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Geldwäsche Schweizer Aufsicht knöpft sich Julius Bär vor

Die Privatbank fängt sich eine scharfe Rüge der Finanzmarktaufsicht Finma ein – und muss sich Eingriffe ins Geschäft gefallen lassen.
20.02.2020 Update: 20.02.2020 - 16:07 Uhr Kommentieren
Die Schweizer Privatbank muss Prozesse bei der Rekrutierung und beim Management von Kundenberatern sowie in der Vergütungs- und Sanktionspolitik anpassen. Quelle: Reuters
Julius Bär

Die Schweizer Privatbank muss Prozesse bei der Rekrutierung und beim Management von Kundenberatern sowie in der Vergütungs- und Sanktionspolitik anpassen.

(Foto: Reuters)

Frankfurt Anfang Februar verbreitete Philipp Rickenbacher noch ungebremsten Optimismus. „Wir wollen der meistbewunderte internationale Vermögensverwalter werden“, verkündete der Chef des Schweizer Geldhauses Julius Bär bei der Verkündung der neuen Strategie. Mit der „Bewunderung“ dürfte es im Moment allerdings eher schwierig werden: Dubiose Geschäfte und mutmaßliche Korruptionsfälle rund um den Fußballverband Fifa und den staatlichen venezolanischen Ölkonzern Petróleos de Venezuela haben dem Traditionshaus eine ungewöhnlich scharfe Rüge der Finanzmarktaufsicht Finma eingebracht. Die Kontrolleure haben schwere Mängel in der Geldwäschebekämpfung und im Risikomanagement festgestellt.

Stichprobenartig untersuchten die Aufseher 70 Geschäftsbeziehungen und mehr als 150 Transaktionen. Das Ergebnis: „Nahezu alle“ analysierten Geschäftsbeziehungen und die „überwiegende Mehrzahl“ der Geschäfte wurden von der Finma beanstandet. Die Aufseher monieren außerdem, dass sich die Verfehlungen über beinahe ein Jahrzehnt – von 2009 bis Anfang 2018 – erstreckten.

Am Ende ihrer Untersuchung stellte die Finma „systematische Mängel“ und einen „schweren Verstoß gegen das Finanzmarktrecht“ fest. Julius Bär habe die Identität von Kunden sowie den Zweck und die Hintergründe ihrer Geschäftsbeziehungen ungenügend geprüft, erklärte die Behörde. Transaktionen wurden zu wenig überwacht und hinterfragt – auch noch zu einem Zeitpunkt, als es bereits klare Warnsignale für Geldwäsche gab.

Ein für Kunden aus Venezuela zuständiger Vermögensverwalter habe 2016 und 2017 noch große Boni erhalten, obwohl die Bank eine Reihe seiner Klienten der Meldestelle für Geldwäsche gemeldet hatte. Das Problem sind nach Meinung der Aufseher nicht einzelne Kundenberater, sondern die Bank habe insgesamt eine „mangelhafte Compliance- und Risikokultur“ gehabt.

Die traditionsreiche Privatbank ist einer der größten europäischen Vermögensverwalter. Ende 2019 verwaltete Julius Bär 426 Milliarden Franken, zwölf Prozent mehr als im Jahr davor. Weil die Bank aber mehr Geld für Rechtsrisiken zurücklegen musste, sank der bereinigte Konzerngewinn um knapp fünf Prozent auf 772 Millionen Franken.

Rickenbacher führt das Geldhaus seit dem Herbst des vergangenen Jahres. Der 48-Jährige löste Bernard Hodler ab, den früheren Risikochef von Julius Bär. Hodlers Vorgänger Boris Collardi hatte das Institut 2017 abrupt verlassen und war zur Genfer Privatbank Pictet gewechselt.

Die Finma wies Julius Bär an, wirkungsvolle Maßnahmen zur Durchsetzung ihrer gesetzlichen Pflichten bei der Geldwäschebekämpfung zu ergreifen und bereits eingeleitete Maßnahmen rasch umzusetzen. Die Aufseher greifen aber auch ins Geschäft der Bank ein. Julius Bär muss Kundenberater identifizieren können, deren Klienten erhöhte Geldwäscherisiken tragen – und sicherstellen, dass diese Risiken begrenzt werden.

Außerdem muss die Bank ihre Vergütungs- und Sanktionspolitik so anpassen, dass sie „keine Anreize mehr bietet, unter Inkaufnahme unangemessener Risiken oder fehlender Compliance möglichst hohe Erträge zu generieren“. Und schließlich verbietet die Finma der Bank größere und komplexe Übernahmen, bis „zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes“.

Die Bank zeigt sich schuldbewusst und verspricht Besserung. Julius Bär „anerkennt grundsätzlich die Schlussfolgerungen im Zusammenhang mit Mängeln in der Geldwäschereibekämpfung im Lateinamerika-Geschäft“, teilte das Institut mit. Verwaltungsrat und Geschäftsleitung würden die Forderungen der Aufseher „rasch und mit Entschiedenheit“ umsetzen.

Doch selbst wenn die Bank dieses Versprechen wahrmacht, könnte die Affäre damit noch nicht ausgestanden sein. Denn die Finma will nach Abschluss des Verfahrens gegen die Bank in einem zweiten Schritt prüfen, ob Verfahren gegen Einzelpersonen eröffnet werden.

Mehr: Deutschland ist ein Gangsterparadies, schreibt Tax-Justice-Network-Direktor Markus Meinzer in einem Gastkommentar.

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