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GeldwäscheMosambik-Skandal – Bundesanwaltschaft klagt Credit Suisse an

Geldwäschevorwürfe gegen Credit Suisse. Der sogenannte Mosambik-Skandal bringt die Bank und eine ehemalige Mitarbeiterin vor Gericht. Die Anklage spricht von einem Millionenbetrag. 01.12.2025 - 12:53 Uhr Artikel anhören
Das Logo von Credit Suisse an der Genfer Filiale: Das Geldhaus gehört mittlerweile zur UBS. Foto: Bloomberg

Zürich. Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat Klage gegen Credit Suisse erhoben. Wegen des Mosambik-Schuldenskandals wurden nun eine ehemalige Mitarbeiterin der Credit Suisse sowie das Bankhaus angeklagt.

Der Mitarbeiterin werde Geldwäsche vorgeworfen, teilte die Behörde am Montag mit. Der Bank, die inzwischen von der UBS übernommen wurde, wirft sie vor, die mutmaßliche Straftat wegen organisatorischer Mängel nicht verhindert zu haben. Die UBS erklärte: „Wir weisen die Schlussfolgerungen der Bundesanwaltschaft entschieden zurück und werden unsere Position mit Nachdruck verteidigen.“

Der Fall ist die Folge des 2016 bekannt gewordenen sogenannten „Mosambik-Schuldenskandals“. Dabei ging es um Kredite von über zwei Milliarden Dollar der Credit Suisse an drei staatliche Unternehmen in Mosambik im Jahr 2013.

In der aktuellen Strafuntersuchung steht eine Geschäftsbeziehung der Credit Suisse mit einer ausländischen Gesellschaft im Fokus. Auf deren Konten bei der Credit Suisse gingen im Frühjahr 2016 rund 7,86 Millionen Dollar vom mosambikanischen Finanzministerium ein.

Die angeklagte Compliance-Mitarbeiterin soll trotz Hinweisen auf eine kriminelle Herkunft der Gelder empfohlen haben, keine Meldung bei der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) zu erstatten. Stattdessen sei die Geschäftsbeziehung beendet worden, wodurch die verbliebenen Gelder ins Ausland abflossen und damit laut Anklage gewaschen wurden.

Nach drei Jahren erfolgte erst die Verdachtsmeldung

Der Credit Suisse und ihrer Rechtsnachfolgerin UBS wirft die Bundesanwaltschaft vor, 2016 nicht alle zumutbaren Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche getroffen zu haben. Es hätten erhebliche Mängel im Risikomanagement und in der Compliance bestanden. Eine Verdachtsmeldung an die MROS erstattete die Bank erst 2019, nachdem das US-Justizministerium ein eigenes Strafverfahren publik gemacht hatte.

Ein separates Strafverfahren gegen eine ehemals für die gesamte Compliance der Credit Suisse verantwortliche Managerin stellte die Bundesanwaltschaft aus prozessökonomischen Gründen nun ein. Gegen die Frau laufe bereits ein separates Verwaltungsstrafverfahren in derselben Sache.

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Im März hatte das Schweizer Finanzministerium (EFD) ein Bußgeld gegen die ehemalige Credit-Suisse-Managerin Lara Warner verhängt, weil sie einen Geldwäscheverdacht den Behörden nicht gemeldet habe. Ein Anwalt Warners kündigte damals Berufung gegen den Entscheid an.

rtr
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