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Investitionsabzugsbetrag für eine PV-Anlage richtig nutzen

Investitionsabzugsbetrag PV Anlage

Strom aus Kraftwerken, beispielsweise aus Kohle oder als Atomstrom, wird immer teurer und dem Stromsparen sind natürliche Grenzen gesetzt. Tendenziell wird immer mehr Strom benötigt, beispielsweise durch die Elektrifizierung der Mobilität, und deshalb ist die Politik bestrebt, diesen zunehmend aus erneuerbaren Energien zu generieren. Dafür wird Photovoltaik aktiv gefördert und zugleich genießen die Nutzer mehr Unabhängigkeit von Stromanbietern und deren Preisgestaltung. Die zentrale Frage, die sich derzeit jeder stellen sollte, lautet daher: Wie lässt sich der eigene Strombedarf nachhaltig und kostengünstig decken? Um diese zu beantworten, müssen mehrere Aspekte berücksichtigt werden, auch steuerliche Regelungen wie der Investitionsabzugsbetrag für eine PV-Anlage.

Für wen lohnt sich die Investition in Photovoltaik?

Prinzipiell sollte jeder über eine eigene PV-Anlage nachdenken, der die Möglichkeit hat, eine solche zu installieren. Dafür ist eine ausreichend große Dachfläche notwendig, aber auch Freiflächen oder beispielsweise ein Balkon können genutzt werden. Jetzt in Photovoltaik zu investieren, bringt nämlich große finanzielle Vorteile mit sich. Dies gilt – zusätzlich zu den Einsparungen bei der Stromrechnung – aufgrund der umfassenden Förderungen durch die Politik, die neben aktiven Zuschüssen auch steuerliche Erleichterungen bieten. Hierzu gehört der sogenannte Investitionsabzugsbetrag, kurz IAB. Dabei handelt es sich um eine steuerliche Sonderregelung in Deutschland, die es Unternehmen und Personen ermöglicht, einen Teil ihrer geplanten Investitionskosten für eine Photovoltaik-Anlage vorab steuermindernd geltend zu machen. Der IAB dient also dazu, Investitionen zu fördern und Unternehmen finanziell zu entlasten. Kurz gesagt: Wer in PV investiert, erhält 25 Prozent des Investments vom Finanzamt zurück.

Diese Sonderregelung führt dazu, dass Photovoltaik nun zunehmend auch für Investoren interessant wird. Sie finden dadurch ein neues sowie attraktives Geschäftsmodell: Dank Investitionsabzugsbetrag können sie in die Umwelt investieren, sprich einen wertvollen Beitrag leisten, und gleichzeitig guten Gewissens finanziell profitieren. Wer richtig an die Sache herangeht, kann durch den Investitionsabzugsbetrag sogar einen deutlich besseren Cashflow erreichen als bei anderen beliebten Investitionsobjekten wie Immobilien.

In Photovoltaik investieren – auch ohne Grundbesitz

Investitionsabzugsbetrag bei einer PV-Anlage
lovelyday12 // Adobe Stock
Die Investition in Photovoltaik ist also selbst für jene Personen interessant, die keinen Grundbesitz haben oder diesen nicht zur Verfügung stellen möchten beziehungsweise können. Denn wer die Steuervorteile eines Investments in Photovoltaik versteht und nutzt, kann als Investor hohe Gewinne einfahren. Dafür können Dachflächen anderer Unternehmen oder Flächen in Solarparks angemietet werden, beispielsweise über ein spezialisiertes Solarunternehmen. Auf diesen Flächen wird daraufhin eine Anlage betrieben, um alle Steuervorteile zu nutzen und langfristige Gewinne zu ermöglichen, bei minimalem Pflegeaufwand.

Denn PV-Anlagen sind pflegeleicht und wartungsarm, was die Verwaltung des Investments deutlich einfacher macht als bei anderen Investitionen wie einem Mehrfamilienhaus. Zudem ist der Gewinn einfacher zu ermitteln und besser zu planen sowie zu kalkulieren. Dadurch bringt die PV-Anlage trotz geringem Arbeitsaufwand hohe Renditen, die sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ergeben. Dieses regelt, dass die eingespeiste Sonnenenergie in das Stromnetz mit einer garantiert rezessionsfreien, festgelegten staatlichen Vergütung belohnt wird – und zwar mindestens für die kommenden 20 Jahre.

Wie funktioniert der Investitionsabzugsbetrag bei einer PV-Anlage?

Der Investitionsabzugsbetrag stellt eine attraktive Option für Investoren dar und für noch mehr Flexibilität bietet der Staat gleich drei verschiedene Modelle zur Abschreibung. Diese können nach Belieben miteinander kombiniert werden und sehen wie folgt aus:

1. Investitionsabzugsbetrag
2. Sonderabschreibung
3. Lineare Abschreibung

Gemäß §7g Abs. 1 ESTG können demnach bis zu 50 Prozent des voraussichtlichen Anschaffungsbetrags für eine PV-Anlage geltend gemacht werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und diese als fiktive Betriebsausgaben gehandelt werden. Dadurch kann die Photovoltaikanlage schon bis zu drei Jahre im Voraus steuerlich abgesetzt werden, sprich noch vor dem eigentlichen Erwerb. Dies gilt bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 Euro, und zwar ohne Nachweispflicht.

Zudem wird das Steuermodell durch die Möglichkeit zur Sonderabschreibung ergänzt und jedes Jahr können fünf Prozent des Netto-Anschaffungspreises als lineare Abschreibung geltend gemacht werden, mit einer Laufzeit von 20 Jahren. Wer die Möglichkeiten also voll ausschöpft, kann bei einer Gesamtinvestition von 200.000 Euro bis zu 55.800 Euro Steuern sparen.
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Der Investitionsabzugsbetrag macht die PV-Anlage demnach längst nicht mehr nur für Privathaushalte oder Unternehmen mit eigenem Grundbesitz attraktiv, sondern auch für Investoren sowie Unternehmen mit hoher Steuerschuld. Am besten werden hierfür ein spezialisierter Steuerberater sowie ein erfahrener Hersteller von Photovoltaik-Anlagen wie SunShine Energy konsultiert, um für den Einzelfall die bestmögliche Lösung zu finden. SunShine Energy gilt mit über 120 gebauten Anlagen als einer der größten und renommiertesten Hersteller von Solaranlagen in Deutschland und hat bereits zahlreichen Investoren dabei geholfen, ihre Jahresgewinne zu maximieren. Weitere Informationen sind auf der Homepage zu finden.
Impressum
SunShine Sales GmbH
Herr Riedel Donaustrasse 26 90451 Nürnberg Deutschland
T: 0049-911-47733534
F: 0049-911-96844960
@: pvanfragesunshinesales.de
www.sunshineenergy.de
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