Zahlungsdienstleister: KPMG-Sonderprüfung zu Wirecard-Bilanzen lässt Fragen offen – Investoren fliehen aus Aktie
KPMG-Sonderprüfer sehen keinen Anlass zur Korrektur der Wirecard-Bilanzen. Zweifel bleiben.
Foto: ReutersAschheim. Der Zahlungsdienstleister Wirecard sieht nach eigenen Angaben keine Hinweise auf Manipulationen bei den Jahresbilanzen. Das gehe aus dem lang erwarteten Bericht zur Sonderprüfung durch die Wirtschaftsprüfung KPMG hervor, den das Unternehmen am Dienstagmorgen veröffentlicht und auf seiner Homepage zum Download bereitgestellt hat.
Allerdings musste Wirecard einräumen, dass das Unternehmen die Termine für die Veröffentlichung der Jahresbilanz 2019 und die Jahreshauptversammlung am 30. April nicht halten kann. Die Wirecard-Aktie brach daraufhin am Dienstagmorgen um bis zu 20 Prozent ein. Wirecard stimme sich schnellstmöglich mit dem Abschlussprüfer E&Y ab, wann die Prüfungsarbeiten unter Berücksichtigung der Corona-bedingten Einschränkungen und des KPMG-Berichts abgeschlossen werden können, hieß es am Dienstag.
Die Veröffentlichung des KPMG-Berichts hatte Wirecard mehrfach verschoben. Ursprünglich wollte der Konzern den Bericht bis Montag veröffentlichen, ließ die Frist jedoch zunächst ohne Angabe von Gründen verstreichen. Man habe den Bericht erst am Dienstag am frühen Morgen von KMPG erhalten, hieß es später am Dienstag.
Im Fokus steht einmal mehr die Zusammenarbeit des Zahlungsdienstleisters mit umstrittenen Drittpartnern. Über sie wickelt Wirecard den Zahlungsverkehr in Ländern ab, in denen der Dax-Konzern über keine eigene Lizenz verfügt.
Nach Angaben von Wirecard wurden keine belastenden Belege für die öffentlich erhobenen Vorwürfe der Bilanzmanipulation gefunden. In allen vier Prüfbereichen – dem Geschäft mit Dritt-Partnern, dem Bereich Merchant Cash Advance sowie bei den Geschäftstätigkeiten in Indien und Singapur - hätten sich keine substanziellen Feststellungen ergeben, die für die Jahresabschlüsse im Untersuchungszeitraum 2016, 2017 und 2018 zu Korrekturbedarf geführt hätten, hieß es.
Doch einzelne Passagen des Prüfberichtes haben es in sich: „Die Wirecard AG hat von KPMG im Verlauf der Untersuchung angeforderte Dokumente teilweise nicht bzw. erst mehrere Monate nach Anforderung geliefert, wodurch sich die Untersuchung insgesamt verzögerte“, schreiben die KPMG-Prüfer.
Und weiter: „Die Wirecard AG hat einzelne vereinbarte Interview-Termine mit wesentlichen Wirecard-internen Ansprechpartnern mehrfach verschoben, wodurch ebenfalls erhebliche Verzögerungen der Untersuchungshandlungen entstanden.“
Wirecard selbst räumt in einer Mitteilung ein, dass die Anforderungen der Sonderprüfer das Unternehmen vor erhebliche Probleme gestellt haben: „Nach den gesteigerten forensischen Anforderungen der Untersuchung durch KPMG konnten allerdings nicht alle angeforderten Daten beschafft werden, die einen Nachweis der Umsatzerlöse in diesen Jahren erfüllt hätten, da sich diese Unterlagen überwiegend im Zugriffsbereich der Dritt-Partner befinden.“
Wirecard halte aber inzwischen die notwendigen Daten selbst vor, sodass KPMG für den Zeitraum bis Dezember 2019 über 200 Millionen Datensätze für eine forensische Prüfung zur Verfügung gestellt werden konnten. „Dabei ergaben sich keine Anhaltspunkte für Abweichungen zwischen den ausgewiesenen Umsätzen und den Kontensalden.“
Dennoch erschüttert der Prüfbericht das Vertrauen vieler Aktionäre. Die Bilanzpraxis des Konzerns steht bereits seit Anfang 2019 unter verschärfter Beobachtung. Auslöser für die Sonderprüfung durch KPMG war die Berichterstattung der britischen Wirtschaftszeitung „Financial Times“, in der unter anderem Zahlungsströme von Wirecard über Partner in Dubai und Irland angezweifelt wurden.
Im Mittelpunkt stand dabei Wirecards Partner Al Alam aus Dubai. Über den soll laut der britischen Wirtschaftszeitung im Jahr 2016 rund die Hälfte des Unternehmensgewinns vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen erzielt worden sein. Al Alam ist für Wirecard ein Dritt-Partner, der in Ländern, in denen das Unternehmen über keine eigenen Lizenzen verfügt, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs übernimmt.
Dazu kamen Berichte über finanzielle Unregelmäßigkeiten in der Niederlassung in Singapur sowie zwei Unternehmenskäufe in Indien aus dem Jahr 2015. Immerhin: Für die Geschäfte in Singapur sieht KPMG keinen weiteren Prüfbedarf, der über die Abschlussprüfung 2018 hinausgeht. Auch gegen die Indien-Deals haben die Sonderprüfer keine gravierenden Einwände, wie sie am Dienstag betonten.