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Zahnarztkrimi um UniklinikNichts sehen, nichts hören, nichts sagen

Der Ex-Chef der Uniklinik Düsseldorf ließ einen wissenschaftlichen Mitarbeiter für sich arbeiten und kassierte. Vor Gericht zeigt sich: Viele in der Uni-Spitze wussten offenbar davon, nur niemand will es genehmigt haben.Andreas Dörnfelder 14.12.2016 - 10:44 Uhr Artikel anhören

Düsseldorf.

Man trifft sich im Leben mindestens zweimal. Nicht alle Treffen sind gleich angenehm. Dienstag, der 13. Dezember 2016, die 14. Große Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf. Um kurz nach 9.30 Uhr betritt Helmut Mattonet den Saal E137. Der ehemalige Ministerialdirigent ist als Zeuge geladen. Als er die Tür öffnet, sieht er einen Mann, mit dem er einst viel zu besprechen hatte: den prominenten Düsseldorfer Zahnarzt Professor Wolfgang Raab. Der ist angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft wirft Raab Untreue im besonders schweren Fall vor. Der Professor soll sich an der Arbeitskraft vor allem eines Mitarbeiters der Düsseldorfer Uniklinik bereichert haben. Das Geschäftsprinzip: Der Mitarbeiter der Uniklinik arbeitetet auf Raabs Rechnung, sein Gehalt aber zahlte die Universität.

Angeblicher Schaden: rund 350.000 Euro. Bei einer Verurteilung drohen Raab bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafe und der Verlust seiner Ansprüche als Beamter. Der Angeklagte weist die Vorwürfe zurück.

Es ist zehn Jahre her, dass Mattonet und Raab sich schon einmal trafen. Das Uni-Klinikum steckte tief in den roten Zahlen. Als Aufsichtsratschef setzte Mattonet den damaligen Klinikchef vor die Tür, den vierten innerhalb weniger Jahre. Er brauchte dringend einen Nachfolger.

Mattonet bat Raab, den Posten zu übernehmen. Der hatte eine Bedingung: Er wolle auch als Klinikchef weiterhin in seiner Privatpraxis arbeiten, die er sich auf dem Klinik-Campus eingerichtet hatte. Mattonet sagte zu. Raab wurde Klinik-Chef. „Um im Training zu bleiben“, wie es hieß, durfte er vier bis sechs Stunden in der Woche Privatpatienten behandeln.

Das Arrangement war an der Universität keineswegs geheim. Im Gegenteil. Der damalige Dekan der Hochschule etwa, Bernd Nürnberg, ließ sich in Raabs Privatpraxis auf dem Uni-Gelände nicht nur selbst die Zähne machen, sondern schickte auch seine Familie dort hin. Auch der damalige Kanzler der Universität, Ulf Pallme König, hörte zu Hause Geschichten aus der Praxis. Termine waren gar nicht leicht zu bekommen. Die Privatambulanz von Professor Raab hatte einen exzellenten Ruf. Das Geschäft boomte. Nur: Mit vier bis sechs Arbeitsstunden in der Woche war der Patientenansturm wohl nicht zu bewältigen.

Zahnarztkrimi um Uniklinik Düsseldorf

Gerichtssaal statt Behandlungszimmer

Betriebswirtschaftlich fiel das erst später auf. Uni-Rektor Hans Michael Piper erinnerte sich im Zeugenstand, wie er an einem Februartag 2010 die Abrechnungen der Chefärzte des Uni-Klinikums sortierte. Piper stieß auf sechsstellige Abrechnungen von Professor Raab. Als der wenig später zusätzliche Mitarbeiter für seine Privatpraxis angefordert habe, schrieb der Rektor einen Brief ans Ministerium. Dann forderte er im Klinikum Raabs Personalakte an. Den Vertrag, den er sehen wollte, bekam er jedoch nie vollständig ausgehändigt, sagte Piper.

So blieb alles beim Alten. Als Ärztlicher Direktor kassierte Raab pro Jahr 120.000 Euro und mehr plus Bonuszahlungen, mit seiner Privatpraxis verbuchte er im Laufe der Zeit einen Gewinn von über 750.000 Euro. Allerdings: 99,9 Prozent der abgerechneten Behandlungen soll vor allem der eine wissenschaftliche Mitarbeiter erledigt haben, den die Universität bezahlte.

