Kriminalfall Rybolowlew: Warnung für die Nutzer von Zollfreilagern
Drehscheibe für den Handel mit Finanzprodukten und Kunst. Foto: Gaetan Bally
Foto: dpaParis. Der weltweit größte Händler für zeitgenössische Kunst, Larry Gagosian, äußerte sich in der US-Presse, dass er die Anhäufung der Aktivitäten des Spediteurs, Zollfreihafen-Betreibers und Kunsthändlers Yves Bouvier als „einen schrecklichen Interessenskonflikt“ einschätze. „Ich würde Kunst nie längerfristig im Lager eines Händlers aufbewahren“, fügte der Galerist mit Blick auf die juristischen Auseinandersetzungen um zwei angeblich veruntreute Picasso-Porträts hinzu.
Catherine Hutin-Blay, die Stieftochter von Pablo Picasso (Tochter von Jacqueline Picasso, der zweiten Frau des Künstlers), hatte im Januar 2015 in Paris eine Klage gegen Bouvier wegen „Hehlerei“ eingereicht, da sie meint, Bouvier hätte die beiden Porträts ihrer Mutter aus einem Lager in einer Pariser Vorstadt ohne ihr Einverständnis verkauft. Bouvier konnte gegen eine Kaution von 27 Millionen Euro (davon waren 5 Millionen Euro sofort zu deponieren) der Untersuchungshaft entgehen.
führt in das Fürstentum Liechtenstein, einen der kleinsten und reichsten Staaten der Erde. Steuervergünstigungen und Bankgeheimnis haben zahlreiche ausländische Investoren und Anleger in den nur 160 Quadratkilometer großen Zwergstaat gebracht. Foto: Karl-Josef Hildenbrand dpa/lby
Foto: dpaEin Trust in Liechtenstein
Laut Bouviers Pressesprecher Marc Comina legte der beklagte Bouvier inzwischen dem Pariser Landgericht Unterlagen vor, die nachweisen könnten, dass der Beklagte den Kaufpreis (8 Millionen US Dollar) für die beiden Porträts – auf Anraten des Genfer Finanzanwalts Michel Abt – im Jahr 2010 auf ein Konto bei der Centrum Bank AG, Vaduz in Liechtenstein überwiesen habe. Das Konto, so Comina, würde dem Nobilo Trust Reg. Schaan in Liechtenstein gehören, dessen Bezugsberechtigte Madame Hutin-Blay sei.
Die Pariser Anwältin von Hutin-Blay, Anne-Sophie Nardon, teilt dem Handelsblatt mit, dass sie keinen Kommentar zu dieser Sache abgeben möchte, da eine gerichtliche Untersuchung läuft und sie dem Prozessgeheimnis unterworfen sei. Die Bitte um eine angeblich einzelnen französischen Journalisten zugesandte Pressemitteilung in dieser Angelegenheit ließ sie unbeantwortet. Der Genfer Anwalt Michel Abt reagiert gar nicht auf unsere schriftliche Anfrage.
Schadensersatz für Geschäftsrückgänge
Die beiden Picasso-Bilder verkaufte Bouvier für 27 Millionen Euro über seine in Hongkong eingetragene Firma MEI Investment im Jahr 2013 an Rybolowlew weiter. Bouvier, eine zentrale Gestalt des internationalen Kunsthandels, mit Beteiligungen an Galerien in Europa und Asien, Betreiber der Zollfreilager in Genf, Singapur und Luxemburg, dessen erfolgreiches Imperium auf Diskretion und Vertraulichkeit aufgebaut war, wurde im Februar 2015 in Monaco von seinem langjährigen Kunden, dem russischen Milliardär Dimitry Rybolowlew, wegen „Betrug“ und „Komplizenschaft bei Geldwäsche“ angezeigt.
