Corona-Finanzhilfen: Viele Banken sehen noch Probleme bei der Vergabe von KfW-Krediten
Die staatliche Förderbank reicht Hilfskredite für Firmen und Selbstständige aus.
Foto: obsDie Bundesregierung hat ein Bündel an Maßnahmen beschlossen, um die Wirtschaft angesichts der Coronakrise zu unterstützen. Eine zentrale Rolle dabei spielt ein Kreditprogramm der Förderbank KfW, bei dem der Staat 80 bis 90 Prozent der Haftung übernimmt. Beantragt und abgewickelt werden die Darlehen über die Hausbanken der Unternehmen.
Innerhalb einer Woche haben die Hausbanken für ihre Kunden 742 Anträge für Kredite im Umfang von 8,2 Milliarden Euro gestellt. Der Löwenanteil der angefragten Mittel von 7,9 Milliarden Euro entfällt dabei auf gerade einmal 17 Anfragen. Bei den übrigen Anträgen handelt es sich fast ausschließlich um Darlehen von weniger als drei Millionen Euro.
In der Praxis zeigt sich jedoch, dass das KfW-Programm vielen Unternehmen nicht weiterhelfen wird, die durch die Coronakrise in Bedrängnis geraten. Denn Banken können solche Darlehen nur bewilligen, wenn die Firmen kreditwürdig sind.
Da es bei den KfW-Krediten keine hundertprozentige Haftungsfreistellung gebe, könnten Liquiditätshilfen grundsätzlich nicht ohne Bonitätsprüfung gewährt werden, erklärt der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR). „Dies erfolgt so unbürokratisch wie nur möglich, kann aber nicht ganz entfallen. Unternehmen, die diese Prüfung nicht bestehen, können aufgrund der Ausgestaltung der Programme keine Liquiditätshilfen erhalten.“ Und auch Sparkassenpräsident Helmut Schleweis warnt: „Manchen Unternehmen wird man mit den bestehenden Förderprogrammen nicht helfen können.“
Mit dem KfW-Programm könne man nur Firmen helfen, die grundsätzlich kreditfähig seien, betont auch Jens Fröhlich, Leiter Fördermittel und Exportfinanzierung der Mittelstandsbank IKB. Doch das ist nach seinen Erfahrungen nicht die einzige Einschränkung. Es gebe Unternehmen, die bislang kaum verschuldet gewesen seien. „Die haben nun das Problem, dass die KfW-Kredite nur maximal die Hälfte der Gesamtverschuldung betragen dürfen“, erklärt Fröhlich. Das gelte für alle Finanzierungen, die größer als 25 Millionen Euro seien.
Auf Dauer hält Fröhlich wie viele Bankenvertreter weitere Maßnahmen für nötig, die über Liquiditätshilfen hinausgehen. „Längerfristig wird in der Fachwelt bereits diskutiert, ob nicht auch Instrumente nötig sind, welche die längerfristigen Auswirkungen der Coronakrise auffangen und vor allem die Eigenkapitalausstattung einiger Unternehmen verbessern, auch bei größeren Firmen oder in Form von Nachrangkapital.“
Vorstellbar wären Finanzierungen, bei denen sich der Staat an Firmen beteiligt, ohne aber Stimmrechte zu erhalten. Das könnte über sogenanntes Mezzanine-Kapital oder über Genussscheine funktionieren. Denkbar wären auch spezielle Kredite, bei denen der Staat erst Anteile an Unternehmen erhält, sollten diese die Forderungen nicht zurückzahlen können.