltigkeits-Experten aus namhaften Unternehmen eine Softwarelösung entwickelt, die die Umsetzung der Verordnung deutlich erleichtert.

Hierfür wird zunächst eine Reifegradbewertung durchgeführt. Dieser Schritt ist insbesondere wichtig, da die Klassifizierung um zwei Kategorien erweitert wurde und nun auch die realistische Einschätzung von Unternehmen erlaubt, die sich erst am Anfang oder im Übergang zur Nachhaltigkeit befinden. Anhand des Status quo leiten die Experten die Benchmarks der weiteren Anpassung ab.

Zur technischen Umsetzung wird die Erfassung der relevanten Daten automatisiert. Das vereinfacht den Prozess, erspart Aufwand und erhöht die Effizienz. An den erhobenen Informationen kann fortan kollaborativ gearbeitet werden, um den Ressourceneinsatz während der Ermittlung taxonomie-fähiger Aktivitäten weiter zu reduzieren.

Nach Abschluss der Dateneingabe ermöglicht Daato, den Taxonomie-Bericht auf Knopfdruck im richtigen Format, unter Berücksichtigung der Zielgruppe zu erstellen. Informationsanfragen von Investoren, Kunden, weiteren Stakeholdern oder Aufsichtsbehörden werden transparent beantwortet, geschäftskritische Inhalte gleichzeitig vor Zugriff und Manipulation durch unautorisierte Personen geschützt.

Neben der EU-Taxonomie unterstützt Daato auch andere Regelwerke wie CSRD, GRI, Vorgaben zur Dekarbonisierung sowie Lösungen für die Nachhaltigkeit der Lieferkette einschließlich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

Insbesondere die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) fällt hier ins Gewicht. Denn nach einem Vorschlag der Europäische Kommission vom April 2021 soll die NFRD ab 2024 schrittweise abgelöst werden durch diese noch verbindlichere Vorgabe. Ihre Zielsetzung ist die Neuausrichtung von Kapitalströmen mit Fokus auf nachhaltige und langfristige Investitionen sowie die Implementierung von Nachhaltigkeit in das Risikomanagement.

Die Berichtspflicht gilt dann für alle großen kapitalmarktorientierten oder haftungsbeschränkten Unternehmen in der EU. Als "groß" gelten Organisationen, die mindestens zwei der drei Anforderungen erfüllen: Ihre Bilanzsumme ist größer als 20 Millionen Euro pro Jahr, ihr Nettoumsatz übersteigt 40 Millionen Euro pro Jahr, sie beschäftigen mehr als 250 Mitarbeiter.

Die Umsetzung der CSRD lässt sich anhand einheitlicher Kennzahlen und Standards kontrollieren. Auch hierfür werden Unternehmen durch die Nutzung der Daato-Lösung bestens vorbereitet sein.

Interessenten können auf der Firmen-Website eine Demo-Termin für die Vorführung von Daato beantragen und weitere Informationen zu einer bedarfsgerechten Version erhalten.
Hier ein Demo anfordern


Unternehmen, die Kriterien der EU-Taxonomie erfüllen und einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen möchten, bekommen mit Daato das passende Tool zur Hand.
Impressum
Daato Technologies GmbH
Herr Christian Otto Kemperplatz 1 10785 Berlin Deutschland USt-IdNr.: DE352684560
T: 0049-176-84366324
@: contactdaato.net
Hier ein Demo anfordern
Lesen Sie auch
Bild zum Artikel: Nachhaltigkeitsberichterstattung
Damit Organisationen die heute so wichtigen ESG-Berichtspflichten erfüllen und dabei die entsprechenden Rahmenwerke korrekt ausgewählt werden, ist Expertenwissen gefragt. Denn nur eine professionelle ...
Bild zum Artikel: GRI-Standards
Nachhaltiges Wirtschaften ist das Gebot der Stunde. Dabei sind nicht nur staatliche Institutionen und Behörden in der Pflicht, ihre Abläufe nachhaltiger zu gestalten, sondern auch die P ...