Ermittlungen im Kriminalfall Bouvier - Rybolowlew: Untersuchungen sechs Jahre nach der Festnahme

Gegen den russischen Oligarchen wird „wegen angeblicher Verletzung der Schweizer Souveränität“ ermittelt.
Paris. Ein Berner Staatsanwalt lancierte im Namen der Schweizerischen Eidgenossenschaft eine strafrechtliche Untersuchung gegen den russischen Oligarchen Dmitry Rybolowlew „wegen angeblicher Verletzung der Schweizer Souveränität“. Dies bestätigten die Genfer Anwälte des in Monaco lebenden Russen.
Der Schweizer Staatsbürger und Kunsthändler Yves Bouvier beruft sich auf einen Artikel des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Im Februar 2015 war Bouvier, statt mit seinem Kunden Rybolowlew in Monaco über Millionenbeträge für Kunst zu verhandeln, überraschenderweise von Polizisten festgenommen und tagelang verhört worden.
Rybolowlew hatte seinen Lieferanten Bouvier wegen dessen exorbitanter Margen für Kunstverkäufe auf „Betrug“ angeklagt. Die in Monaco und Genf geführten Prozesse sind inzwischen eingestellt.
Der von Bouvier ins Spiel gebrachte Strafgesetz-Artikel 271, Absatz 2, lautet: „Wer jemanden durch Gewalt, List oder Drohung ins Ausland entführt, um ihn einer fremden Behörde, Partei oder anderen Organisationen zu überliefern oder einer Gefahr für Leib und Seele auszusetzen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft“.
Bouviers Kommentar: „Ich bin nicht der Kläger, da das Verbrechen gegen die Schweiz ist, und nicht gegen mich“. Wie in einem Geheimdienstfilm hatte Rybolowlew die Festsetzung Bouviers durch die monegassische Polizei seiner damaligen Anwältin überlassen. Ein Richter in Monaco klagte alle Beteiligten an, auch den monegassischen Justizminister und die Polizisten.
Mehr: Rechtsstreit: Kunsthändler Yves Bouvier soll Millionen in der Schweiz versteuern





