Investitionsabzugsbetrag für eine PV-Anlage richtig nutzen
Investitionsabzugsbetrag PV Anlage
- 13.11.2023
Für wen lohnt sich die Investition in Photovoltaik?
Prinzipiell sollte jeder über eine eigene PV-Anlage nachdenken, der die Möglichkeit hat, eine solche zu installieren. Dafür ist eine ausreichend große Dachfläche notwendig, aber auch Freiflächen oder beispielsweise ein Balkon können genutzt werden. Jetzt in Photovoltaik zu investieren, bringt nämlich große finanzielle Vorteile mit sich. Dies gilt – zusätzlich zu den Einsparungen bei der Stromrechnung – aufgrund der umfassenden Förderungen durch die Politik, die neben aktiven Zuschüssen auch steuerliche Erleichterungen bieten. Hierzu gehört der sogenannte Investitionsabzugsbetrag, kurz IAB. Dabei handelt es sich um eine steuerliche Sonderregelung in Deutschland, die es Unternehmen und Personen ermöglicht, einen Teil ihrer geplanten Investitionskosten für eine Photovoltaik-Anlage vorab steuermindernd geltend zu machen. Der IAB dient also dazu, Investitionen zu fördern und Unternehmen finanziell zu entlasten. Kurz gesagt: Wer in PV investiert, erhält 25 Prozent des Investments vom Finanzamt zurück.Diese Sonderregelung führt dazu, dass Photovoltaik nun zunehmend auch für Investoren interessant wird. Sie finden dadurch ein neues sowie attraktives Geschäftsmodell: Dank Investitionsabzugsbetrag können sie in die Umwelt investieren, sprich einen wertvollen Beitrag leisten, und gleichzeitig guten Gewissens finanziell profitieren. Wer richtig an die Sache herangeht, kann durch den Investitionsabzugsbetrag sogar einen deutlich besseren Cashflow erreichen als bei anderen beliebten Investitionsobjekten wie Immobilien.
In Photovoltaik investieren – auch ohne Grundbesitz

Denn PV-Anlagen sind pflegeleicht und wartungsarm, was die Verwaltung des Investments deutlich einfacher macht als bei anderen Investitionen wie einem Mehrfamilienhaus. Zudem ist der Gewinn einfacher zu ermitteln und besser zu planen sowie zu kalkulieren. Dadurch bringt die PV-Anlage trotz geringem Arbeitsaufwand hohe Renditen, die sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ergeben. Dieses regelt, dass die eingespeiste Sonnenenergie in das Stromnetz mit einer garantiert rezessionsfreien, festgelegten staatlichen Vergütung belohnt wird – und zwar mindestens für die kommenden 20 Jahre.
Wie funktioniert der Investitionsabzugsbetrag bei einer PV-Anlage?
1. Investitionsabzugsbetrag
2. Sonderabschreibung
3. Lineare Abschreibung
Gemäß §7g Abs. 1 ESTG können demnach bis zu 50 Prozent des voraussichtlichen Anschaffungsbetrags für eine PV-Anlage geltend gemacht werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und diese als fiktive Betriebsausgaben gehandelt werden. Dadurch kann die Photovoltaikanlage schon bis zu drei Jahre im Voraus steuerlich abgesetzt werden, sprich noch vor dem eigentlichen Erwerb. Dies gilt bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 Euro, und zwar ohne Nachweispflicht.
Zudem wird das Steuermodell durch die Möglichkeit zur Sonderabschreibung ergänzt und jedes Jahr können fünf Prozent des Netto-Anschaffungspreises als lineare Abschreibung geltend gemacht werden, mit einer Laufzeit von 20 Jahren. Wer die Möglichkeiten also voll ausschöpft, kann bei einer Gesamtinvestition von 200.000 Euro bis zu 55.800 Euro Steuern sparen.