1. Startseite
  2. Finanzen
  3. Banken + Versicherungen
  4. Banken
  5. Cum-Ex-Skandal: Société Genérale wehrt sich gegen die Helaba

SteuerbetrugBanken schieben sich die Schuld im Cum-Ex-Skandal zu

Die Société Générale wehrt sich gegen ein Urteil, das sie zu 22,9 Millionen Euro Schadensersatz an die Helaba verpflichtet. Viele Depotbanken zittern.Sönke Iwersen, Volker Votsmeier 31.05.2018 - 20:12 Uhr Artikel anhören

Die französische Bank wehrt sich gegen ihr Urteil.

Foto: Reuters

Düsseldorf. Die Bank will das Urteil nicht akzeptieren, und ihre Sprecherin mag darüber auch gar nicht sprechen. „Wir können bestätigen, dass wir am 22. Mai 2018 Berufung eingelegt haben“, sagt Elke Pawellek von der Société Générale. Mehr sagt sie nicht. Dabei gebe es so viel zu erzählen. Die Niederlage der französischen Großbank gegen ihren ehemaligen Geschäftspartner, die Landesbank Hessen Thüringen (Helaba), wühlt eine ganze Branche auf.

Der Cum-Ex-Affäre, Europas größter Steuerskandal, geht ins sechste Jahr. Banken handelten Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch, so dass Finanzämter dabei eine nur einmal abgeführte Kapitalertragsteuer mehrfach erstatteten. Zwölf Milliarden Euro soll der Schaden für die Allgemeinheit betragen. Nun gibt es ein Urteil, das den Schadensersatz vorläufig neu verteilt. Zig Banken müssen sich fragen, ob gewaltige Forderungen auf sie zurollen – oder ob sie selbst Ansprüche haben.

Die Société Générale ist erst mal auf der falschen Seite des Konflikts. „Die Bank hat den Einbehalt der Kapitalertragsteuer vorliegend unstreitig nicht vorgenommen. Nach dem Gesetz wäre sie dazu jedoch verpflichtet gewesen“, steht in dem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 25. April 2018. Die Société Générale solle deshalb 22,9 Millionen Euro an die Helaba zahlen. So hoch war der Betrag, den die Landesbank samt Zinsen nach dem Auffliegen der dubiosen Cum-Ex-Geschäfte selbst an das Finanzamt nachzahlen musste.

Cum-Ex-Geschäfte

Depotbank Société Générale wird zu 22,9 Millionen Euro Strafe verurteilt

Die Helaba brauchte drei Jahre, um den Schock inklusive Besuch von Steuerfahndung und Generalstaatsanwaltschaft zu verarbeiten. Dann klagte sie gegen die Bank, mit der sie die Cum-Ex-Geschäfte betrieben hatte: die Fimat.

Die ehemalige Tochter der französischen Société Générale fungierte bei dem Cum-Ex-Handel als Depotbank, als Verwahrungsstätte für Millionen von Aktien, die hin- und hergeschoben wurden, um die Steuererstattungen zu generieren. Dass die Depotbank dabei die Steuer gar nicht abführte, habe man nicht gewusst, sagt die Helaba.

Wusste sie wohl, sagt die Société Générale. Zur fraglichen Zeit, 2007, sei es bei den Depotbanken gängige Praxis gewesen, die Kapitalertragsteuer nicht einzubehalten. Dieser Umstand sei der Helaba bekannt gewesen. Deshalb will die Société Générale auch nicht für den Schaden der Helaba einstehen. Sie legte beim Oberlandesgericht Frankfurt Berufung gegen das Urteil des Landgerichts ein.

Der Deutschen Bank droht Ärger

Ein riesiges Schwarzer-Peter-Spiel hat begonnen. Viele Hundert Millionen Euro mussten Banken schon abschreiben, nachdem Finanzämter Steuerbescheinigungen ihrer Depotbanken nicht anerkannten. Bußgelder und Anwaltskolonnen für die Aufarbeitung des Schlamassels verdoppelten diese Kosten noch. Dass nun das Landgericht in Deutschlands Finanzzentrum Frankfurt die Schuld für die Misere bei den Depotbanken verortet, bedeutet für Dutzende anderer Banken einen Hoffnungsschimmer: Womöglich können sie die gewaltigen Lasten der Affäre abwälzen.

Schon berichten Insider mehrerer Geldhäuser, wie ihre Anwälte das wegweisende Urteil als Gebrauchsanleitung für ihre eigenen Cum-Ex-Probleme interpretieren. Die M. M. Warburg in Hamburg sieht ihre Depotbank in der Pflicht, und auch die Commerzbank prüft laut Finanzkreisen rechtliche Schritte. Beide Geldinstitute würden ihre Ansprüche an eine Adresse stellen: die Deutsche Bank.

Verwandte Themen
Cum-Ex Skandal
Steuern
Deutschland

Die mag das Urteil im Detail nicht kommentieren. Dass sie bei Cum-Ex-Geschäften als Depotbank beteiligt war, ist unstrittig. Auch Häuser wie die Hypo-Vereinsbank, die State Street und Caceis spielten diese Rolle – zu oft ausgezeichneten Konditionen. Nun droht Klage auf Klage.

Aber nicht von jedem. Auch die Dekabank musste in Sachen Cum-Ex 50 Millionen Euro abschreiben. Die Depotbank Caceis will sie trotz des Helaba-Urteils nicht in Anspruch nehmen. Man habe den Sachverhalt geprüft und keine durchsetzbaren Ansprüche erkannt, sagt ein Sprecher. So weit, so gut für die Caceis.

Experten warnen allerdings gleich vor dem nächsten juristischen Risiko. „Manager haben die Pflicht, die Interessen ihrer Aktionäre zu vertreten“, sagt ein Jurist, der solche Fälle prüft. Beißhemmungen gegenüber Geschäftspartnern seien da nicht erlaubt. „Wenn ein Vorstand die Chance nicht nutzt, sich die Kosten von den Depotbanken wiederzuholen, ziehen ihn im Zweifel die Eigentümer zur Rechenschaft.“

Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
remind.me
Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen
Anzeige
Homeday
Immobilienbewertung von Homeday - kostenlos, unverbindlich & schnell
Anzeige
IT Boltwise
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Presseportal
Direkt hier lesen!
Anzeige
STELLENMARKT
Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden
Anzeige
Expertentesten.de
Produktvergleich - schnell zum besten Produkt