Flutkatastrophe Banken können Kredite von Flutopfern stunden

„Wie in der Pandemie werden wir auch nach der Flutkatastrophe Aufsicht mit Augenmaß betreiben. Regeln werden nicht außer Kraft gesetzt, aber angemessen genutzt“, sagte Deutschlands oberster Bankenaufseher Röseler.
Frankfurt Banken und Sparkassen können von der Flutkatastrophe betroffenen Kunden im Einzelfall die Kredite stunden. Auf diese Möglichkeit hat am Donnerstag die Finanzaufsicht Bafin hingewiesen.
„Die aufsichtlichen Vorgaben geben den Banken ausreichend Handlungsspielraum, den sie in einer derartigen Situation nutzen können“, erläuterte Deutschlands oberster Bankenaufseher, Raimund Röseler. Es geht um Kunden, die wegen der Katastrophe ihre Kredite vorübergehend nicht bedienen können.
Außerdem müssen die Banken die gestundeten Kredit nicht sofort abschreiben. „Die aufsichtlichen Vorgaben geben den Banken ausreichend Handlungsspielraum, den sie in einer derartigen Situation nutzen können“, sagte Röseler.
Voraussetzung dafür sei, dass die Zinsen im konkreten Fall während der Stundung nicht erlassen werden, sondern später nachzuzahlen sind, und zwar in Höhe des ursprünglich vereinbarten Effektivzinses. Nur wenn die Bank es für unwahrscheinlich hält, dass der Schuldner den Kredit später überhaupt vollständig zurückzahlen kann, muss sie Rückstellungen dafür bilden.
Schon nach Ausbruch der Corona-Pandemie hatte die Bafin darauf hingewiesen, dass Banken Kredite im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen stunden können, ohne dass der Schuldner deshalb als ausgefallen gilt. „Wie in der Pandemie werden wir auch nach der Flutkatastrophe Aufsicht mit Augenmaß betreiben. Regeln werden nicht außer Kraft gesetzt, aber angemessen genutzt“, sagte Röseler. Finanzinstitute müssen für ausfallgefährdete Kredite Vorsorge treffen, das belastet die Bilanz.
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