Kunstfälschungen Gericht fragt nach Prüfstandards

Fälschung nach Heinrich Campendonk: "Rotes Bild mit Pferden" (Ausschnitt)
Köln In nur sieben Wochen wurde Ende Oktober 2011 im Kölner Strafprozess gegen die Kunstfälscher um Wolfgang und Helene Beltracchi das Urteil gefällt (HB vom 28.10.2011). Sehr viel mehr Zeit muss dasselbe Landgericht einkalkulieren, um die Ansprüche Geschädigter zu klären. Seit August 2008 schwebt das zivilrechtliche Verfahren, in dem sich die auf Malta registrierte Handelsgesellschaft Trasteco Limited und das Kölner Auktionshaus Lempertz gegenüberstehen. Jetzt beschloss das Landgericht, Beweis zu erheben über die „üblicherweise im Jahr 2006 vorgenommenen Echtheitsprüfungen im Zusammenhang mit Auktionen im Hochpreissegment des Kunstmarkts“, heißt es in einer Pressemitteilung des Landgerichts.
Die Trasteco stützt ihre Klage auf die Annahme, die Beklagte habe als Auktionator „Informations- und Prüfpflichten verletzt“: Informationspflichten, weil der Auktionskatalog fälschlich angegeben habe, zu dem Bild existiere eine historische Abbildung von 1920; Prüfpflichten, weil das Bild bei ordnungsgemäßer Prüfung als Fälschung hätte erkannt werden können und nicht als echtes Gemälde versteigert worden wäre. Die zuständige 2. Zivilkammer will nun der Frage nachgehen, „welche konkreten Prüfungsschritte in einem solchen Fall im Jahr 2006 üblicherweise vorgenommen wurden bzw. worden wären“, formuliert Pressesprecher Dirk Esser.
Gesucht werden vier Sachverständige
Schriftliche Gutachten von vier Sachverständigen, die im selben Marktsegment wie Lempertz geschäftlich tätig sind, will das Gericht hierzu einholen. Die streitenden Parteien haben nun Gelegenheit, binnen dreier Wochen jeweils vier geeignete Personen zu benennen. Wenn dies nicht gelingt, soll der Verband der Kunstversteigerer Vorschläge machen.
„Bewegte sich, was die Beklagte tat, im Bereich der Üblichkeit“, hatte die Vorsitzende Richterin bereits während der letzten Sitzung des Zivilprozesses Ende September 2011 gefragt. Sie wollte damals auch einen Sachverständigen hören und stellte den Parteien anheim, sich zu vergleichen. Dazu ist es nicht gekommen.
Es geht um die Forderung von 2,038 Millionen Euro, die nach Angaben der Beklagten nach Erstattung von Auf- und Abgeld noch im Streit ist. Der Kaufpreis, den die Firma Trasteco im November 2006 für die Campendonk-Fälschung „Rotes Bild mit Pferden“ bezahlt hatte, betrug knapp 2,9 Millionen Euro inkl. Aufgeld. Die naturwissenschaftliche Untersuchung des angeblich 1914 entstandenen Gemäldes durch das Münchener Doerner Institut hatte später Spuren eines weißen Pigments zutage gefördert, das nach Ansicht des Klägers zum Entstehungszeitpunkt noch nicht hätte verwendet werden können. Der Befund wurde Monate später durch ein englisches Institut bestätigt. Im August 2008 reichte die Firma Trasteco zunächst eine zivilrechtliche Klage ein; zusätzlich focht sie zweieinhalb Jahre später den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung der Einlieferin an.
Rekordpreis für den Künstler
Den Versteigerungsbedingungen von 2006 zufolge verpflichtet sich das Kunsthaus Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückzahlung seiner Kommission. Die Haftung wegen Mängeln wird ausgeschlossen. Schadensersatz wegen Abweichungen von Katalogangaben werden ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. Der BGH entschied allerdings im Urteil zur sog. Bodensee-Kunstauktion, dass ein Auktionator sich auf Haftungsausschlussklauseln nicht berufen darf, wenn er fahrlässig oder auch nur leicht fahrlässig handelt.
Das rote Bild mit Pferden brachte für den Künstler einen Rekordpreis und wurde darüber hinaus zum teuersten Bild, das auf dem deutschen Auktionsmarkt 2006 verkauft wurde. Welches Preispotential in ihm steckte, signalisierte auch schon seine Schätzung von 800.000 bis 1,2 Millionen Euro.
Versteigert wurde der Campendonk offenbar ohne schriftliche Expertise. Aber der Katalog verschweigt auch nicht, wie der Eintrag im Werkverzeichnis von Campendonk aussieht: „o.[hne] Abb.“, „Öl a[uf]? Maße, Signatur und Verbleib unbekannt“ ist da zu lesen; außerdem enthält der Lempertz-Katalog auch den Hinweis auf eine Campendonk-Ausstellung bei Flechtheim in Düsseldorf 1920, in dessen Katalog das Bild unter Nr. 11 mit Abb. auf Seite 6 gelistet sein soll. Der erweckte Eindruck, dass das genannte Bild abgebildet wird, täuscht jedoch. Der Katalog enthält nur einen Listeneintrag mit dem Titel unter dem Datum 1914.
