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Tipps für Verbraucher im Fall SENEC: Wann sich ein Anwalt lohnt – und wie sie den richtigen Ansprechpartner finden

Senec Anwalt

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© Ghendler Ruvinskij Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Die Investition in eine Photovoltaikanlage soll Umwelt und Klima schützen, Energiekosten senken und den Alltag erleichtern. Doch in den letzten Jahren häuften sich bei SENEC-Speichersystemen Störungen – mit teils schwerwiegenden Folgen. Erst kürzlich sorgte der Hersteller erneut für Schlagzeilen: Kunden berichten von gedrosselter Speicherkapazität, Verpuffungen und sogar Bränden. Die Maßnahmen des Herstellers blieben bislang ohne nachhaltigen Erfolg, weshalb sich viele Kunden im Stich gelassen fühlen und nun in Erwägung ziehen, ob sie sich rechtliche Unterstützung suchen sollten.

Wann sollten SENEC-Kunden einen Anwalt einschalten?

Anfangs hielten viele Betroffene die Probleme für Einzelfälle. Doch spätestens seitdem ein Fachbetrieb wegen eines SENEC-Speicherbrandes ein Warnschreiben an seine Kunden versenden musste, ist klar: Die Gefahr betrifft sämtliche SENEC-Speicher. Das Schreiben empfiehlt dringend, die Geräte aus Sicherheitsgründen abzuschalten – selbst ohne akute Störung.

Der Fachbetrieb bietet nun den Austausch alter Speichermodule an. Auf den ersten Blick scheint dies eine schnelle und kostengünstige Lösung zu sein. Doch bleibt unklar, ob damit das Problem dauerhaft behoben ist. Betroffene sollten daher vor einer Entscheidung unbedingt anwaltlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass ihre Rechte und Ansprüche bestmöglich gewahrt bleiben.

Austauschangebot ablehnen? Schadensersatz sichern!

Die spezialisierten Anwälte der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH warnen davor, das Austauschangebot unbedacht anzunehmen:

"Wer vorschnell zustimmt, könnte wichtige Schadensersatzansprüche verlieren."

Die Kanzlei hat bereits zahlreichen SENEC-Kunden zu ihrem Recht verholfen – sei es durch Rückabwicklung der Verträge, Schadensersatz oder die Aufforderung zur Mängelbeseitigung. Dank ihrer Erfahrung in vergleichbaren Fällen konnten die Anwälte erfolgreich Ansprüche durchsetzen und erzielen regelmäßig positive Urteile.

"Unsere Kanzlei unterstützt Betroffene dabei, den rechtlichen Weg zum Erfolg zu finden", betonen die Experten. SENEC-Kunden profitieren von der Durchsetzungskraft einer Verbraucherkanzlei, die auf über 2.500 SENEC-Verfahren zurückblicken kann – und die Anzahl steigt weiter.

Verjährung droht – jetzt handeln!

Die Anwälte weisen zudem auf die drohende Verjährung hin, die Ansprüche der Kunden bald erlöschen lassen könnte:

"Die Verjährung Ihrer Ansprüche gegen SENEC droht – handeln Sie jetzt!"

Betroffene sollten daher zeitnah rechtliche Schritte einleiten, um ihre Rechte zu sichern.

Jetzt beraten lassen durch die GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Einen Anwalt im Fall SENEC einschalten?
Ghendler Ruvinskij Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Unabhängig davon, ob bereits Schäden durch Verpuffungen oder Brände entstanden sind: Eigentümer von SENEC-Heimspeichern können sich von der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH umfassend beraten und vertreten lassen. Ziel ist es, Schadensersatz, Mängelbeseitigung oder eine Rückabwicklung des Kaufvertrags durchzusetzen.

Mit mehr als zehn Jahren Erfahrung im Verbraucherrecht, einem Netzwerk aus über 50 spezialisierten Anwälten und über 60.000 Mandanten in Deutschland und Österreich ist die Kanzlei ein starker Partner für SENEC-Kunden.

"Wir schaffen Klarheit in komplexen rechtlichen Fragen – unkompliziert und auf Augenhöhe", so das Versprechen der Fachanwälte.

Ansprechpartner für SENEC-Probleme

Wer im Zusammenhang mit SENEC rechtlichen Beistand sucht, findet in der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH einen erfahrenen Partner. Die Kanzlei ist auf Verbraucherrecht spezialisiert und steht Betroffenen bundesweit zur Seite.

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten gibt es auf der Website der Kanzlei.
Impressum
Ghendler Ruvinskij Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechtsanwalt Dr. V. Ghendler Blaubach 32 50676 Köln Deutschland
T: 0049-221-67770055
F: 0049-221-1602529
@: kontaktgr-anwalt.de
anwalt-kg.de
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