„Uni Immo ZBI Wohnen“: Volksbanken empfehlen, offenen Immobilienfonds zu behalten
Frankfurt. Trotz der heftigen Abwertung des genossenschaftlichen Immobilienfonds „Uni Immo ZBI Wohnen“ rät der Spitzenverband der Volks- und Raiffeisenbanken, Fondsanteile nicht zu verkaufen. „Wir haben weiterhin eine fundamental intakte Lage am Wohnimmobilienmarkt“, sagte BVR-Chefin Marija Kolak am Dienstag. Auch die Situation innerhalb des Fonds sei ordentlich.
Wenn es die individuelle Vermögenslage der Anleger zulasse, sollte der Anteil idealerweise gehalten werden: „Unsere Berater und Beraterinnen gehen auf alle Kundinnen und Kunden zu“, erklärte Kolak. Man müsse dabei individuell auf den Einzelfall bei den Kunden schauen. Einzelne Genossenschaftsbanken sind nach Handelsblatt-Informationen bereits auf betroffene Kunden zugegangen und haben Halte-Empfehlungen ausgesprochen.
Anleger des milliardenschweren offenen Immobilienfonds „Uni Immo ZBI Wohnen“ hatten erst vor zwei Wochen den höchsten Tagesverlust bei Immobilienfonds seit der Finanzkrise im Jahr 2008 verkraften müssen. Das Anlageprodukt der genossenschaftlichen Fondsgesellschaft Union Investment wurde dabei um 17 Prozent abgewertet. Auf Jahressicht liegt die Rendite des Fonds bei minus 20 Prozent.
Der Fonds hat vor allem in Mietwohnungen investiert, deren Wert von unabhängigen Sachverständigen um mehr als 860 Millionen Euro auf knapp 4,3 Milliarden Euro heruntergestuft wurde. Der Fondsanbieter begründet den Wertverlust mit „exogenen Einflussfaktoren“, also äußeren Einflüssen. Diese hätten zu einer neuen, unvorhersehbaren Situation auf dem Wohnimmobilienmarkt geführt.
Anleger können Anteile an offenen Immobilienfonds inzwischen nicht mehr täglich zurückgeben. Sie müssen ihren Ausstieg zwölf Monate im Voraus ankündigen, um Liquiditätsprobleme der Fonds zu vermeiden. Direkt verkaufen lassen sich die Fonds über die Börse, allerdings mit heftigen Abschlägen.
Union Investment hatte hinsichtlich der Verluste betont, dass die Liquiditätsquote des Fonds mit aktuell rund 13 Prozent deutlich über der gesetzlich vorgegebenen Mindestquote von fünf Prozent liege. Gleichwohl könnten massenhafte Kündigungen den Fonds vor große Probleme stellen.