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Die Autorin hätte auch schreiben können, dass der Sohn des Künstlers das Bild vor der Katalogisierung ausführlich begutachtet hat und begeistert war. Herr Campendonk glaubte, ebenso wie wir auch, in dem Bild WVZ-Nr. 462 erkannt zu haben. Er galt stets als der beste Kenner des Oeuvres seines Vaters. Der Enkelsohn und derzeitige Nachlassverwalter von C. hat das Gemälde ebenfalls vor der Auktion begutachtet und später nochmals schriftlich bestätigt. Die Werkverzeichnisbearbeiterin A. Firmenich hat später ein Gutachten auf Grund eines materialtechnischen Gutachtens des Doerner Instituts erstellt. Im Rahmen des Gerichtsverfahrens gegen uns und die Streithelferin Jeanette Spurzem hat das Gericht noch eine Museumskuratorin mit einem Gutachten beauftragt, aber auch diese hielt das Bild für echt. Wir haben uns allesamt von dem Fälscher Wolfgang Fischer Beltracchi und seinen Komplizen täuschen und betrügen lassen. - Mittlerweile sollen über ein Dutzend Campendonk-Fälschungen von W.F. Beltracchi erkannt worden sein; alle mit Gutachten der Werkverzeichnisbearbeiterin und mehrere sogar mit technologischen Gutachten versehen. Dies nur zur besseren Information, wenngleich das auch auf unserer Internet-Seite seit langem zu lesen war. Presseabteilung Lempertz
der Kommentar von Herrn Boergdahl ist interessant,aber er zeigt wie heikel die Gutachter leben.Die Fragestellung im Beltracchi Prozess scheint mir aber ziemlich akademisch,denn er ist überführt,hat teils gestanden und ist merkwürdig gering bestraft worden. Die Bemerkungen von der Rain V.Bruehl sind einer anständigen Anwältin nicht würdig. Man zitiert so nicht aus den Akten und kommentiert nicht so häufig während eines Prozesses in den Medien.Sie scheint sehr verbissen. Der Nachlass Campendonk sowie die unglücklich agierende WVZ. Bearbeiterin Dr.Andrea Firmenich haben sich doch positiv geaeussert und sich wie so viele Experten und Museumskuratoren weltweit geirrt.Was soll nun noch diese Haarspalterei? Selbst das Kestner Museum in Hannover hat noch vor zwei Jahren ein Bild von Herrn Beltracchi nach Campendonk ahnungslos von der Galerie Thomas, München ,gekauft,welches ganzseitig im WVZ. Farbig abgebildet ist. - Unvergessen ist mir noch der wohl noch größeres Fall mit den ca. 150 falschen Aquarellen nach A.v.Jawlensky im Folkwang Museum.Alle im WVZ. Von Sothebys abgebildet.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Materialgutachten zu einem Kunstwerk kann für die Echtheitsbestätigung eines Kunstwerkes nicht aussreichen. Ein Beispiel dafür ist Han van Meegeren. Es gibt heute sicherlich Methoden, wie die Weiterentwicklung der Makro-, Röntgen-, Infrarot- und UV-Untersuchungen, aber diese Methoden sind teuer. Eine Recherche in alten Ausstellungskatalogen, die den Nachweis bringt, dass das betreffende Kunstwerk in seiner Vergangenheit bereits einem Publikum präsentiert wurde, sind dabei eine überaus wichtige Ergänzung. Es ist davon auszugehen, dass die Veranstalter von Ausstellungen ihre Kunstwerk ebenfalls überprüft haben. Ein Gutachter kann sich dann auf diese Referenz stützen. Im Falle von Han van Meegeren führt dies jedoch auch nicht zum Erfolg, weil der "Fälscher" Kunstwerke immitiert hat, die dann z.B. Jan Vermeer zugeordnet wurden. Diese Kunstwerke wurden dann als "noch unbekannte Meisterwerke" bejubelt und niemand hat nach einem alten Ausstellungskatalog gefragt. Wenn wir aber diesen Fall bei Seite nehmen, kann auch eine existierende Erwähnung in einem Ausstellungskatalog zu einem Fehlurteil führen. Die Gutachter haben es nämlich dann schwer, wenn selbst Kataloge gefälscht wurden. Dies ist in der Vergangenheit ebenfalls schon vorgekommen. Daher wird es immer auch unentdeckte Fälschungen geben, die auch unentdeckt bleiben werden. Dies kann das Gemüt der Sammler natürlich nur bedingt beruhigen.
Hochachtungsvoll, Ihr
Ole R. Börgdahl