Anhand der EU-Taxonomie können Unternehmen nachweisen, wie nachhaltig sie wirtschaften
eu taxonomie
- 29.03.2023

Was ist mit "EU-Taxonomie" überhaupt gemeint?
Der Begriff wurde der breiten Öffentlichkeit erstmals im Juli 2022 bekannt. Damals beschloss das EU-Parlament nach erbittertem Streit, Gas- und Atomkraftwerke ab 2023 unter bestimmten Bedingungen als "nachhaltig" nach Maßgabe der EU-Taxonomie zu klassifizieren. Der Vorgang illustriert, wie umkämpft das Regelwerk ist.Hervorgegangen ist es aus dem "Green Deal", den die EU-Kommission 2019 vorgelegt hat. Er verfolgt Umweltziele wie die Eindämmung des Klimawandels beziehungsweise die Anpassung an seine Folgen, die Vermeidung von Umweltverschmutzung, die nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen, den Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen und biologischer Vielfalt sowie den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft.
Um die Ziele zu erreichen, beschloss die EU einen Investitionsplan von einer Billion Euro über die nächsten zehn Jahre. Trotz der gewaltigen Summe ist sie auf Unterstützung der Privatwirtschaft angewiesen. Den Green Deal begleitet daher ein "Aktionsplan für nachhaltiges finanzielles Wachstum". Er soll Anreize für private Investitionen in "grüne" Projekte schaffen und zugleich "Greenwashing" verhindern.
Welche Wirtschaftstätigkeiten fortan als nachhaltig oder umweltfreundlich gelten, wurde durch klare Regeln und Rahmenbedingungen definiert, um für alle innerhalb der EU tätigen Unternehmen Wettbewerbsgleichheit und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Dieses Rahmenwerk ist die EU-Taxonomie. Sie ist seit Januar 2022 für die ersten beiden Umweltziele, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, in Kraft getreten.
Nachhaltiges Wirtschaften ist keine Wohltätigkeitsveranstaltung, sondern Pflicht

Unternehmen, die unter den Geltungsbereich von NFRD fallen, stehen somit vor der Herausforderung, die für den Bericht einschlägigen Daten zu erheben. Umsätze und Ausgaben inklusive jene aller Tochtergesellschaften müssen erfasst und in Relation mit dem Nachhaltigkeitsgrad der betreffenden wirtschaftlichen Aktivität gesetzt werden. Der bürokratische Aufwand ist beachtlich.
Software-Support durch ESG-Experten

Für Konformität mit der EU-Taxonomie hat Daato gemeinsam mit erfahrenen Nachhaltigkeits-Experten aus namhaften Unternehmen eine Softwarelösung entwickelt, die die Umsetzung der Verordnung deutlich erleichtert.
Hierfür wird zunächst eine Reifegradbewertung durchgeführt. Dieser Schritt ist insbesondere wichtig, da die Klassifizierung um zwei Kategorien erweitert wurde und nun auch die realistische Einschätzung von Unternehmen erlaubt, die sich erst am Anfang oder im Übergang zur Nachhaltigkeit befinden. Anhand des Status quo leiten die Experten die Benchmarks der weiteren Anpassung ab.
Zur technischen Umsetzung wird die Erfassung der relevanten Daten automatisiert. Das vereinfacht den Prozess, erspart Aufwand und erhöht die Effizienz. An den erhobenen Informationen kann fortan kollaborativ gearbeitet werden, um den Ressourceneinsatz während der Ermittlung taxonomie-fähiger Aktivitäten weiter zu reduzieren.
Nach Abschluss der Dateneingabe ermöglicht Daato, den Taxonomie-Bericht auf Knopfdruck im richtigen Format, unter Berücksichtigung der Zielgruppe zu erstellen. Informationsanfragen von Investoren, Kunden, weiteren Stakeholdern oder Aufsichtsbehörden werden transparent beantwortet, geschäftskritische Inhalte gleichzeitig vor Zugriff und Manipulation durch unautorisierte Personen geschützt.
Neben der EU-Taxonomie unterstützt Daato auch andere Regelwerke wie CSRD, GRI, Vorgaben zur Dekarbonisierung sowie Lösungen für die Nachhaltigkeit der Lieferkette einschließlich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Insbesondere die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) fällt hier ins Gewicht. Denn nach einem Vorschlag der Europäische Kommission vom April 2021 soll die NFRD ab 2024 schrittweise abgelöst werden durch diese noch verbindlichere Vorgabe. Ihre Zielsetzung ist die Neuausrichtung von Kapitalströmen mit Fokus auf nachhaltige und langfristige Investitionen sowie die Implementierung von Nachhaltigkeit in das Risikomanagement.
Die Berichtspflicht gilt dann für alle großen kapitalmarktorientierten oder haftungsbeschränkten Unternehmen in der EU. Als "groß" gelten Organisationen, die mindestens zwei der drei Anforderungen erfüllen: Ihre Bilanzsumme ist größer als 20 Millionen Euro pro Jahr, ihr Nettoumsatz übersteigt 40 Millionen Euro pro Jahr, sie beschäftigen mehr als 250 Mitarbeiter.
Die Umsetzung der CSRD lässt sich anhand einheitlicher Kennzahlen und Standards kontrollieren. Auch hierfür werden Unternehmen durch die Nutzung der Daato-Lösung bestens vorbereitet sein.
Interessenten können auf der Firmen-Website eine Demo-Termin für die Vorführung von Daato beantragen und weitere Informationen zu einer bedarfsgerechten Version erhalten.