Erbbaurecht: Wo Bauen ohne Grundstückskauf besonders attraktiv ist
München. Hamburg macht es, Berlin ebenfalls: Wenn die Stadtstaaten Grundstücke abgeben, verkaufen sie diese in der Regel nicht, sondern vergeben sie im Erbbaurecht. Das Besondere an dem Konzept: Der Bauherr erstellt ein Gebäude auf einem Grundstück, ohne es zu erwerben. Er nutzt es für einen vertraglich vereinbarten Zeitraum – zum Beispiel für 90 Jahre – und zahlt im Gegenzug einen regelmäßigen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer.
Während dieses Modell in den Niederlanden oder Großbritannien verbreitet ist, wird es hierzulande bislang nicht so oft angewendet. Hamburg gilt als Vorreiter. Die Stadt will auf diese Weise Boden im Eigentum halten und gleichzeitig wohnungspolitische, soziale oder städtebauliche Ziele umsetzen.
Das Erbbaurecht-Konzept berge in Deutschland durchaus Potenzial, resümiert das Analysehaus Bulwiengesa in einer Kurzstudie, die im Auftrag des Immobilienfinanzierers Berlin Hyp AG erstellt wurde. Für einen größeren Einsatz müssten die Konditionen stärker standardisiert werden, heißt es aber auch.
Der Marktanteil von Erbbaurechtsgrundstücken hierzulande liege bei etwa fünf Prozent aller Grundstücke, schreibt André Adami, Bereichsleiter Wohnen bei Bulwiengesa und Verfasser der Studie. Er verweist dabei auf Erhebungen des Deutschen Erbbaurechtsverbands und Studien des Immobiliendienstleisters JLL.