Der Untreue-Vorwurf: Ex-Chef der Uniklinik Düsseldorf soll einen wissenschaftlicher Mitarbeiter in seiner Praxis beschäftigt haben – die Rechnung dafür zahlte aber die Universität. Raab selbst beteuert weiter seine Unschuld.

Foto: dpa - picture-alliance
Prozess gegen Ex-Chef der Uniklinik Düsseldorf

Wenn der Zahnarzt die Tür zuknallt

Erst als ein anderer Professor zur Polizei ging, wurde die seltsame Privatpraxis des Klinikchefs der Außenwelt bekannt. Im Frühjahr 2012 durchsuchten 50 Beamte der Sonderkommission „Paola“ das Klinikum und Raabs Privaträume, seit November 2016 ist der Fall vor Gericht. Dort bekunden nun wesentliche Zeugen, dass sie ihren Laden nicht im Griff hatten.

Laut Hochschulgesetz muss der Dekan der Universität den Einsatz von Wissenschaftlern genehmigen. Der bestreitet allerdings, sich mit dem Fall Raab überhaupt beschäftigt zu haben. „Darüber habe ich mir keine Gedanken gemacht“, sagte Bernd Nürnberg. „Dafür ist der Aufsichtsrat zuständig, nicht meine Fakultät.“

Im Aufsichtsrat saß unter anderem der Kanzler der Universität. Auch der aber will von nichts gewusst haben. Zwar hatte er den Vorstand des Klinikums zu benennen. In die Vertragsverhandlungen mit dem Angeklagten sei er aber nicht eingebunden gewesen, sagt Ulf Pallme König. Die habe der Chef des Aufsichtsrats geführt. Und der hieß seinerzeit Helmut Mattonet.

Im dunkelgrauen Anzug tritt der 73-jährige am Dienstag in den Zeugenstand und legt eine blaue Mappe mit Notizen vor sich auf den Tisch. Kann er erklären, wie das erstaunliche Geschäftsmodell der Privatpraxis auf dem Unigelände über Jahre hinweg funktionierte? Der Richter fragt Mattonet, wie es denn nun gewesen sei mit Raabs Vertrag. Ging es bei den Vertragsverhandlungen auch um eine Vertretung in der Privatpraxis? „Nein“, sagt Mattonet. „Das hatte der Dekan zu entscheiden.“

Der Staatsanwalt stutzt. Dann blättert er in seinen Akten und hält Mattonet einen Satz vor, den der bei seiner Vernehmung im Ermittlungsverfahren gesagt haben soll: „Ich bin davon ausgegangen, dass er (Raab) die Patienten grundsätzlich selbst behandelt.“ Mattonet nickt. Der Satz gelte weiter.

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Der Fall ist schwierig. Höchstpersönlich öffneten Spitzenvertreter der Uni in der Praxis von Professor Raab den Mund. Wer aber anstelle von Raab vor ihnen stand, und wer diese Vorgehensweise genehmigte, konnten sie im Zeugenstand nicht mehr erinnern. Ein wenig wirkt es, als wollten sie sagen: Man sei halt davon ausgegangen, dass alles so schon richtig sei. Hauptsache die Uniklinik hat wieder einen Ärztlichen Direktor.

All das macht es auch für Raabs Verteidiger Sven Thomas nicht leicht. Beim Prozessauftakt hatte er gesagt: „Die zuständigen Gremien der Universität und des Klinikums waren sowohl über die Existenz der Privatambulanz als auch über die Vertretung von Professor Dr. Raab durch Ärzte des Klinikums bei der Behandlung von Patienten informiert.“ Am Dienstag verweist der Star-Anwalt auf Nachfrage auf eine Regel, die seinen Mandanten vielleicht retten könnte: die so genannte Hochschulnebentätigkeitsverordnung (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_show_historie?p_id=1173). Sie erlaubt „bei Verhinderung aus zwingendem Grund“ eine „Vertretung durch einen anderen Arzt“. Nun gehe es darum, was ein zwingender Grund sei, so Thomas.

Es geht allerdings auch um deren Häufigkeit. Glaubt man der Anklage, behandelte Professor Raab nur 0,1 Prozent der Patienten, denen er eine Rechnung schickte. So gesehen bräuchte Raab nicht nur einen, sondern 1400 zwingende Gründe. Der Prozess soll am 29. Dezember fortgesetzt werden.

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