Immobilien vermieten: In Stuttgart beraten Experten
Immobilien vermieten Stuttgart
- 21.11.2024

Rechtliche Aspekte der Vermietung beachten

• Taxierung des Mietzinses
• Informationspflichten aus der Energieeinsparverordnung
• Bonitätsprüfung
• Mietvertragsgestaltung
Allen voran steht die Taxierung des Mietzinses. Denn die Miete wird bereits mit dem Angebot genannt und ist ein entscheidender Faktor für die Vermietung. Die Höhe kann nicht beliebig festgelegt werden, sondern richtet sich in der Regel nach der ortsüblichen Vergleichsmiete. Abweichungen von mehr als 20 Prozent können als unangemessen hoch angesehen werden. Allerdings müssen auch andere Faktoren betrachtet werden. Existiert beispielsweise eine Mietpreisbremse wie in Stuttgart müssen andere Grenzwerte eingehalten werden. Bei Verstößen können Mieter zu viel gezahlte Beträge auch noch rückwirkend einfordern.
Ebenso müssen Informationspflichten aus der Energieeinsparverordnung einhalten. Dazu zählt unter anderem, dass ein Energieausweis verpflichtend ist, der bereits beim ersten Besichtigungstermin vorzulegen ist.
Bonität prüfen und rechtssicheren Vertrag aufsetzen
Am Besichtigungstermin erhalten Mieter die Möglichkeit, die Immobilien zu besichtigen und näher zu betrachten. Aber auch Vermietern gibt das die Möglichkeit, sich mit potenziellen Mietern umfassend auseinanderzusetzen. Die Bonitätsprüfung nimmt dabei einen besonderen Stellenwert ein. Diese sollte weit mehr als eine Selbstauskunft umfassen. Eine Schufa-Auskunft, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung sowie Verdienstnachweise können wichtige Hinweise über die Bonität liefern und sind nicht zu vernachlässigen. Versäumnisse an dieser Stelle können schnell dazu führen, dass eingeplante Mietzahlungen ausbleiben und die Rentabilität gefährden.Die Bonitätsprüfung sorgt für Sicherheit und ein rechtssicherer Mietvertrag schafft eine solide Basis für das gesamte Mietverhältnis. Die aktuelle Rechtsprechung ist bei der Anfertigung zu beachten. Durch laufende Urteile wird der Rahmen festgelegt, was ein Mietvertrag beinhalten muss und welche Klauseln lieber weggelassen werden sollten. Ein Beispiel dafür ist die sogenannte Renovierungsklausel. Diese ist in viele Mietverträgen zu finden und besagt, dass Mieter in regelmäßigen Abständen zu Schönheitsreparaturen verpflichtet sind. Doch das hat sich in einigen Fällen als unwirksam erwiesen. Insbesondere dann, wenn eine Wohnung unrenoviert übergeben wurde, können Vermieter die Kosten für Schönheitsreparaturen nicht ohne Weiteres in vorformulierten Mietverträgen an den Mieter übertragen.
Immobilien vermieten in Stuttgart mithilfe von Experten
Nicht jeder Vermieter möchte sich mit der gesamten Thematik des Vermietens auseinandersetzen und andere können überhaupt nicht vor Ort präsent sein. Dann bedarf es erfahrener Partner, die wissen, was zu tun ist und den gesamten Prozess koordinieren. Zu diesen Experten zählen die Immobilienmakler der Schwäbischen BauBoden. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahre 1999 durch Guido Sommer. Er ist seither Geschäftsführer und bereits seit dem Jahre 1988 als Revitalisierungsexperte und Immobilienkaufmann tätig. Seine Passion für Architektur setzt er in seiner unternehmerischen Mission um.
Dank seiner langjährigen Erfahrung weiß er, wie wichtig Erfahrung und Expertise bei der Vermietung von Immobilien sind: "Die Vermietung Ihrer Immobilie ist eine Entscheidung, die hohe Professionalität und ein tiefes Verständnis des Marktes erfordert. Unsere Kunden erwarten erstklassigen Service und eine Beratung, die keine Fragen offen lässt. Diese Erwartungen nicht nur zu erfüllen, sondern zu übertreffen, ist unser Ziel." Bei diesem Statement von Guido Sommer allein bleibt es nicht, sondern die Zielsetzung wird durch eine Leistungsgarantie für die Vermietung unterstrichen. Von der ersten Beratung bis zum Mietvertrag steht ein Team aus Experten Vermietern als persönliche Ansprechpartner zur Seite. Die Experten übernehmen die komplette Abwicklung. Das umfasst bei Bedarf auch die Koordination von Terminen für Handwerker, wenn Renovierungsmaßnahmen vor der Vermietung erforderlich sind. Zum Leistungsportfolio zählt auch die Übernahme rechtlicher Aspekte wie der Taxierung des Mietzinses bis hin zu den Informationspflichten, die sich aus der Energieeinsparverordnung ergeben.