90 Prozent der Gekündigten erhalten keine oder zu wenig Abfindung
9 von 10 Gekündigten erhalten zu wenig Abfindung, daher ist Unterstützung bei der Verhandlung der Abfindungssumme empfohlen.
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So die offiziellen Zahlen. Diese sind durchaus überraschend, da es, wie eingangs erwähnt, viele Anwendungsfälle gibt, die die Zahlung einer Abfindung möglich machen. Oft liegt es aber an den Arbeitnehmern, diese aktiv einzufordern – tun sie dies nicht, lassen sie sich unter Umständen hohe Summen entgehen. Dies gilt vor allem, wenn eine arbeitgeberseitige Kündigung ausgesprochen worden ist oder ein Aufhebungsvertrag verhandelt wird. Die Abfindung wird, wenn sie verhandelt worden ist, vom Arbeitgeber in Form einer einmaligen Geldzahlung als finanzieller Ausgleich dafür geleistet, dass das Arbeitsverhältnis endet, obwohl möglicherweise keine gesetzlich anerkannten Kündigungsgründe vorlagen. Die Abfindungszahlung ist also eine Kompensationsleistung für den Verlust eines Arbeitsplatzes und des damit verbundenen Einkommens.
Da es allerdings nur selten eine rechtliche Verpflichtung zu dieser Zahlung gibt, muss der Gekündigte selbst aktiv werden und eine Abfindungsverhandlung initiieren, indem er zum Ausdruck bringt, die Kündigung nicht zu akzeptieren. Diese verlaufen in vielen Fällen positiv, da Arbeitgeber in der Regel verhindern wollen, dass der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erhebt. Denn diese könnte für den Arbeitgeber deutlich teurer werden, wenn er zur Wiedereinstellung des Gekündigten verurteilt wird. Um Zeit sowie Geld zu sparen, werden daher oft Zugeständnisse wie eine Abfindungszahlung gemacht. Dass trotzdem 90 Prozent der Gekündigten keine oder eine zu geringe Abfindung erhalten, liegt somit am fehlenden Mut, in eine solche Verhandlung zu gehen oder sich dafür professionelle Hilfe zu holen. Manchmal wissen die Betroffenen auch schlichtweg nicht, dass es diese Optionen gibt. Zum Thema
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Spätestens, wenn Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, sollten sie sich also intensiv mit dem Thema Abfindung und Kündigungsschutzklage auseinandersetzen. Denn um rechtliche Schritte einzuleiten, gelten strenge Fristen. Zudem sollten sie sich vor der Unterzeichnung von Aufhebungsverträgen das notwendige Wissen aneignen oder rechtlich beraten lassen. So können sie selbstbewusst in die Verhandlung gehen und die maximale Abfindung herausholen – selbst, wenn darauf kein gesetzlicher Anspruch besteht. Bleibt nur die Frage offen, wie die Höhe der Abfindung realistisch berechnet und richtig verhandelt wird? Gesetzlich festgelegte Beträge für die Höhe einer Abfindung gibt es nicht. Allerdings kann eine Formel zur Berechnung der sogenannten Regelabfindung als Ausgangspunkt für die Verhandlungen dienen.
"Diese basiert auf der Anzahl der Beschäftigungsjahre, multipliziert mit 0,5 und dem Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin", erklären die Experten von Allright. Sie rechnen zudem vor, dass ein Arbeitnehmer nach zehnjähriger Beschäftigung mit einem letzten Monatsgehalt von 2.000 Euro demnach eine Abfindung von 10.000 Euro erreichen könnte. Dieses Beispiel macht deutlich, wie viel Geld sich Arbeitnehmer unter Umständen entgehen lassen, wenn sie nach einer Kündigung oder bei einem Aufhebungsvertrag nicht aktiv werden und selbstbewusst verhandeln.
Allright hat deshalb einen praktischen, kostenlosen Abfindungsrechner entwickelt, der sekundenschnell den optimalen Betrag für eine Abfindung berechnen kann und die Betroffenen finden zudem viele weitere, hilfreiche Informationen. Denn "grundsätzlich gilt es stets eine Vielfalt von Faktoren bei der Bestimmung der Abfindungshöhe zu berücksichtigen", erklären die Experten. Deshalb empfehlen sie, im ersten Schritt den Abfindungsrechner zu nutzen und im zweiten Schritt eine professionelle sowie persönliche und kostenlose Einschätzung durch die Arbeitsrechtsexperten von Allright in Anspruch zu nehmen.
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Professioneller Beistand durch einen Fachanwalt kann dabei helfen, überhaupt eine Abfindung zu erhalten – und dabei die höchstmögliche Summe auszuhandeln. Dies ist insbesondere in einer so herausfordernden Lebenssituation oft eine große Entlastung, da sich die Betroffenen allein nicht trauen oder weil sie schlichtweg nicht wissen, wie sie richtig vorgehen sollen. Die Anwälte von Allright springen deshalb in solchen Situationen ein, um durch ihre Erfahrung sowie ihr Know-how alle Unsicherheiten abzubauen und selbstbewusst die maximal mögliche Abfindung auszuhandeln.
Dabei greift Allright auf eine umfassende rechtliche Expertise zurück: Sie kooperieren mit den Arbeitsrechtsexperten der Kanzlei Chevalier, die bereits über 35 Millionen Euro an Abfindung für ihre Mandanten durchgesetzt haben. Die Auszahlung dieser Abfindung dauert meist weniger als drei Wochen und die Erfolgsquote ist nach über 10.000 Mandanten überdurchschnittlich hoch.