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Flightright-Erfahrungen: Tausende Flugreisende vertrauen auf die Nr. 1 für Fluggastrechte in Europa

Flightright Erfahrungen

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Bei verpasstem Anschlussflug könnte ein Entschädigungsanspruch bestehen // © canva-nadezhda1906
Bei Flugausfall oder Verspätungen stehen Passagiere häufig vor großen Unannehmlichkeiten. Die Tagesplanung ist dahin, die Nerven liegen blank und die Ratlosigkeit ist groß: Habe ich einen Anspruch auf Entschädigung? Und wenn ja, in welchem Umfang und wie fordere ich diesen Anspruch überhaupt ein? Mit dem Fluggastrechtsportal Flightright haben Betroffene positive Erfahrungen gemacht. Wie die Einforderung von Entschädigungsansprüchen mithilfe des spezialisierten Dienstleisters funktioniert, erläutert dieser Artikel.

Mögliche Probleme für Fluggäste und ihre Rechte

Flightright: Erfahrungen positiv
Hat der Flug mehr als drei Stunden Verspätung, kann eine Entschädigung gefordert werden pexels-jeshoots
Flugreisende können von verschiedenen Problemen betroffen sein, die ihre Reise erheblich beeinträchtigen. Zu den häufigsten Problemen gehören kurzfristige Flugausfälle, Flugverspätungen, Flugumbuchungen und verpasste Anschlussflüge. Diese Ereignisse führen oft zu erheblichen Unannehmlichkeiten, Ratlosigkeit und Frustration.

Glücklicherweise bietet die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 einen Schutz für betroffene Reisende. Diese Verordnung gilt für Flüge, die in der EU starten oder landen, wobei im letzteren Fall die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU haben muss. Sie regelt die Rechte von Passagieren in Fällen von Flugausfällen, Verspätungen, Überbuchungen und Nichtbeförderung.

Entschädigung und Ticketerstattung: Bei einem Flugausfall haben Reisende grundsätzlich einen Anspruch auf einen Ersatzflug oder eine Erstattung des Tickets. Zusätzlich können Reisende eine Entschädigung fordern, wenn sie weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug informiert wurden und die Airline den Ausfall verursacht hat.

Flugverspätungen: Beträgt die Verspätung mehr als drei Stunden, haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung, sofern die Airline die Verspätung verursacht hat. Wichtiger Hinweis: Die Ankunftsverspätung ist entscheidend, nicht die Abflugverspätung. Während langer Wartezeiten müssen Fluggesellschaften Passagiere mit Getränken und Snacks versorgen.

Überbuchungen: Ist ein Flug überbucht und Reisende können nicht wie geplant fliegen, besteht Anspruch auf einen Ersatzflug oder Erstattung des vollen Ticketpreises. Zusätzlich können Betroffene eine Entschädigung fordern. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke. Für Kurzstreckenflüge unter 1.500 Kilometern beträgt die maximale Entschädigung 250 Euro. Mittelstreckenflüge bis 3.500 Kilometer werden mit höchstens 400 Euro entschädigt, und bei Langstreckenflügen über 3.500 Kilometer beträgt die Entschädigung maximal 600 Euro. Auch bei Überbuchungen gelten Versorgungsleistungen bei längeren Wartezeiten.

Streiks und außergewöhnliche Umstände: Bei Streiks haben Fluggäste Anspruch auf Ersatzbeförderung und Versorgungsleistungen. Ein Entschädigungsanspruch besteht nur, wenn die Airline für den Streik verantwortlich ist, also bei Streiks des Airline-Personals wie Piloten oder Flugbegleiter. Hat die Fluggesellschaft den Streik nicht zu verantworten, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter oder Naturkatastrophen entfällt der Entschädigungsanspruch, wenn die Fluggesellschaft alle zumutbaren Maßnahmen für eine schnelle Ersatzbeförderung des Fluggastes ergriffen hat.

