Menü
Anzeige - Sämtliche Inhalte dieser Seite sind ein Angebot des Anzeigenpartners. Für den Inhalt ist der Anzeigenpartner verantwortlich.

Bußgeld für die verspätete Abgabe der Grundsteuererklärung? Kann man sich sparen!

Grundsteuererklärung

Kopfbild zum Artikel
Vorlage der Grundsteuererklärung © W.O. wohnrechner.online
2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Bewertung von Grundstücken und Flächen anhand des bisherigen Einheitswertes für verfassungswidrig. Die Grundsteuer wurde seitdem einer Reform unterzogen. Alle Eigentümer von Grundstücken und Immobilien sind nun angehalten, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Ein Online-Kalkulator erleichtert die komplexe Berechnung von Wohn- und Nutzflächen.

Die Grundsteuerreform war überfällig, das Verfahren aber schleppt sich hin

In Deutschland zahlen Eigentümer von Grundbesitz sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf Grundstücke einschließlich der darauf errichteten Gebäude Grundsteuer. Ihre Bemessung basiert in den alten Bundesländern auf Werten von 1964, in den neuen Bundesländern auf Werten von 1935. Die sogenannten "Einheitswerte" wurden seither nicht mehr angepasst. Die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstückes oder einer Immobilie wird durch sie in vielen Fällen nicht mehr korrekt widergespiegelt.

Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der Bewertung 2018 für verfassungswidrig erklärt: Es behandele gleichartige Grundstücke unterschiedlich und verstoße so gegen das Gebot der Gleichbehandlung. 2019 hat die Bundesregierung reagiert durch ein Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer. Es soll Wertverzerrungen und somit steuerliche Ungleichbehandlungen beseitigen. Übergangsweise wird die Grundsteuer in ihrer jetzigen Form bis zum 31. Dezember 2024 weiter erhoben, ab dem 1. Januar 2025 gilt dann die Besteuerung nach neuem Recht.

Schon jetzt sind alle Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken jedoch verpflichtet, eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Laut Behördenauskunft fehlen noch immer etwa ein Viertel der Erklärungen, obwohl die Abgabefrist bereits vom 31.10.2022 auf den 31.01.2023 verlängert wurde. Bayern hat weiteren Aufschub bis zum 30.04.2023 gewährt. Ob andere Bundesländer folgen werden, ist abzuwarten.

Darf der Vermieter die Grundsteuer auf den Mieter umlegen?

Grundsteuererklärung
Vorlage der Grundsteuererklärung W.O. wohnrechner.online
Verlassen sollten sich Eigentümer auf die Fristverlängerung besser nicht, es drohen empfindliche Bußgelder. Beim verspätetem Einreichen der Grundsteuererklärung wird im ersten Schritt ein Erinnerungsschreiben verschickt. Bleiben Eigentümer untätig, folgen Verspätungszuschläge und Zwangsgelder. Der Verspätungszuschlag soll 0,25 Prozent der bemessenen Grundsteuer betragen oder mindestens 25 Euro pro Monat. Zwangsgelder können eine Höhe von bis zu 25.000 Euro erreichen.

Noch aus einem anderen Grund ist die Abgabe der Grundsteuererklärung für Eigentümer sinnvoll: Im Fall der Vermietung kann sie über die Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden. Eine schriftlichen Vereinbarung in Form eines Mietvertrages oder eine gesonderte Vereinbarung reichen aus, um die Steuer zu übertragen.

Im Umkehrschluss bedeutet das: Auch Mieter sollten die gemachten Angaben zu Wohn- und Nutzfläche auf Korrektheit überprüfen. Bei Abweichungen von bis zu 10 Prozent dürfen sie den Mietzins senken und ihn bei Abweichungen über 10 Prozent sogar rückwirkend auf die letzten drei Jahre um den abweichenden Prozentsatz zurückzufordern.

Wie aber berechnet man die Grundsteuer? Sie setzt sich zusammen aus drei Faktoren: aus dem bereits erwähnten Einheitswert, der Steuermesszahl und dem sogenannten Hebesatz. Die Steuermesszahl variiert je nach Art des Gebäudes beziehungsweise Grundstücks. Sie ist unterschiedlich in den alten und neuen Bundesländern und wird in Promille angegeben.

Der Hebesatz wird im Gegensatz zum Einheitswert nicht individuell für jede Immobilie, sondern für eine gesamte Gemeinde festgelegt. Über ihn regulieren Kommunen die Höhe der Gemeindesteuer. Um "Steueroasen" zu vermeiden ist es jedoch untersagt, einen Hebesatz unter 200 Prozent festzulegen. Meist liegt er zwischen 400 Prozent und 800 Prozent.

