Bußgeld für die verspätete Abgabe der Grundsteuererklärung? Kann man sich sparen!
Grundsteuererklärung
- 22.02.2023

Die Grundsteuerreform war überfällig, das Verfahren aber schleppt sich hin
In Deutschland zahlen Eigentümer von Grundbesitz sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf Grundstücke einschließlich der darauf errichteten Gebäude Grundsteuer. Ihre Bemessung basiert in den alten Bundesländern auf Werten von 1964, in den neuen Bundesländern auf Werten von 1935. Die sogenannten "Einheitswerte" wurden seither nicht mehr angepasst. Die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstückes oder einer Immobilie wird durch sie in vielen Fällen nicht mehr korrekt widergespiegelt.Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der Bewertung 2018 für verfassungswidrig erklärt: Es behandele gleichartige Grundstücke unterschiedlich und verstoße so gegen das Gebot der Gleichbehandlung. 2019 hat die Bundesregierung reagiert durch ein Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer. Es soll Wertverzerrungen und somit steuerliche Ungleichbehandlungen beseitigen. Übergangsweise wird die Grundsteuer in ihrer jetzigen Form bis zum 31. Dezember 2024 weiter erhoben, ab dem 1. Januar 2025 gilt dann die Besteuerung nach neuem Recht.
Schon jetzt sind alle Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken jedoch verpflichtet, eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Laut Behördenauskunft fehlen noch immer etwa ein Viertel der Erklärungen, obwohl die Abgabefrist bereits vom 31.10.2022 auf den 31.01.2023 verlängert wurde. Bayern hat weiteren Aufschub bis zum 30.04.2023 gewährt. Ob andere Bundesländer folgen werden, ist abzuwarten.
Darf der Vermieter die Grundsteuer auf den Mieter umlegen?

Noch aus einem anderen Grund ist die Abgabe der Grundsteuererklärung für Eigentümer sinnvoll: Im Fall der Vermietung kann sie über die Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden. Eine schriftlichen Vereinbarung in Form eines Mietvertrages oder eine gesonderte Vereinbarung reichen aus, um die Steuer zu übertragen.
Im Umkehrschluss bedeutet das: Auch Mieter sollten die gemachten Angaben zu Wohn- und Nutzfläche auf Korrektheit überprüfen. Bei Abweichungen von bis zu 10 Prozent dürfen sie den Mietzins senken und ihn bei Abweichungen über 10 Prozent sogar rückwirkend auf die letzten drei Jahre um den abweichenden Prozentsatz zurückzufordern.
Wie aber berechnet man die Grundsteuer? Sie setzt sich zusammen aus drei Faktoren: aus dem bereits erwähnten Einheitswert, der Steuermesszahl und dem sogenannten Hebesatz. Die Steuermesszahl variiert je nach Art des Gebäudes beziehungsweise Grundstücks. Sie ist unterschiedlich in den alten und neuen Bundesländern und wird in Promille angegeben.
Der Hebesatz wird im Gegensatz zum Einheitswert nicht individuell für jede Immobilie, sondern für eine gesamte Gemeinde festgelegt. Über ihn regulieren Kommunen die Höhe der Gemeindesteuer. Um "Steueroasen" zu vermeiden ist es jedoch untersagt, einen Hebesatz unter 200 Prozent festzulegen. Meist liegt er zwischen 400 Prozent und 800 Prozent.
Ein Berechnungsbeispiel zur Veranschaulichung: Nimmt man ein Einfamilienhaus mit einem Einheitswert von 20.000 Euro in Berlin, beträgt die Grundsteuermesszahl 2,6 Promille und der Hebesatz 810 Prozent. Daraus ergibt sich eine Grundsteuer von 421,20 Euro jährlich, nämlich 20.000 Euro mal 2,6 Promille mal 810 Prozent.
Ein Service von wohnrechner.online
Ein Wohnflächenrechner erleichtert die Bemessung der Wohnfläche für die Grundsteuererklärung

Klarheit in diesem Punkt schafft die W.O. wohnrechner.online GmbH in Lübz. Das 2020 gegründete Start-up unterstützt Immobilieneigentümer, Mieter, Makler und Finanzierer bei der Zusammenstellung der korrekten Unterlagen für die Grundsteuererklärung durch innovative Applikationen und professionelle Serviceleistungen.
Zu diesem Service gehört eine Videotutorial, das wohnrechner.online kostenlos auf der Firmen-Website zur Verfügung stellt. In 40 Minuten wird hier Schritt für Schritt erklärt, wie Räume korrekt vermessen werden, was zur Wohn- und was zur Nutzfläche zählt.
Über einen kostenpflichtigen Wohnflächenrechner können Eigentümer innerhalb einer halben Stunde außerdem eine offizielles Dokument für die Grundsteuererklärung erstellen. Nach Eingabe der notwendigen Daten stellt wohnrechner.online ein PDF aus, das vom Finanzamt akzeptiert wird. Der Service kostet 4,99 Euro.
Ein Tipp: Wer sich die Option offenhalten möchte, um die Angaben von Wohn- und Nutzfläche nachträglich ändern zu können, sollte gegen den ergehenden Grundsteuerbescheid Widerspruch einlegen. So gewinnen Eigentümer Zeit, die Berechnungsbasis der Steuer noch anpassen zu können.
Für die Finanzierung erstellt wohnrechner.online außerdem eine Flächenberechnung mitsamt Prüfstempel vom DEKRA-zertifizierten Gutachter. Das Dokument wird von allen Banken anerkannt und ist für 49,99 Euro zu beziehen.
Sämtliche Aufgaben können außerdem delegiert werden. Die wohnrechner.online-Profis stellen bundesweit Wohnflächenberechnung direkt beim Kunden an, auf Wunsch auch mit Grundrissen und Schnitten. Zeitnah ist so das Dokument für die Grundsteuererklärung oder auch ein zertifiziertes Gutachten zur Vorlage bei Banken oder Gerichten erstellt.