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VersicherungenDrei Schweizer Versicherer müssen Abwicklungspläne vorlegen

Ist die Versicherungsbranche gerüstet für eine Schieflage? In der Schweiz müssen große Versicherungen nun einen Plan für den Ernstfall vorlegen. Wer auf der Liste steht. 25.11.2025 - 11:21 Uhr Artikel anhören
Zentrale des Versicherers in Zürich: Plan für den Ernstfall ist Pflicht. Foto: imago images/Geisser

München. Neben der Allianz müssen nun auch drei schweizerische Versicherer und Rückversicherer auf Geheiß der Aufsichtsbehörden Abwicklungspläne für den Fall einer Schieflage entwerfen. Der internationale Finanzstabilitätsrat (FSB) veröffentlichte am Dienstag eine aktualisierte globale Liste von 17 (2024: 13) Versicherern, die so groß und international vernetzt sind, dass sie dem Abwicklungsregime unterliegen.

Auf dieser Liste stehen nun auch Zurich, Swiss Re und Swiss Life, die laut FSB von den nationalen Behörden gemeldet wurden. Mit den Abwicklungsplänen sollen Unternehmen und ihre Aufseher besser auf eine Notlage oder einen Zusammenbruch vorbereitet sein, die Behörden könnten auch international enger zusammenarbeiten.

Nach der weltweiten Finanzkrise von 2008/2009 hatten der FSB und Politiker auch für Versicherer ein Abwicklungsregime, ähnlich dem für Banken, gefordert, um einen Flächenbrand in der Finanzwirtschaft frühzeitig erkennen und eindämmen zu können. Die Versicherungsbranche hatte sich dagegen aber gewehrt und unter anderem darauf verwiesen, dass die Ansteckungsrisiken bei ihnen weit weniger groß seien als bei den Banken. Vom Konzept „global systemrelevanter Versicherer“ war der FSB 2016 wieder abgerückt.

Seit 2024 veröffentlicht er stattdessen eine Liste von Konzernen, die Abwicklungspläne vorlegen müssen. Die Allianz stand schon im vergangenen Jahr ebenso darauf wie AXA, Generali und die niederländische NN Group. Die meisten Versicherer stellt Großbritannien mit fünf, aus den USA kommen drei. Der weltgrößte Rückversicherer Münchener Rück fehlt auf der Liste.

rtr
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