Bouvier hatte dem Sammler in aller Diskretion eine Top-Kunstsammlung für rund zwei Milliarden Dollar zusammengestellt. Dabei soll er enorme Margen eingenommen haben, statt sich mit einer zweiprozentigen Kommissionsgebühr zufrieden zu geben, die Rybolowlew angeblich mit ihm ausgehandelt hatte. Bouvier will nun seinerseits auf Schadenersatz für seine Geschäftsrückgänge und sonstigen Schwierigkeiten klagen, informiert uns sein Pressesprecher Marc Comina.
Der russische Milliardär inszenierte die Übergabe der beiden Picasso-Porträts an die Pariser Polizeibehörde (Brigade de répression du banditisme).
Foto: picture alliance/dpaSuche nach den „wahren Fakten“
Unterdessen inszenierte Rybolowlew am 24. September in Paris vor geladener Presse die Übergabe der beiden Porträts an die zuständige Polizeibehörde (Brigade de répression du banditisme). Er hatte sie an Hutin-Blay zurückgeben wollen, aber die zuständige Polizeibehörde (Brigade de répression du banditisme) übernahm die Picasso-Werke, um sie im Rahmen des laufenden Gerichtsverfahrens sicher zu stellen und die „wahren Fakten“ zu untersuchen.
Rybolowlew sagte nur drei Wörter auf französisch („Guten Tag“ und „Danke“) und teilte in einem Kommuniqué mit, er trete als Vertreter der Firma Accent Delight International auf. Sie ist Eigentümerin der Picasso-Werke. Laut Rybolewlews Pressesprecher Brian Cattell gehört diese Firma zu dessen „Familytrust“.
Das gewählte Datum für die Übergabe könnte als Ablenkungsmanöver gewertet werden. Denn am gleichen Tag war in Monaco die Verhandlung vor dem Berufungsgericht angesetzt, wo Bouviers zahlreiche Anwälte ein Verfahren wegen „Nichtigkeit“ anstreben. Sie sind der Ansicht, die monegassische Justiz und der (von Frankreich ernannte) Staatsanwalt seien nicht zuständig für den Konflikt zwischen dem Kunsthändler Bouvier und dem jahrelang diskreten Investment-Sammler Rybolowlew. Letzterer lebt in Monaco, ist Mehrheitseigner und Präsident des Fussballklubs AS Monaco. Die Entscheidung, ob Monaco zuständig ist oder nicht, wird am 12. November bekannt gegeben.
Gespräche zu Sylvester
Zwischenzeitlich ließ Rybolowlew verlauten, dass seine Klage gegen Bouvier auf eine Information während eines Sylvester-Dinners mit einem US-Kunstberater zurückgehe. Dieser hätte ihm gesagt, dass Bouvier marktunübliche Gewinnspannen einkassierte. Da Bouvier diese Version anzweifelt, „ersucht er die amerikanische Justiz, ihm zu helfen, um zu erfahren, was sich am 31.12.2014 zwischen dem Berater und Dimitri Rybolowlew abspielte“, informiert Bouviers Pressesprecher Marc Comina das Handelsblatt.
Bestandsaufnahme im Zollfreilager
Gagosians Stellungnahme gegen Bouviers Dreifachaktivitäten deutet darauf hin, dass sich die Situation des Schweizers international zuspitzt. Die Äußerung des Galeristen könnte auch als Alarmzeichen für die Nutzer von Zollfreilagern gelten. Denn im Juni dieses Jahres erließ die Schweizerische Eidgenossenschaft ihren „Ersten nationalen Bericht über die Risiken der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung“, in dem man liest: „Die Betreiber von Zollfreilagern müssen zudem für sensible Waren wie Banknoten (…) Kunstgegenstände und Antiquitäten eine Bestandsaufnahme führen.“ Aus Gründen der Vertraulichkeit muss der Name des tatsächlichen Eigentümers der eingelagerten Waren „derzeit (noch) nicht genannt werden, was ein gewisses Risiko birgt“, liest man in dem 135 Seiten-Bericht.
Als kollateraler Schaden des Konflikts Bouvier-Rybolowlew scheint das Genfer Zollfreilager ins Visier der Zoll- und Steuerbehörden zu geraten. Die Konsequenzen für den gesamten Kunsthandel sind keineswegs absehbar.