Dank Investitionsabzugsbetrag doppelt von Photovoltaik profitieren
Investitionsabzugsbetrag Photovoltaik
- 21.09.2023

Sinnvolle Investition erleichtert die Steuerlast

Dazu muss nicht einmal der eigene Grundbesitz zur Verfügung gestellt werden. Wer in Photovoltaik investieren und vom Investitionsabzugsbetrag profitieren möchte, kann dazu über ein Solarunternehmen die Dachflächen anderer Firmen sowie Flächen in Solarparks anmieten, um dort eine Anlage errichten zu lassen.
Der Vorteil dieses Investments gegenüber Immobilien liegt in dem geringen Aufwand ihrer Pflege. Eine Photovoltaikanlage ist wartungsarm und pflegeleicht und somit deutlich leichter zu verwalten als ein Mehrfamilienhaus. Auch die Gewinnermittlung ist besser kalkulierbar.
Die hohen Renditen ergeben sich dabei aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die darin festgelegte staatliche Vergütung der eingespeisten Sonnenenergie in das Stromnetz garantiert eine rezessionsfreie Einnahme für die kommenden 20 Jahre. Das gibt sowohl Sicherheit in Bezug auf den zu erwarteten Gewinn aus der Photovoltaik als auch attraktive Steuervorteile.
Der Investitionsabzugsbetrag ist auf Photovoltaik anwendbar

- 1. Den Investitionsabzugsbetrag
- 2. Die Sonderabschreibung
- 3. Die Lineare Abschreibung
Photovoltaikanlage bis zu drei Jahre vor dem eigentlichen Erwerb steuerlich abzusetzen.
Seit 2016 gilt dies bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 Euro ohne weitere Angaben über die Abzugsbeträge für zukünftige Anschaffungen im beweglichen Anlagevermögen. Dank des Wegfalls der konkreten Nachweispflicht über den geplanten Erwerb einer Photovoltaikanlage erleichtert das Investoren die Anwendung des Investitionsabzugsbetrags.
Ergänzt wird das Steuermodell durch die Möglichkeit zur Sonderabschreibung gemäß § 7g Abs. 5 ESTG. Bis zu 20 Prozent des Netto-Verkaufspreises einer Photovoltaikanlage können als Sonderabschreibung geltend gemacht werden. Die Summe des Gegenwertes kann beliebig innerhalb der kommenden fünf Jahre nach Anschaffung abgeschrieben werden. Als Bemessungsgrundlage dient der Restbuchwert nach Berechnung des Investitionsabzugsbetrags für die Photovoltaikanlage.
Dank garantierter Vergütung gilt ein Solar-Investment als sichere Sachwertanlage

Unternehmen mit hoher Steuerschuld sollten daher nicht scheuen, Kontakt zu einem erfahrenen Hersteller von Photovoltaikanlagen aufzunehmen, um sich über ein Direktinvestment zu informieren. So zum Beispiel bei SunShine Energy. Das Unternehmen gilt mit etwa 120 gebauten Anlagen deutschlandweit als einer der größten Hersteller von Solaranlagen und hat bereits vielen Unternehmen zu höheren Jahresgewinnen verholfen.
Dank der Verwendung von Materialien mit höchsten technischen Ansprüchen sichern die von ihnen gebauten Photovoltaikanlagen hohe Erträge sowie saubere Energie. Letztere kann sogar das Firmenimage verbessern und neben der Steuerersparnis durch die verschiedenen Abschreibungsmöglichkeiten zu einer erhöhten Auftragslage führen.
Wer bei SunShine Energy eine Solaranlage kauft, investiert somit nicht nur in saubere Energie, sondern leistet auch einen erheblichen Beitrag für die Umwelt und damit einhergehend für die Zukunft unserer Kinder. Bereits jetzt versorgen die Anlagen von SunShine Energy 9.139 Haushalte mit grünem Strom und sparen somit 17.612 Tonnen CO2 pro Jahr ein. Über die gesamte Laufzeit der Anlagen betrachtet sollen entsprechend 493.146 Tonnen CO2 eingespart werden, ein Betrag, der durch jede neue Anlage weiter erhöht wird.
Möglich ist dies jedoch nur, wenn ausreichend Flächen zur Errichtung der Photovoltaikanlagen zur Verfügung stehen. Firmen, die nicht über ausreichend Kapital verfügen, eine solche Anlage zu errichten, können mit der Vermietung ihrer Dächer ebenfalls ihren Beitrag für die Umwelt leisten und davon sogar doppelt profitieren. Zum einen durch die Entlohnung der Vermietung. Zum anderen durch eine Dachsanierung, welche der Installation der Photovoltaikmodule vorangestellt wird. Interessierte können jederzeit Kontakt zu SunShine Energy aufnehmen.