Energetische Sanierungen: Was im Zuge der Klimarettung auf Immobilienbesitzer zukommt
Schlecht gedämmten Gebäuden und Wohnungen in der EU droht eine Sanierungspflicht – mit weitreichenden Folgen.
Foto: dpaFrankfurt. Dass man in Brüssel wie auch in Berlin verstärkt auf Klimaschutz achtet, ist in der Immobilienbranche kein Geheimnis. Aber viele private Immobilienbesitzer unterschätzen das Thema, warnen Experten. Denn gemäß den aktuellen Planungen der EU in der Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) müssen Wohngebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse F und bis 2033 die Klasse E erreichen.
Tun sie das nicht, drohen Konsequenzen – welche, ist allerdings noch nicht bekannt. In manchen Ländern aber droht Immobilienbesitzern ein Vermietungsverbot. Ob es so weit in Deutschland kommt, ist ungewiss. Klar ist aber schon jetzt, dass früher oder später energetische Sanierungen mit immer größerer Vehemenz gefordert werden.
Das wird teure Investitionen nach sich ziehen, selbst wenn zu beachten ist, dass in Deutschland die Einstufungen der Energieeffizienzklassen nicht nur bis „G“ gehen, sondern bis „H“ und die erste Sanierungswelle damit weitestgehend die Gebäude der Energieeffizienzklasse H in die Pflicht nimmt.
Bereits der erste Schritt trifft einer aktuellen Studie der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (Arge) zufolge 2,3 Millionen Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 100.000 Mehrfamilienhäuser. Für ihre Sanierung würden 17,2 Milliarden Euro fällig. Und der nächste Schritt für die Sanierungsanforderungen ist bereits absehbar: Gemäß dem „European Green Deal“ müssen bis zum Jahr 2033 zusätzliche 15 Prozent des Bestands die nächste Energieeffizienzstufe erreichen.