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Externer Datenschutzbeauftragter für Dresden arbeitet dank neuester Technologie besonders kostengünstig

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Seit dem 25. Mai 2018 gelten für Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, speichern oder erheben, verschärfte Maßnahmen. Denn dann kommt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur Anwendung. Diese vereinheitlicht das Datenschutzrecht europaweit und weicht in vielen Punkten vom bisherigen Bundesdatenschutzgesetz ab. Deshalb empfiehlt sich für Unternehmen professionelle Hilfe. Ein externer Datenschutzbeauftragter für Dresden berät und unterstützt KMU bei der Umsetzung der DSGVO und nutzt dafür modernste Technologie.

DSGVO bringt Änderungen für Unternehmen und Verbraucher mit sich

Grundsätze der Datenverarbeitung wie Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Speicherbegrenzung oder eine Rechenschaftspflicht der Verantwortlichen bleiben zwar erhalten. Die DSGVO sieht aber auch viele neue Pflichten für datenverarbeitende Unternehmen vor. So müssen Betroffenen unter anderem weitreichende Informationen wie Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen, Zwecke der Datenverarbeitung oder die Dauer der Datenspeicherung präzise und verständlich mitgeteilt werden. Datenpannen müssen umgehend gemeldet werden und die Verantwortlichen beziehungsweise Auftragsverarbeiter müssen ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen. Ebenso müssen Unternehmen erhöhte technische und organisatorische Maßnahmen erfüllen, damit personenbezogene Daten von Anfang an besser geschützt sind.

Die DSGVO stärkt zudem die Rechte der Verbraucher. So haben sie zum Beispiel das Recht, ihre personenbezogenen Daten zu einem anderen Anbieter mitzunehmen, sie können ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung jederzeit widerrufen und Unternehmen auffordern, ihre Daten zu löschen, wenn der Zweck wegfällt oder die Einwilligung widerrufen wird. Darüber hinaus wurden die Auskunftsrechte erweitert.

Benennung und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Externer Datenschutzbeauftragter für Dresden arbeitet dank neuester Technologie besonders kostengünstig
Datenschutzberatung für den Mittelstand
Bei Nichteinhaltung oder einer verspäteten Umsetzung der neuen Regelungen drohen Unternehmen Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes. Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten kann dies verhindern. Einige Unternehmen sind zu diesem Schritt laut DSGVO sogar verpflichtet, sofern ihre Kerntätigkeit aus Verarbeitungsvorgängen besteht, die nach Art, Umfang und/oder Zweck eine systematische Überwachung erfordern oder wenn sie besonders sensible Daten verarbeiten.

Die DSGVO sieht auch eine Änderung der Stellung und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten (DSB) vor. Er überwacht nicht nur die Einhaltung der Vorgaben der DSGVO sowie der Datenschutzstrategien, sondern berät und informiert auch Verantwortliche oder Auftragsdatenverarbeiter in Datenschutzfragen. Ebenso berät er zu Datenschutz-Folgenabschätzungen, arbeitet eng mit Aufsichtsbehörden zusammen und nimmt Risikobeurteilungen vor. Der DSB nimmt also eine noch wichtigere Rolle ein.

Externer Datenschutzbeauftragter für Dresden - Günstige Preise für KMUs

Datenschutzsiegel als Qualitätsmerkmal
Datenschutzsiegel als Qualitätsmerkmal
Um seine Aufgaben kompetent erfüllen zu können, braucht der DSB aktuelles Fachwissen und hinreichende Qualifikationen. Ein Mitarbeiter müsste dementsprechend aufwendig geschult werden, um zum internen Datenschutzbeauftragten ernannt werden zu können. Zudem besteht die Gefahr von Interessenskonflikten. Deshalb entscheiden sich viele Unternehmen für externe Hilfe. Ein externer Datenschutzbeauftragter ist quasi sofort einsatzbereit und muss nur kurz in die betrieblichen Abläufe eingearbeitet werden. Die Kosten sind zudem deutlich besser kalkulierbar und transparenter.

KMUs fehlen jedoch häufig die finanziellen Ressourcen für einen externen Datenschutzbeauftragten. Speziell für diese Zielgruppe hat die Deutsche Datenschutz Consult kostengünstige und pragmatische Lösungen entwickelt. Der Dienstleister mit Sitz in Hamburg unterstützt Unternehmen bundesweit bei der Umsetzung der DSGVO und arbeitet mit einem Datenschutz-Management-System, das viele manuelle Prozesse automatisiert und vereinfacht. So kann der externe Datenschutzbeauftragte schneller und zu geringeren Kosten arbeiten. Zudem bietet die Deutsche Datenschutz Consult je nach Bedarf das passende Leistungspaket. Kleinstunternehmen zahlen für die Dienstleistung zum Beispiel monatlich nur 150 Euro.

Zum Team der Deutschen Datenschutz Consult gehören Volljuristen, IT-Experten sowie Betriebswirte, die sich zusätzlich zum Datenschutzbeauftragten haben ausbilden lassen und von DEKRA oder TÜV geprüft wurden. Die Experten beraten KMUs per Telefon, Video-Call oder E-Mail, führen spezielle Beratungen aber auch persönlich vor Ort durch. Nach der Benennung sorgt der Datenschutzbeauftragte zunächst dafür, dass alle wichtigen Vorgaben sofort umgesetzt werden, um Bußgelder zu vermeiden. Danach wird der Datenschutz im Unternehmen kontinuierlich verbessert.
Die Deutsche Datenschutz Consult ist auf die Datenschutzberatung von kleinen und mittleren Unternehmen spezialisiert. Dank des Einsatzes einer Datenschutz-Management-Plattform, die Prozesse teilweise automatisch erfasst und auswertet, kann der externe Datenschutzbeauftragte deutlich effizienter arbeiten als ein interner Mitarbeiter für den Datenschutz.
Impressum
Deutsche Datenschutz Consult GmbH
Herr Oliver Siernicki Stresemannstraße 29 22769 Hamburg Deutschland
T: 0049-40-22860700
@: infoddsc.de
deutsche-datenschutz-consult.de
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