reCAPTCHA DSGVO-konform blockieren mit dem Cookie Consent Manager CCM19
reCAPTCHA DSGVO
- 09.07.2024

Welche Daten werden über Google reCAPTCHA gesammelt?
Google reCAPTCHA ist ein weitverbreitetes Tool, das Websites vor automatisierten Angriffen und Spam schützt, indem es zwischen menschlichen Nutzern und Bots unterscheidet. Dieser Dienst erfasst jedoch eine Vielzahl von Daten, um seine Aufgabe effektiv zu erfüllen. Zudem hinterlässt reCAPTCHA ein Identifikations-Cookie im Browser, wodurch Google das Nutzerverhalten im Netz nachverfolgen kann. Die mangelnde Transparenz von Google bei der Erfassung und Weitergabe von Daten in Drittländer wie den USA wurde in der Vergangenheit immer wieder stark kritisiert. Zu den wichtigsten Datentypen, die von Google reCAPTCHA gesammelt werden können, gehören:- Cookies und Tracking-Daten: reCAPTCHA setzt Cookies, um Nutzer über verschiedene Websites hinweg zu verfolgen und wiederzuerkennen.
- IP-Adresse: Diese dient zur Identifizierung und Lokalisierung des Nutzers.
- Referrer-URL: Google erfasst die URL der Seite, die der Nutzer zuvor besucht hat.
- Mausbewegungen und Klickverhalten: Es wird analysiert, wie der Nutzer mit der Website interagiert. Dazu zählen die Position und Bewegung des Mauszeigers, Klickverhalten und die Dauer des Aufenthalts.
- Browser- und Geräteeigenschaften: Google sammelt detaillierte technische Daten, wie die verwendete Browser- und Betriebssystemversion, Bildschirm- und Fensterauflösungen, Spracheinstellungen sowie installierte Erweiterungen.
Welche Anforderungen stellt die DSGVO an die Nutzung von reCAPTCHA?
Die Datenschutz-Grundverordnung legt umfangreiche technische und organisatorische Richtlinien an die Sammlung und Verarbeitung personenbezogener Daten fest, die auch beim Einsatz von Google reCAPTCHA zu beachten sind. Zu den zentralen Aufgaben gehört zunächst die Einwilligungspflicht. Bevor personenbezogene Daten verarbeitet werden, muss die ausdrückliche und freiwillige Zustimmung des Besuchers abgefragt werden. Diese Einwilligung muss spezifisch und informiert sein, was bedeutet, dass die Nutzer genau wissen müssen, welche Daten erhoben werden und zu welchem Zweck. Art. 7 Abs. 1 DSGVO verlangt außerdem, dass die spezifischen Bedingungen und Informationen, denen der Websitebesucher zugestimmt hat, dokumentiert werden. Dies bedeutet, dass Unternehmen nachweisen müssen, dass sie die Zustimmung der Nutzer für die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten tatsächlich erhalten haben.Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), das in Deutschland seit dem 1. Dezember 2021 in Kraft ist, ergänzt und konkretisiert die Datenschutzanforderungen im Bereich der elektronischen Kommunikation. Laut TDDDG unterliegt der Einsatz von technisch nicht notwendigen Cookies ebenfalls einer Einwilligungspflicht. Für Websitebetreiber heißt das, dass die Nutzung von reCAPTCHA nur mit dem expliziten Einverständnis der Besucher erfolgen darf. Dies kann durch die Implementierung eines Consent-Management-Tools umgesetzt werden, das die Nutzer informiert und ihre Zustimmung aktiv einholt, bevor reCAPTCHA geladen wird.
reCAPTCHA DSGVO-konform mit CCM19 einbinden
CCM19 wird komplett in Deutschland gehostet, sodass keine Datentransfers in Drittländer stattfinden. Dies gewährt höchste Datensicherheit und die Einhaltung deutscher Datenschutzgesetze. Ebenso wird die Zustimmung eines jeden Nutzers protokolliert und ist für Administratoren einsehbar. CCM19 ist mit allen gängigen Content-Management-Systemen (CMS) kompatibel und kann bei Bedarf auch in einer Self-Hosting-Umgebung betrieben werden. Bei Fragen oder Problemen steht das Support-Team zur Verfügung.