Zusammengefasst stehen Reisenden bei Flugproblemen nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung umfassende Rechte zu, die ihnen helfen, zumindest einen Teil der Unannehmlichkeiten zu kompensieren. Reisende können ihre Ansprüche bis zu drei Jahre nach dem Problemflug geltend machen. Da sich viele Airlines jedoch querstellen, wenn es um Entschädigungszahlungen geht und Passagiere nicht selten vertrösten oder sogar ignorieren, empfiehlt es sich nicht zuletzt, um Zeit und Nerven zu sparen, auf die professionelle Unterstützung von Fluggastrechtsportalen wie Flightright zurückzugreifen. Diese Experten übernehmen die Kommunikation mit den Airlines und sorgen dafür, dass Passagiere ihre Ansprüche durchsetzen können.

Die eigenen Rechtsansprüche mit Flightright durchsetzen

Flightright: Erfahrungen positiv
In 2 Minuten Entschädigungssumme erfahren Flightright
Flightright hat sich seit 2010 als zuverlässiger Partner für Fluggastrechte etabliert und eine beeindruckende Erfolgsbilanz vorzuweisen. Mit einer Erfolgsquote von 99 Prozent vor Gericht und über 500 Millionen Euro an Entschädigungen, die für Kunden durchgesetzt wurden, zeigt Flightright seine Effizienz und Zuverlässigkeit.

Ein großer Vorteil für die Kunden ist das fehlende finanzielle Risiko – denn Flightright arbeitet auf Erfolgsbasis: Nur wenn die Entschädigung erfolgreich durchgesetzt wird, fällt eine Provision an, die in der Regel zwischen 20 und 30 Prozent der Entschädigungssumme liegt (zuzüglich Mehrwertsteuer). Sollte die Forderung nicht durchgesetzt werden, übernimmt Flightright sämtliche Kosten, auch wenn der Fall vor Gericht geht. So müssen Kunden nie aus eigener Tasche bezahlen, was viele Bedenken und Zweifel ausräumt.

Die Nutzung des Flightright-Services ist denkbar einfach und bequem. Kunden geben ihre Flugdaten in den Online-Rechner ein, der innerhalb von Sekunden den Anspruch auf Entschädigung überprüft. Anschließend kann der Fall komplett digital an Flightright abgetreten werden. Flightright übernimmt dann die gesamte Kommunikation mit der Airline und fordert diese zur Zahlung auf. Reagiert die Airline nicht, übernehmen die Anwälte von Flightright und setzen sich notfalls auch vor Gericht für die Rechte der Kunden ein.

Neben der einfachen Handhabung überzeugt Flightright durch seine Effizienz. Der Prozess ist auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten und verringert deren Aufwand auf ein Minimum. Nur wenige Angaben sind nötig, um den Anspruch zu prüfen und den Fall an Flightright zu übergeben. Die Kunden sparen Zeit und Nerven, während Flightright sich um die bürokratischen und rechtlichen Herausforderungen kümmert.

Dank Flightright können sich Fluggäste auf ihre Reise konzentrieren, während das Unternehmen sich um ihre Entschädigung kümmert. Sei es eine Flugverspätung, ein Flugausfall, ein verpasster Anschlussflug oder eine Flugumbuchung – Flightright setzt sich dafür ein, dass die Passagiere ihr Recht erhalten. Mit über 500 Millionen Euro an durchgesetzten Entschädigungen und einer Erfolgsquote von 99 Prozent vor Gericht ist Flightright der zuverlässige Partner für alle, die von Flugproblemen betroffen sind.

Flightright: Positive Erfahrungen bisheriger Kunden

Zahlreiche positive Erfahrungsberichte und Bewertungen, insbesondere auf Plattformen wie Trustpilot, unterstreichen die hohe Zufriedenheit der Kunden mit dem Service von Flightright. Die authentischen Bewertungen verstärken die Glaubwürdigkeit des Unternehmens und zeigen, wie effektiv Flightright in der Praxis arbeitet.

