Schufa: Dann können Sie Schmerzensgeld fordern
Düsseldorf. Die Schufa gehört zu den Institutionen, denen man fast ebenso wenig entkommen kann wie dem Finanzamt. Fast jeder Deutsche hat einen Eintrag bei der Wirtschaftsauskunftei. Dafür kann schon der Abschluss eines Handyvertrags reichen. Die Schufa, einst die Abkürzung für „Schutzgemeinschaft für Absatzfinanzierung“, war mal ein eingetragener Verein und firmiert mittlerweile als Schufa Holding AG. Hauptanteilseigner sind deutsche Banken.
Das Prinzip funktioniert so: Die Schufa sammelt Daten zur Kreditwürdigkeit von Verbrauchern, die ihnen ihre Vertragspartner schicken, zum Beispiel Banken. Im Gegenzug schickt die Schufa ihren Vertragspartnern auf Anfrage Informationen zur Kreditwürdigkeit von Menschen, die sich zum Beispiel Geld leihen wollen. Dann kann’s mit dem Kredit schnell vorbei sein.
Die Schufa ist darauf angewiesen, dass die Vertragspartner korrekte Daten schicken. Das aber funktioniert nicht immer. Manchmal landen bei der Schufa zum Beispiel Meldungen über offene Forderungen, die gar nicht mehr bestehen. Dann wird der Verbraucher zu Unrecht schlechter eingestuft. Mit allen Folgen.
Nicht nur gegen die falschen Einträge können Verbraucher vorgehen. Vor Gericht können sie unter bestimmten Bedingungen sogar Schadenersatz erstreiten.