9 von 10 Gekündigten erhalten zu wenig Abfindung, daher ist Unterstützung bei der Verhandlung der Abfindungssumme empfohlen.
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Abfindungen werden oft verhandelt, wenn das Arbeitsverhältnis enden soll, sei es durch Kündigung seitens des Arbeitgebers oder durch einen Aufhebungsvertrag. Obwohl kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindungszahlung besteht, können solche Zahlungen individuell zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ausgehandelt werden. Leider erhalten neun von zehn Gekündigten entweder keine oder zu geringe Abfindungen. Daher ist Unterstützung bei der Verhandlung der Abfindungssumme empfohlen.
Eine unabhängige Bestimmung der Abfindungssumme und gezielte Verhandlungsargumente sind entscheidend, um die optimale Abfindung zu sichern. Professionelle Beratung hilft, die besten Konditionen zu erzielen und langfristige finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Zum Thema
Höhe der Abfindung berechnen: Was muss man beachten?
Mit dem Online-Schnell-Check in 2 Minuten Abfindungshöhe berechnen
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Eine Abfindung kann ein wichtiger finanzieller Ausgleich sein, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Die Höhe der Abfindung wird stets durch Verhandlungen bestimmt, da es keine gesetzlich festgelegten Abfindungsbeträge gibt. Als Orientierung dient die Formel zur Berechnung der sogenannten Regelabfindung: Anzahl der Beschäftigungsjahre multipliziert mit 0,5 und dem zuletzt verdienten Bruttomonatsgehalt. Beispielsweise ergibt sich bei fünf Jahren Beschäftigung und einem Bruttogehalt von 3.000 Euro eine Abfindung von 7.500 Euro.
Mit dem Abfindungsrechner von Allright können Gekündigte die potenzielle Höhe ihrer Abfindung schnell und genau berechnen. Durch Eingabe der Beschäftigungsdauer, des Bruttomonatsgehalts und der Unternehmensgröße ermittelt der Rechner sofort die potenzielle Abfindungshöhe. Dies hilft Betroffenen, ihre Sorgen zu mindern und sich besser auf Verhandlungen vorzubereiten.
Erfahrung von Experten verhilft zum Erfolg
Es gibt viele Gründe, warum Arbeitnehmer entweder gar keine oder nur eine geringe Abfindung erhalten. Oftmals fehlt ihnen die nötige Erfahrung oder das Wissen über die verschiedenen Verhandlungsmöglichkeiten.
Allright bietet daher gekündigten Arbeitnehmern bei Bedarf rechtliche Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Abfindungsinteressen. Dabei arbeitet Allright mit den Arbeitsrechtsexperten der Kanzlei Chevalier zusammen. Deren Anwälte setzen sich seit Jahren sehr erfolgreich für ihre Mandanten ein und haben bereits über 35 Millionen Euro an Abfindungen ausgehandelt.