Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen: Schritt für Schritt zur rechtssicheren Umsetzung
Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen
- 03.12.2024

Warum ist eine Gefährdungsbeurteilung notwendig?
Das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, für sämtliche Tätigkeiten und Arbeitsbereiche eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Ergänzende Regelungen, wie die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), konkretisieren diese Vorgaben und schaffen einen klaren rechtlichen Rahmen. Eine Missachtung dieser Pflichten kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen: Bußgelder, Haftungsrisiken bei Unfällen und ein Verlust an Rechtssicherheit sind mögliche Folgen. Um dies zu vermeiden, ist eine korrekte und umfassende Gefährdungsbeurteilung nicht nur gesetzlich erforderlich, sondern auch ein entscheidender Beitrag zur unternehmerischen Verantwortung.Über die rechtliche Pflicht hinaus bringt die Gefährdungsbeurteilung zahlreiche Vorteile für Unternehmen und Beschäftigte. Sie schützt die Gesundheit der Mitarbeitenden, reduziert krankheitsbedingte Ausfälle und erhöht die betriebliche Sicherheit. Gleichzeitig sorgt sie für eine stärkere Mitarbeiterbindung sowie eine effizientere Arbeitsorganisation. Die Bandbreite potenzieller Gefährdungen am Arbeitsplatz reicht von physikalischen Risiken, wie Lärm und gefährlichen Chemikalien, über psychische Belastungen bis hin zu ergonomischen Herausforderungen wie schlecht gestaltete Arbeitsplätze. Eine systematische Erfassung und Bewertung dieser Gefahren sind essenziell, um gezielte Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen.
Schritte zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung

Schritt 1: Ermittlung der Gefährdungen
Im ersten Schritt werden alle potenziellen Gefährdungen identifiziert. Dazu können Betriebsbegehungen, Mitarbeitergespräche oder die Analyse von Unfallberichten herangezogen werden.
Schritt 2: Beurteilung der Gefährdungen
Die identifizierten Gefährdungen werden hinsichtlich ihrer Wahrscheinlichkeit und Schwere bewertet. Ziel ist es, die Risiken zu priorisieren und eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Schutzmaßnahmen zu schaffen.
Schritt 3: Festlegung von Schutzmaßnahmen
Auf Grundlage der Risikobewertung werden gezielte Maßnahmen festgelegt, die dazu dienen, die Gefahren zu verringern. Diese Maßnahmen können technischer, organisatorischer oder personenbezogener Art sein.
Schritt 4: Umsetzung der Maßnahmen
Im vierten Schritt erfolgt die praktische Umsetzung der festgelegten Schutzmaßnahmen. Dies kann beispielsweise die Installation von Schutzvorrichtungen oder die Schulung von Mitarbeitenden umfassen.
Schritt 5: Überprüfung und Dokumentation
Nach der Umsetzung werden die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüft und der gesamte Prozess schriftlich dokumentiert. Dies dient nicht nur der Rechtssicherheit, sondern auch als Grundlage für zukünftige Optimierungen.
Schritt 6: Regelmäßige Aktualisierung
Gefährdungsbeurteilungen sind keine einmalige Aufgabe. Veränderungen in Arbeitsprozessen, neue Technologien oder gesetzliche Anpassungen erfordern eine regelmäßige Aktualisierung.
Gefährdungsbeurteilungen erstellen lassen und verwalten mit sam®
Funktionen von sam®
Das Gefährdungsbeurteilungsmodul von sam® ermöglicht es, Gefährdungen schnell und unkompliziert zu erfassen, zu bewerten und zu dokumentieren – sei es für Arbeitsbereiche, Tätigkeiten, Gefahrstoffe oder Maschinen. Die benutzerfreundliche Drag-and-drop-Bedienung macht die Handhabung der Software besonders einfach, auch für Anwender ohne tiefgehende IT-Kenntnisse. Zudem können Unternehmen mit sam® ihre Freigabeworkflows flexibel definieren und die Daten zentral und sicher in einer revisionssicheren Datenbank verwalten. Weitere Vorteile bieten die aktiven Mitarbeitereinbeziehungen sowie eine unternehmensweite Maßnahmenverteilung.Berichte und Auswertungen liefern einen klaren Überblick über den aktuellen Stand der Gefährdungsbeurteilungen, was die Transparenz und Nachvollziehbarkeit erhöht. Durch die einfache Aktualisierung bei Änderungen in Arbeitsabläufen bleiben Unternehmen stets auf dem neuesten Stand. Das System unterstützt alle relevanten gesetzlichen Anforderungen wie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 5), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). sam® ist die erste TÜV-zertifizierte EHS-Software in Bezug auf die Gefährdungsbeurteilung und erfüllt somit nachweislich höchste Standards in Bezug auf Datenschutz (DSGVO-Konformität) und Prozessqualität.