Haussanierung: Welche Eigentümer wegen der EU-Gebäuderichtlinie bald handeln müssen
Wenn die EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht umgesetzt wird, müssen sich Hausbesitzer auf Veränderungen einstellen.
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Foto: HandelsblattLange wurde auf europäischer Ebene darum gerungen, nun herrscht Klarheit: Die Europäische Union (EU) wird in ihrer künftigen Gebäuderichtlinie keine Sanierungspflicht für die energetisch am schlechtesten ausgestatteten Wohngebäude vorschreiben.
Dennoch müssen sich Hausbesitzer in den kommenden Jahren auf Veränderungen einstellen. Lesen Sie hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
EU-Gebäuderichtlinie: Welche Regeln gelten ab wann?
Statt auf die jeweilige Energieeffizienz einzelner Wohngebäude zielt die neue Einigung auf den Gesamtbestand ab. Nun gilt: Bis 2030 soll der durchschnittliche Primärenergieverbrauch bei Wohngebäuden in Deutschland um mindestens 16 Prozent sinken, bis 2035 um 20 bis 22 Prozent.
Damit sind frühere, deutlich härtere Vorschläge vom Tisch. Etwa, dass bis 2030 alle Häuser mindestens den Energiestandard E und bis 2033 mindestens die mittlere Energieeffizienzklasse D erreichen müssen. Diese Vorgabe hätte vor allem Besitzer von Häusern der schlechtesten Energieklassen stärker getroffen.
Was ist der Primärenergieverbrauch und wie hoch war er zuletzt?
Zum Primärenergieverbrauch zählen neben der Raumwärme auch Warmwasser, Klimakälte und die Beleuchtung. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hatte in ihrem Gebäudereport den Primärenergieverbrauch aller deutschen Wohngebäude im Jahr 2021 mit 911 Terawattstunden (TWh) beziffert. Würde man diesen bis 2030 um 16 Prozent reduzieren, läge er noch bei 765 TWh.