Hilfen für Unternehmen: Run auf die neuen Schnellkredite der Staatsbank KfW setzt ein
Seit Mittwoch können Unternehmen die neuen Schnellkredite der KfW beantragen, es zeichnet sich eine hohe Nachfrage ab.
Foto: imago/SchöningFrankfurt. Unmittelbar nach dem Start des neuen Corona-Schnellkredits der staatlichen Förderbank KfW ist das Interesse von Unternehmen bereits enorm. Die Hypo-Vereinsbank (HVB) verzeichnet bei den KfW-Schnellkrediten „aufgrund der einfacheren Zugangsvoraussetzungen eine sehr hohe Nachfrage“, sagt Andreas Wagner, Leiter des HVB-Förderkreditgeschäfts. Die Commerzbank erwartet ebenfalls eine hohe Anzahl von Beratungsanfragen und Anträgen. „Wir sind gut darauf vorbereitet, unsere Kunden zu unterstützen“, erklärt das Geldhaus.
Auch die HVB betont, sie setze mehr Mitarbeiter für die Bearbeitung der KfW-Schnellkredite ein. Einige Genossenschaftsbanken hätten inzwischen sogar Wochenendarbeit eingeführt, „um für ihre Kunden da sein zu können“, erklärt der Verband der Volks- und Raiffeisenbanken, BVR. „Unseren Banken liegt eine Vielzahl von Anfragen zum KfW-Corona-Kreditprogramm und auch zum KfW-Schnellkredit vor.“
Die Bundesregierung hatte die Schnellkredite am Mittwoch eingeführt, um kleinen und mittelgroßen Firmen zu helfen. Unternehmen können Darlehen beantragen, die einem Viertel ihres Jahresumsatzes von 2019 entsprechen.
Die absolute Kreditobergrenze liegt dabei bei 500.000 Euro für Firmen mit elf bis 49 Mitarbeitern und höchstens 800.000 Euro für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern. Für diese Darlehen haftet der Staat zu 100 Prozent. Bei den bisherigen KfW-Corona-Krediten hatte er eine Haftungsübernahme von 80 bis 90 Prozent angeboten.
Nach Ansicht von Wirtschaftsverbänden gab es für bestimmte Unternehmen dennoch nicht genug Hilfsangebote. Sie monierten, viele Banken seien zu zögerlich, die Kreditprozesse zu langwierig. Bei den Schnellkrediten gibt es daher neben der vollen Staatshaftung eine stark vereinfachte Kreditprüfung.
Risikoprüfung auf ein Minimum reduziert
Normalerweise müssen Banken bei den Unternehmen ausführliche Kredit- und Risikoprüfungen vornehmen, zu denen auch ein Urteil über die Kapitaldienstfähigkeit eines Unternehmens gehört, also dessen Fähigkeit, den Kredit auch wieder zurückzuzahlen. Beim Schnellkredit fällt das nun weg.
Angesichts der vollen Haftungsübernahme des Staates hält es die Finanzaufsicht Bafin für ausreichend, wenn Banken die Punkte überprüfen, die im KfW-Merkblatt für den Schnellkredit aufgezählt sind. Das geht aus einem Fragen-und-Antwort-Katalog hervor, den die Bafin am Mittwoch um den Schnellkredit ergänzt hatte. Um die KfW-Bedingungen für den Schnellkredit zu erfüllen, müssen Banken unter anderem die Identität des Kunden prüfen (Know Your Customer), den Jahresumsatz, die Zahl der Mitarbeiter und die Frage, ob der zulässige Kredithöchstbetrag eingehalten wurde.
Schon bei den bisherigen KfW-Sonderkrediten ist die Nachfrage immens. Am Mittwoch waren mehr als 10.600 Darlehensanträge bei der Staatsbank eingegangen. Es geht um ein Gesamtvolumen von 23,6 Milliarden Euro, wobei der Löwenanteil davon auf einige Anträge von Großunternehmen entfällt.
Da die KfW Schnellkredite technisch wohl erst in einigen Tagen bewilligen und refinanzieren kann, dürften viele Geldhäuser in Vorleistung gehen. Die Frankfurter Volksbank beispielsweise erklärt: „Die Nachfrage nach dem KfW-Schnellkredit ist – wie übrigens nach allen aktuellen Kreditprogrammen – rege und verteilt sich breit über viele Branchen. Wir sind grundsätzlich zur Vorfinanzierung der Schnellkredite bereit.“ Ähnlich äußert sich ihr öffentlich-rechtliches Pendant, die Frankfurter Sparkasse.