Die Wohnflächenberechnung ist ein Thema, mit dem sich in den letzten Wochen viele Immobilienbesitzer auseinandersetzen mussten, um die Grundsteuererklärung fristgerecht abgeben zu können. Tatsächlich ist die Wohnflächenberechnung aber auch für andere Bereiche relevant, denn das entsprechende Dokument wird benötigt, um Mietern oder Käufern einer Immobilie die tatsächliche Größe eines Gebäudes nachzuweisen. Außerdem muss die Wohnflächenberechnung bei der Beantragung eines Immobilienkredites bei der Bank vorgelegt werden.
Wie wird die Wohnfläche berechnet?
Wohnflächenberechnung für die Bank
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Die Wohnflächenberechnung kann auf zwei Arten erfolgen, nach DIN 277 oder nach der Wohnflächenverordnung (WoFIV). Üblich ist die Wohnflächenberechnung nach der WoFIV. Bei diesem Verfahren werden alle Grundflächen der Flächen addiert, die tatsächlich dem Wohnen dienen. Flächen, die witterungsbedingt nur eingeschränkt nutzbar sind (zum Beispiel Balkone oder Terrassen), werden nur zu einem bestimmten Prozentsatz (25 bis 50 Prozent) als Wohnfläche angerechnet. Wohnflächen mit Dachschrägen werden ebenfalls nur anteilig angerechnet, da sie nur teilweise nutzbar sind. Das bedeutet, dass Räume, die von einer kompletten Dachschräge durchzogen sind, bis zu 100 Prozent von der Grundfläche abgezogen werden können.
Bei der Wohnflächenberechnung nach DIN 277 wird von der Grundfläche einer Wohnung ausgegangen. Hinzu kommt ein Zuschlag von drei Prozent für den Wandaufbau mit Putz und Tapeten. Außerdem werden relativ viele Flächen berücksichtigt und Räume addiert.
Beide Berechnungsarten führen grundsätzlich zu einer gültigen Wohnflächenangabe und werden anerkannt.
Wie werden Räume bewertet, die nicht eindeutig zur Wohnfläche zählen?
In der Wohnflächenverordnung sind auch Vorgaben zu Räumen zu finden, die nicht alltäglich sind, wie zum Beispiel Wintergärten oder Schwimmbäder. So werden Schwimmbäder oder Wintergärten nur zu fünfzig Prozent hinzugerechnet, unter der Voraussetzung, dass sie ein fester Bestandteil der Immobilie sind, also alle Seiten geschlossen sind. 100 Prozent hinzugerechnet werden Wintergärten und Schwimmbäder, nur wenn diese beheizt sind.
Neben den bereits genannten Flächen gibt es noch weitere Flächen, die bei der Berechnung von Einfamilienhäusern und Büroimmobilien eine Rolle spielen. So erfolgt bei der Flächenberechnung von Wohnimmobilien eine weitere Aufteilung, da es hier in der Regel Verkehrs- und viele Allgemeinflächen gibt. So werden der Aufzugsbereich und die Lobby zwar von jedem Mieter genutzt, die Flächen werden aber nicht als Mietfläche gewertet. Zum Thema
Warum eine korrekte Berechnung der Wohnfläche so wichtig ist
Wohnflächenberechnung Vorlage
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In Kauf- und Mietverträgen ist die korrekte Angabe der Wohnfläche von großer Bedeutung. Bei einem Kauf ist die Wohnfläche unter anderem ein Kriterium für die Bewertung der Immobilie, bei einer Finanzierung ist die Wohnfläche ein entscheidender Faktor. Eine falsche Angabe kann zu einem zu hohen oder zu niedrigen Preis, zu höheren Zinsen oder zu mehr Sicherheiten führen. Bei Mietverhältnissen wird die Miete pro Quadratmeter berechnet und Mieter/-innen haben das Recht, nur für das zu bezahlen, was sie tatsächlich nutzen. In angespannten Wohnungsmärkten, wie sie derzeit in Ballungszentren vorherrschen, beeinflusst die Wohnfläche auch die Berechnung der Mietpreisbremse.
Wohnflächenberechnung selbst erstellen: So funktioniert's
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Immobilienbesitzer können auch selbst eine Wohnflächenberechnung erstellen unter der Voraussetzung, dass sie sich vorher informiert haben, anhand welcher Kriterien die Nutz- und Wohnfläche ermittelt wird. Dabei kann der Wohnflächenrechner von Wohnrechner.online helfen. Das nutzerfreundliche Online-Tool ist nicht nur für Immobilieneigentümer bei der Wohnflächenberechnung ein hilfreiches Werkzeug, auch Finanzierer und Immobilienmakler können von diesem profitieren. Die Berechnungen des Wohnflächenrechners erfolgen nach der Wohnflächenverordnung, sind auf Plausibilität des Rechnungsweges zertifiziert und enthalten einen Prüfstempel des Sachverständigen Martin Dierksen, der bereits mehrfach als Baudetektiv und Baugutachter in der Fernsehsendung "Achtung Kontrolle" zu sehen war.