So zeigt sich etwa Sabina Jungwirth auf Trustpilot vollkommen zufrieden:

"Ich bin total begeistert!
Einfache Abwicklung, super schnelle Bearbeitung und zeitnahe Info über die beantragte Rückerstattung. Jederzeit immer wieder, wobei ich hoffe, dass ich den Service nicht mehr so schnell nutzen muss, weil alles glattläuft."


Auch Laura Del Vecchio schildert ihre Flightright-Erfahrung äußerst positiv und hebt den unkomplizierten Prozess hervor:

"Reibungslose Lösung
Nachdem ich versucht habe, bei Eurowings die durch Annullierung und Flug- verschiebung entstandenen Kosten erfolglos erstattet zu bekommen, habe mich an Flightright gewandt. Nach nur wenigen Wochen bekam ich die Überweisung!"

Entschädigung sichern

Mehr über die Flightright GmbH

Flightright: Erfahrungen positiv
Flightright ist das Fluggastportal Nr. 1 in Europa Freepik
Seit 2010 hilft die Flightright GmbH aus Berlin Flugreisenden dabei, ihre Rechte gegenüber Airlines einzufordern. Mit rund 140 Mitarbeitern und über zehn Jahren Expertise hat der Dienstleister eine Erfolgsquote von 99 Prozent vor Gericht und über 500 Millionen Euro an Entschädigungen durchgesetzt. Bei der digitalen, unkomplizierten und transparenten Rechtshilfe ohne Kostenrisiko für Verbraucher, erfasst die selbst programmierte Datenbank täglich aktualisierte Datensätze zu Streiks, Wetterbedingungen und Flugdaten aus ganz Europa. Diese Technologie erkennt innerhalb von Sekunden, ob ein Passagier einen Anspruch auf Entschädigung hat.

Während der Weg zum klassischen Anwalt oft bürokratisch und umständlich ist, bietet Flightright eine onlinebasierte Rechtsdienstleistung, die diesen Prozess vereinfacht. Die Idee entstand aus einer persönlichen Erfahrung des Gründers Philipp Kadelbach, der einen Flug verpasste und Schwierigkeiten hatte, Entschädigung zu erhalten. Diese Erfahrung legte den Grundstein für Flightright.

Anfangs stellten sich die Airlines quer und wollten jeden Fall vor Gericht austragen. Doch weil Flightright sich vielfach durchsetzte und den Großteil der Fälle gewann, sind die Airlines inzwischen deutlich kooperativer und viele zahlen lieber außergerichtlich – schließlich sind Gerichtsverfahren für sie teurer. Heute setzt Flightright Entschädigungsansprüche für Passagiere aus der ganzen Welt durch und genießt eine hohe Weiterempfehlungsrate.

Der Kern des Angebots ist der Online-Rechner, der Entschädigungen nach EU-Recht automatisch berechnet. Mit wenigen Klicks können Reisende ihre Flugdaten eingeben und den Fall an Flightright übergeben. Das Team kümmert sich dann um alles Weitere.

Die Vorteile von Flightright zusammengefasst:

• 99 Prozent Erfolgsquote
• Über 500 Millionen Euro an Entschädigungen
• mehr als zehn Jahre Erfahrung
• Nur zwei Minuten Aufwand für Nutzer
• Online-Rechner mit 80 Millionen Datensätzen, die täglich aktualisiert werden

Flightright wurde mit dem 1. Platz unter den Fluggastrechtportalen ausgezeichnet (Deutscher Kundenaward 2023/24).
Anspruch bei Flugausfall prüfen Passagiere, die von Flugausfällen, -Verspätungen, -umbuchungen oder sonstigen Problemen betroffen waren, haben mit dem Fluggastrechtsportal Flightright zahlreiche positive Erfahrungen gemacht. "Viele Kunden und Kundinnen machen kräftig Werbung für uns – auch in der Wartehalle am Flughafen. Ein besseres Lob kann es für uns nicht geben", so Jan-Frederik Arnold, Geschäftsführer von Flightright.
Impressum
Flightright GmbH
Dr. Jan-Frederik Arnold Revaler Str. 28 10245 Berlin Deutschland
@: serviceflightright.de
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