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BankenregulierungBasler Aufseher fordern drastisch hohe Risikovorsorge bei Bitcoin-Investments

Hiobsbotschaft für den Kryptomarkt: Geht es nach dem Basler Bankenausschuss, müssen Geldhäuser künftig extrem hohe Sicherheiten vorweisen, um Bitcoin und Co. vorzuhalten.Felix Holtermann 10.06.2021 - 16:08 Uhr Artikel anhören

Die in Basel ansässige BIZ gilt als Zentralbank der Notenbanken und ist eine wichtige Denkschmiede für die Geldpolitik.

Foto: Reuters

Frankfurt. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat sich dafür ausgesprochen, Kryptowährungen den schärfsten Kapitalanforderungen im Bankensystem zu unterwerfen. Banken müssten in der Bilanz damit deutlich höhere Kapitalrückstellungen für Kryptowährungs-Positionen bilden als für andere Asset-Klassen, etwa für Anleihen oder Aktien.

Noch seien Banken nur im begrenzten Umfang am Kryptomarkt engagiert, schreibt der Basler Ausschuss. Jedoch könnten „das anhaltende Wachstum des Markts und neue Innovationen bei Krypto-Anlagen (...) in Verbindung mit dem gestiegenen Interesse einiger Banken die globalen Finanzstabilitätssorgen erhöhen“.

Zu den vom Basler Ausschuss aufgeführten Gefahren zählen Kreditrisiken sowie Hacking, Betrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Folge: Bitcoin und Co. benötigten eine „spezifische Aufsicht“, was sich in der Praxis vor allem durch höhere Sicherheiten bewerkstelligen lässt.

Der Ausschuss, angesiedelt bei der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel, der „Zentralbank der Notenbanken“, macht in seinem Report eine eindrückliche Rechnung auf. Demnach soll für manche Krypto-Investments ein Risikogewicht von 1250 Prozent gelten, vergleichbar mit den riskantesten Asset-Klassen.

„Das heißt, ein [Krypto-]Engagement von 100 Dollar würde zu risikogewichteten Aktiva von 1250 Dollar führen“, rechnen die Experten in ihrem Bericht vor. Multipliziere man diese Summe mit der allgemeinen Mindestkapitalanforderung von 8,0 Prozent, erhalte man eine nötige Kapitalhinterlegung von 100 Dollar. Das von den Banken vorgehaltene Kapital solle ausreichen, um eine vollständige Abschreibung der Krypto-Anlagen aufzufangen, heißt es.

Zweiklassengesellschaft am Kryptomarkt

Der Bericht aus Basel ist für die Kryptowelt hochrelevant: Würden die Vorschläge des Ausschusses in der weltweiten Finanzregulierung umgesetzt, würde sich der Einstieg der Banken in die Kryptowelt deutlich verteuern – ein Hindernis für den Durchbruch der virtuellen Währungen am klassischen Finanzmarkt.

Die Aufseher sehen die strengsten Kapitalanforderungen jedoch nicht für alle Kryptowährungen vor. Stattdessen sprechen sie sich dafür aus, Digitalwährungen in zwei Gruppen aufzuteilen.

Gruppe eins soll Kryptowährungen umfassen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen und daher ähnlich wie bereits existierende Anlageformen behandelt werden sollen. Hierzu zählen Krypto-Anlagen, die lediglich die Datenbanktechnik Blockchain verwenden, um klassische Assets abzubilden („zu tokenisieren“), und daher als weniger risikoreich gelten. Hinzu kommen sogenannte „Stable Coins“, also wertstabile Kryptowährungen, die mit klassischen Währungen oder Anleihen gedeckt sind.

Die schärfsten Anforderungen sollen für eine zweite Gruppe gelten. Diese umfasst nach den Baseler Vorstellungen etwa die wichtigste Digitalwährung Bitcoin. Da sie die Voraussetzungen der ersten Gruppe nicht erfüllt, etwa nicht durch reale Anlagen gedeckt ist, sollen Banken hierfür wesentlich mehr Risikokapital vorhalten.

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Die Vorschläge des Basler Ausschusses sind Teil eines Papiers, das am Donnerstag veröffentlicht wurde. Betroffene können sich zu den Vorschlägen noch bis September äußern. Digitales Zentralbankgeld, an dem derzeit mehrere große Zentralbanken arbeiten, wird in dem Papier nicht behandelt.

Mit Material von dpa.

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