Ein Berechnungsbeispiel zur Veranschaulichung: Nimmt man ein Einfamilienhaus mit einem Einheitswert von 20.000 Euro in Berlin, beträgt die Grundsteuermesszahl 2,6 Promille und der Hebesatz 810 Prozent. Daraus ergibt sich eine Grundsteuer von 421,20 Euro jährlich, nämlich 20.000 Euro mal 2,6 Promille mal 810 Prozent.

Ein Service von wohnrechner.online


Ein Wohnflächenrechner erleichtert die Bemessung der Wohnfläche für die Grundsteuererklärung

Grundsteuererklärung
Wohnflächenberechnung für die Grundsteuererklärung W.O. wohnrechner.online
Die Grundsteuererklärung soll elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt werden und ist durchaus anspruchsvoll. Die Größe eines Grundstück lässt sich vielleicht noch gut ermitteln. Komplexer wird es beim Ausmessen von Immobilienflächen: Hier unterscheidet das Steuergesetz zwischen "Wohnfläche" und "Nutzfläche". Beide Begriffe sind allerdings nicht klar definiert, es kommen unterschiedliche Normen und Verordnungen zur Anwendung. Das Finanzamt stellt lediglich "Ausfüllhilfen" zur Verfügung. Unsicherheiten bleiben. Inwieweit sind zum Beispiel Räume mit Dachschrägen, ausgebaute Keller, Wintergärten "zu Wohnzwecken geeignete Flächen"?

Klarheit in diesem Punkt schafft die W.O. wohnrechner.online GmbH in Lübz. Das 2020 gegründete Start-up unterstützt Immobilieneigentümer, Mieter, Makler und Finanzierer bei der Zusammenstellung der korrekten Unterlagen für die Grundsteuererklärung durch innovative Applikationen und professionelle Serviceleistungen.

Zu diesem Service gehört eine Videotutorial, das wohnrechner.online kostenlos auf der Firmen-Website zur Verfügung stellt. In 40 Minuten wird hier Schritt für Schritt erklärt, wie Räume korrekt vermessen werden, was zur Wohn- und was zur Nutzfläche zählt.

Über einen kostenpflichtigen Wohnflächenrechner können Eigentümer innerhalb einer halben Stunde außerdem eine offizielles Dokument für die Grundsteuererklärung erstellen. Nach Eingabe der notwendigen Daten stellt wohnrechner.online ein PDF aus, das vom Finanzamt akzeptiert wird. Der Service kostet 4,99 Euro.

Ein Tipp: Wer sich die Option offenhalten möchte, um die Angaben von Wohn- und Nutzfläche nachträglich ändern zu können, sollte gegen den ergehenden Grundsteuerbescheid Widerspruch einlegen. So gewinnen Eigentümer Zeit, die Berechnungsbasis der Steuer noch anpassen zu können.

Für die Finanzierung erstellt wohnrechner.online außerdem eine Flächenberechnung mitsamt Prüfstempel vom DEKRA-zertifizierten Gutachter. Das Dokument wird von allen Banken anerkannt und ist für 49,99 Euro zu beziehen.

Sämtliche Aufgaben können außerdem delegiert werden. Die wohnrechner.online-Profis stellen bundesweit Wohnflächenberechnung direkt beim Kunden an, auf Wunsch auch mit Grundrissen und Schnitten. Zeitnah ist so das Dokument für die Grundsteuererklärung oder auch ein zertifiziertes Gutachten zur Vorlage bei Banken oder Gerichten erstellt.
Impressum
W.O. wohnrechner. online GmbH
Herr Martin Dierksen Am Markt 4 19386 Lübz Deutschland USt-IdNr.: DE815886996 Steuernummer: 090/122/01238 HRB 13800 Lübz
T: 0049-38731-20082
@: infowohnrechner.online
Lesen Sie auch
Bild zum Artikel: Wohnflächenberechnung selbst erstellen
Die Wohnflächenberechnung ist ein Thema, mit dem sich in den letzten Wochen viele Immobilienbesitzer auseinandersetzen mussten, um die Grundsteuererklärung fristgerecht abgeben zu können. Tatsächlich ...
Bild zum Artikel: Grundriss für Immobilien
Wer eine Immobile kauft, möchte sich natürlich vorab im wahrsten Sinne des Wortes ein Bild vom entsprechenden Objekt machen. Neben Fotos und einer persönlichen Besichtigung spielt der Grundriss hi ...