Rechtsstreit: Prozess in New York: Dmitri Rybolowlews Groll gegen Sotheby’s
New York. Jeder, der die Skandale des Kunstmarktes verfolgt, dürfte mit den Namen Dmitri Rybolowlew und Yves Bouvier vertraut sein. Über neun Jahre lang hatte der russische Geschäftsmann mit Sitz in Monaco den Schweizer Kunsthändler vor internationalen Gerichten, etwa in Singapur, Genf, Monaco oder Hongkong des Betrugs bezichtigt.
Rybolowlew verdiente durch den Verkauf einer Kali-Mine fast 7,5 Milliarden Dollar und erwarb über Bouvier zwischen 2002 und 2014 achtunddreißig Werke illustrer Künstler wie Gauguin, Klimt, Toulouse-Lautrec oder Modigliani für insgesamt etwa zwei Milliarden Dollar. Aber dann bezichtigte der Milliardär den Schweizer, ihn durch zu hohe Margen um eine Milliarde Dollar betrogen zu haben. Im November 2023 einigte man sich schließlich außergerichtlich.
Eine Sprecherin von Highgate Ltd., die Bouvier beraten, präzisiert: Demnach seien die abschließenden strafrechtlichen Ermittlungen gegen Bouvier im Dezember 2023 von der Genfer Staatsanwaltschaft eingestellt worden, nachdem die Staatsanwälte erklärt hatten, sie hätten „keine Beweise gefunden, die ausreichenden Verdacht gegen Bouvier begründen könnten“. Separat hätten sich Yves Bouvier und Rybolowlew im Jahr 2023 auf eine Vergleichsvereinbarung geeinigt. Richter und Ermittlungsbehörden weltweit seien nach Prüfung dieser Behauptungen zu dem Schluss gekommen, dass Yves Bouvier in der Schweiz freigesprochen und alle gegen ihn gerichteten Fälle eingestellt wurden.
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Aber immer noch hegt Rybolowlew einen Groll gegen Sotheby’s. Wie Schriftwechsel von Samuel Valette, in London ansässiger Experte des Hauses für Impressionisten und Moderne und Vice Chairman of Private Sales, EMEA, belegen sollen, hätten Valettes Gutachten mit ihren überhöhten Schätzungen den Betrug Bouviers unterstützt.
Der Schweizer Händler hatte bei Sotheby’s zwischen 2011 und 2015 in Private Sales zwölf Werke für den Russen erworben, darunter auch Leonardo da Vincis mittlerweile weltberühmtes Gemälde „Salvator Mundi“. Es kostete Bouvier 83 Millionen Dollar im Jahr 2013; er stellte Rybolowlew aber anschließend 127,5 Millionen Dollar in Rechnung. Und obwohl der Milliardär nach der sensationellen Versteigerung des Werks bei Christie’s im Mai 2017 einen Gewinn von über 300 Millionen Dollar einstreichen konnte, verklagt er Sotheby’s nun auf Schadenersatz.
Sotheby’s versichert in einem dem Handelsblatt vorliegenden Statement, man habe sich „bei der Transaktion dieser Kunstwerke strikt an alle gesetzlichen Anforderungen, finanziellen Verpflichtungen und branchenübliche ‚Best Practices’“ (empfohlene Vorgehensweisen) gehalten. Jede Behauptung, Sotheby’s sei sich des angeblichen Fehlverhaltens oder der Absicht des Käufers, Herrn Rybolowlew zu betrügen, bewusst gewesen, ist falsch”.
Der zuständige Richter am Bezirksgericht in Manhattan empfahl im vergangenen März 2023 noch einen Vergleich, denn ein Verfahren „würde teuer, riskant und potentiell peinlich für beide Parteien“ werden.
Aber am 8. Januar begann Rybolowlews Prozess gegen Sotheby’s vor zehn Juroren in Downtown Manhattan. Hier schilderte der als Zeuge angereiste Milliardär sein Anliegen: „Es ist wichtig, dass der Kunstmarkt transparenter wird. Wenn das größte Unternehmen dieser Branche in solche Aktionen verwickelt ist, haben seine Kunden keine Chance.“
Sotheby’s Anwalt konnte in Rybolowlews Kreuzverhör unter anderem aber klarstellen, dass der Geschäftsmann, entgegen seiner sonst üblichen Due Diligence, die Verträge mit Bouvier nicht mit angemessener Sorgfalt geprüft habe.
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