Tipps für Einsteiger: Vorbereitungen für den Kunstkauf im Netz
Etwas Zeit sollten Neulinge für ihre Erstanmeldung mitbringen, wenn sie online etwas ersteigern wollen.
Foto: Van Ham KunstauktionenDüsseldorf. Kunstkaufen im Netz bei einem namhaften Auktionshaus ist heute sicher, üblich und unkompliziert. Nur so lassen sich Gemälde, Skulpturen, Grafik, Dekorationsgegenstände und Design, die teilweise für ein paar Hundert Euro aufgerufen werden, noch vermarkten. Die Chance für alle, die nicht tief in die Tasche greifen wollen.
Doch ein paar Vorbereitungen sollte der Neuling im Vorfeld seines Gebots treffen. Denn die Freischaltung des Kundenkontos kann bis zu zwei Werktage beanspruchen. Die führenden Auktionshäuser in Deutschland veranstalten alle Online only-Auktionen. Das Prozedere der Erstanmeldung ist überall ähnlich, verlangt doch das Geldwäschegesetz seit 2020 eine erweiterte Sorgfaltspflicht.
Nehmen wir zum Beispiel das Kölner Versteigerungshaus Van Ham, das ständig Online-Auktionen abhält. Wer hier noch nicht Privatkunde ist, muss vollständige Fotos der Vorder- und der Rückseite seines Personalausweises bereithalten. Ist die gültige Anschrift dort nicht vermerkt, muss zusätzlich eine Rechnung etwa des Stromanbieters hochgeladen werden.
Danach gilt es, den Preisrahmen festzulegen. Einfach ist es, wenn das Objekt der Begierde unter 5000 Euro zu haben ist. Wenn das persönliche Preislimit aber über 5000 Euro liegt, sind Neukunden verpflichtet beispielsweise frühere Rechnungen von einem Auktionskauf hochzuladen. Alternativ kann die Bank auch schriftlich die Liquidität bis zu einem bestimmten Betrag bestätigen. Diese Bankauskunft ist nicht zu verwechseln mit einer Bankbürgschaft.
Bei Van Ham wird auch schon mal ein aktueller Kontoauszug akzeptiert, bei dem Anschrift und Kontostand erkennbar sind. Wer noch vor der vollständigen Registrierung ein Gebot abgeben möchte, bietet direkt über den Onlinekatalog. In „My Van Ham“ werden die Gebote dann im Ordner „Unbestätigte Gebote“ gesammelt. Nach der Freischaltung wandern sie in „Bestätigte Gebote“.
Der Bieter, der bis zum Schluss der Online-Auktion das höchste Gebot abgibt, erhält den Zuschlag für das Kunstwerk und kurz darauf eine Rechnung. Sie enthält den Hammerpreis und das Aufgeld von 32 Prozent. Das ist die übliche Kommission für das Auktionshaus. Sie enthält die Mehrwertsteuer.
Nicht bei Schmuck, aber bei Werken von lebenden Künstlerinnen und Künstlern kann auch noch das Folgerecht anfallen. Diese Abgabe beträgt maximal 4 Prozent. Der Käufer, der Transportkosten sparen möchte, holt sein Kunstwerk – nach Voranmeldung – am Stammsitz von Van Ham in der Hitzelerstraße 2 selbst ab.
Die Handelsblatt-Reihe „Tipps für Einsteiger“ wird lose fortgesetzt.