NS-Raubkunst: Ein Gesetz droht zur Nullnummer zu werden
Düsseldorf. Wer der Bundesregierung einmal dabei zuschauen möchte, wie sie ein Gesetz macht, der verfolge eine der öffentlichen Anhörungen des Bundestags. Die jüngste Anhörung des Kulturausschusses befasste sich am gestrigen 4. November 2024 mit dem Entwurf für ein Gesetz (20/13258), das die Rückgabe von Kulturgut an die Erben jüdischer Beraubter erleichtern soll.
Der Entwurf setzt an drei Stellen an: Erstens soll das Gesetz den Erben der ursprünglichen Eigentümer ermöglichen, Auskünfte von Verkäufern und Händlern über die betreffenden Werke zu erhalten. Zweitens soll ein Anspruch auf Herausgabe nicht an der Verjährung scheitern, und drittens soll ein besonderer Gerichtsstand in Frankfurt am Main geschaffen werden, während die Landgerichte in erster Instanz zuständig sein sollen.
Um das Ergebnis vorwegzunehmen. Das Gesetz droht zu einer „Nullnummer“ zu werden. So formulierte es der Staatsrechtswissenschaftler Hans-Jürgen Papier, der auch von „Etikettenschwindel“ sprach und den Entwurf als „ziemlich peinlich“ bezeichnete. Er erzeuge Erwartungen, die nicht erfüllt werden könnten.
Was damit gemeint war, hatte Christina Berking, Sprecherin der Interessengemeinschaft Deutscher Kunsthandel, zuvor erläutert. Die Erben der Beraubten erhielten zwar einen Anspruch auf Auskunft, und sie könnten dann den namentlich bekannten Besitzer vor dem Landgericht Frankfurt verklagen. Sie würden jedoch regelmäßig unterliegen, da nach 80 Jahren von einem gutgläubigen Erwerb
ausgegangen werden könne. Mit anderen Worten: Das Gesetz läuft ins Leere.
Noch abschreckender sind die Auswirkungen. „Das Gesetz verhindert Restitutionen“, konstatiert Berking. Es zerstört „gut funktionierende Strukturen und Prozesse“. Denn der Kunsthandel wird aus seiner Rolle als Vermittler zwischen Anspruchstellern und Verkäufern gedrängt.
Bislang betreibt der Handel mit erheblichem wirtschaftlichen Aufwand Provenienzforschung bei entsprechend verdächtigem Kulturgut. Andernfalls kann er es – laut Kulturgutschutzgesetz – gar nicht handeln. Bestätigt sich ein Verdacht, bringt er Verkäufer und Erben zusammen. Hinter den Kulissen wird gemeinsam eine faire und gerechte Lösung gefunden. Sie führt meist zu einem Verkauf, bei der der Erlös unter den Beteiligten verteilt wird. Auch der Kunsthändler bekommt als Vermittler, der viel Zeit und Geld in die Erforschung gesteckt hat, seinen Teil.
So sieht die Lösung aus in Fällen, in denen – wie meistens – kein einklagbarer Anspruch besteht. Aber dieses Modell würde durch das geplante Gesetz obsolet. Was bislang geräuschlos und diskret, zumindest ohne öffentliche Namensnennung des Eigentümers – hinter den Kulissen verhandelt wurde, würde sich in ein zeit- und kostenintensives Gerichtsverfahren verwandeln.
Berking fürchtet, dass Eigentümer deshalb das Werk zurückziehen, „sobald der Handel sie über den ersten Verdacht eines NS-verfolgungsbedingten Entzugs informiert“. Außerdem würden sie im Zweifelsfall im Ausland einliefern, wo ein solcher
Auskunftsanspruch nicht besteht. Der Handel selbst würde nicht weiter recherchieren, da sich die Kosten nicht mehr amortisieren.
Ein umfassendes Restitutionsgesetz setzt voraus, sich mit dem Thema Entschädigung zu befassen
Fällt der Kunsthandel am Ende als Moderator aus, dann wäre es aus mit seiner Leistungsbilanz bei Restitutionsverfahren. Laut einer informellen Umfrage unter den acht größten Kunstversteigerern, finden sie für 27 Fälle jährlich eine Lösung, berichtete Berking. Das ist ein Vielfaches von dem, was die mit staatlichen Fördergeldern ausgestatteten Museen schaffen. in Nordrhein-Westfalen waren es seit 2022 gerade mal sieben Fälle.
Einig war man sich, dass ein richtiges Restitutionsgesetz hermüsse, um auch private Besitzer auf ein Restitutionsverfahren zu verpflichten. Mit der vorgeschlagenen Regelung bleibe bereits erworbenes Eigentum im Wege der Ersitzung oder des gutgläubigen Erwerbs in der öffentlichen Versteigerung unangetastet, bemängelt der Berliner Rechtsanwalt Ulf Bischof.
Ein umfassendes Restitutionsgesetz aber setzt voraus, dass man sich mit dem Thema Entschädigung befasst. Die Gesetzgebung braucht also noch Zeit. Vor 2026 wird nicht damit gerechnet, dass die neuen Regelungen in Kraft treten. So lange muss die bislang als Vermittlerin in strittigen Fällen tätige „Beratende Kommission“ weiterarbeiten. Doch die wurde geschwächt. Ihr Vorsitzender, Hans-Jürgen Papier, kann die ausgeschiedenen Mitglieder zurzeit nicht ersetzen. Sie würde ohnehin abgeschafft, soll es geheißen haben.