Nachhaltige Investments Bluff mit grünen Geldanlagen: Bafin plant Regeln gegen Greenwashing

Die Bafin will Anleger künftig besser vor sogenanntem Greenwashing schützen
Frankfurt Die Finanzaufsicht Bafin will Anleger, die sich für „grüne“ Fonds interessieren, künftig besser vor sogenanntem Greenwashing schützen. Damit ist der Versuch gemeint, Finanzprodukte fälschlicherweise als besonders umweltfreundlich darzustellen, um Anleger zu gewinnen.
Finanzprodukte mit positiver Bilanz in den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance), kurz ESG, werden bei Privatanlegern immer beliebter, wie zuletzt der Jahresbericht des Forums Nachhaltige Geldanlagen zeigt.
Aber Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor und Leiter des Bereichs Wertpapieraufsicht/Asset Management bei der Bafin, warnt: „Wo ESG draufsteht, muss auch Nachhaltigkeit drin sein.“
Am Montag veröffentlichte die Behörde den Entwurf einer Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen. Laut Bafin enthält der Entwurf Vorgaben dazu, „wie Kapitalverwaltungsgesellschaften Publikumsinvestmentvermögen künftig ausgestalten müssen, die sie als nachhaltig bezeichnen oder als explizit nachhaltig vertreiben“.
Ein erster Entwurf war im Mai bereits von Fondsgesellschaften kritisiert worden, die nun vorliegende zweite Fassung lässt den Fondsanbietern gewisse Spielräume. So wären drei Ansätze zugelassen, nach denen die Anbieter die Bafin-Vorgaben erfüllen können:
- Das Einhalten einer Investitionsquote in nachhaltige Vermögensgegenstände von mindestens 75 Prozent.
- Das Verfolgen einer nachhaltigen Anlagestrategie.
- Das Abbilden eines nachhaltigen Indexes.
Verbraucherschützer fordern „klare Standards und Definitionen“
Einigen Verbraucherschützern geht der Entwurf allerdings nicht weit genug. Laut Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBZ), sei es „gut, dass die Bafin die Anbieter von Nachhaltigkeitsfonds dazu verpflichten will, dass sie im Kern auch nachhaltig anlegen“. Doch auch der Gesetzgeber sei gefordert.
„Die Mehrheit der Verbraucher erwartet, dass als nachhaltig beworbene Anlagen auch zu konkreten Veränderungen führen, also zum Beispiel Treibhausgasemissionen reduzieren oder Sozialstandards verbessern“, so Müller. Bei vielen Geldanlageprodukten sei eine solche Wirkung allerdings unklar. Man erwarte daher, dass die Bundesregierung sich „für klare Standards und Definitionen“ einsetzt. „Anlagen sollten nur als nachhaltig bezeichnet werden, wenn sie einen messbaren Beitrag zu Nachhaltigkeitszielen leisten und mehr sind als reine Werbeversprechen.“
Die Fondsindustrie hat nun noch einmal bis zum 6. September dieses Jahres Zeit, sich zu den Plänen der Finanzaufsicht zu äußern. Der Entwurf steht übrigens nicht im Kontrast zu geplanten Vorgaben der Europäischen Union zur Nachhaltigkeit im Finanzwesen. Die Erarbeitung technischer Standards auf europäischer Ebene zur sogenannten Taxonomie- und Offenlegungs-Verordnung laufen in Brüssel parallel.
Bei etwaigen Überschneidungen will die Bafin die selbst entwickelten Vorgaben anpassen, etwa bei einer Kennzeichnung einzelner Produkte. In dem Entwurf heißt es: „Sofern zukünftig das Europäische Umweltzeichen (EU-Ecolabel) unter anderem auch für Investmentvermögen vergeben werden darf, wird die Bafin-Richtlinie entsprechend angepasst.“
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