Baden-Württemberg: Mögliche Compliance-Mängel: Bafin ordnet Sonderprüfung bei der L-Bank an
Bankinstitute haben im Rahmen von Sonderprüfungen weitgehende Mitwirkungspflichten gegenüber den Prüfern.
Foto: Thomas Rathay / teamwork / FOTOF (M)Düsseldorf. Die Bundesfinanzaufsicht Bafin hat eine Sonderprüfung bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg, kurz L-Bank, angeordnet. Das Förderinstitut muss sich dieser voraussichtlich ab der zweiten Novemberwoche unterziehen. Überprüft werden „die in der L-Bank eingesetzten IT-Systeme und IT-Prozesse einschließlich deren etwaige Auslagerung“, wie die Bank mitteilt.
Nach der KfW, der NRW-Bank und der Landwirtschaftlichen Rentenbank ist die L-Bank das viertgrößte öffentliche Förderinstitut in Deutschland. Ihr Fördergeschäft war mit einer Summe von 15 Milliarden Euro im Jahr 2021 zuletzt so hoch wie noch nie.
Die nun angekündigte Prüfung stelle eine Routineprüfung im Rahmen des aufsichtlichen Handelns dar, so eine Sprecherin. Die letzte Vor-Ort-Prüfung bei der L-Bank habe im Jahr 2016, damals noch unter Aufsicht der Europäischen Zentralbank, stattgefunden.
Dies ist indes nur ein Teil der Wahrheit. Zwar gehören Sonderprüfungen zu den Standardinstrumenten der Finanzaufsicht und können auch ohne besonderen Anlass durchgeführt werden.
Allerdings sieht das Kreditwesengesetz auch sogenannte anlassbezogene Prüfungen vor. Was es mit dieser Art der Prüfung auf sich hat, erläutert die Bafin auf ihrer Website: „Anlassbezogene Prüfungen erfolgen aus einem konkreten Beweggrund.“ Dabei kann sich die Aufsicht „einen eigenen, vertieften Einblick in die Risikolage eines Instituts verschaffen“.
Schlechtere Note für Unternehmensführung
Hintergrund der Prüfung bei der L-Bank sind laut Handelsblatt-Recherchen unter anderem Mängel im IT-Compliance-Programm. Diese hatte die Bafin bereits im Februar in einem Bescheid an die L-Bank thematisiert. Die Mängel trugen auch dazu bei, dass die Aufseher eine schlechtere Note für die Unternehmensführung vergaben. Die Teilnote für die Unternehmensführung laute „gerade noch Zwei“, stellte die Bafin im Hinblick auf ihre Kritik am Management um die seit 2020 amtierende CEO Edith Weymayr fest.
Dass die Sonderprüfung ansteht, hatte sich entsprechend seit Längerem abgezeichnet. Die Bafin habe im laufenden aufsichtlichen Dialog mit der L-Bank die Möglichkeit einer solchen Sonderprüfung im Themenfeld IT angesprochen, räumte ein Sprecher des Instituts gegenüber dem Handelsblatt bereits im Juli ein. „Sollte es zu einer Sonderprüfung kommen, wird die L-Bank mit voller Transparenz mit den Prüfenden von Bafin und Bundesbank zusammenarbeiten und etwaig adressierte Mängel aufarbeiten“, hieß es. Dies bekräftigte die Bank nun erneut.
Bankinstitute haben im Rahmen von Sonderprüfungen weitgehende Mitwirkungspflichten gegenüber den Prüfern. Sie haben laut Paragraf 44 des Kreditwesengesetzes auf Verlangen Auskünfte über alle Geschäftsangelegenheiten zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und erforderlichenfalls Kopien anzufertigen. Die Prüfer können die Geschäftsräume des Instituts dabei betreten und besichtigen.
Im Regelfall ziehen sich die Prüfungen über mehrere Monate hin. Im Falle von festgestellten Verstößen drohen unter anderem verschärfte Berichtspflichten oder erhöhte Eigenkapitalanforderungen.
Bei der L-Bank hatte die Bafin Anfang 2022 – losgelöst von der nun anstehenden Sonderprüfung – erhöhte Eigenmittel gefordert. Sie verlangte von der Förderbank, anstelle von bisher acht Prozent nun zwölf Prozent Eigenmittel vorzuhalten.
Bei der Bank seien „Risiken identifiziert“ worden, für die „zusätzliche Eigenmittelanforderungen einzuhalten sind“, so die Bafin in der im Februar erlassenen Anordnung. Demnach geht es um Risiken, die sich aus Zinsänderungen ergeben, sowie „weitere wesentliche Risiken, basierend auf der von Ihnen vorgelegten RTF-Meldung (Risikotragfähigkeit, d. Red.)“.