Immobilien: Was Eigentümer über die Gebäuderichtlinie der EU wissen sollten
Jeder Immobilieneigentümer kann sich einen Energieausweis für sein Gebäude ausstellen lassen.
(Foto: Monika Skolimowska/dpa)
Foto: HandelsblattDie Europäische Union (EU) will den Energieverbrauch von Gebäuden senken und dazu Wohnhäuser in Effizienzklassen einteilen, je nachdem wie stark sie beheizt werden. Eine Pflicht, ein Gebäude auf ein bestimmtes Effizienzniveau zu sanieren, gibt es bislang nicht. Sie soll aber kommen. Die EU arbeitet an einer Gebäuderichtlinie dazu. Was Eigentümer darüber wissen sollten.
Welche Energieeffizienzklassen gibt es für Wohngebäude in Deutschland?
Das Gebäudeenergiegesetz kennt neun Energieeffizienzklassen: von A+ bis H. Richtwert jeder Klasse ist die Energiemenge, die der Eigentümer zuführen muss, um das Gebäude warm zu halten, zu kühlen, zu belüften und warmes Wasser zu bereiten. Ein Gebäude mit Effizienzklasse A+ benötigt maximal 30 Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche im Jahr. Bei Klasse H sind es mehr als 250 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Welche Effizienzklassen die 19 Millionen Wohnhäuser im Einzelnen haben, ist bislang nicht bekannt.
Wie ist eine Klasse mit hoher Energieeffizienz zu erreichen?
Damit ein Gebäude die deutsche Effizienzklasse A erreicht, sollte die Heizung mit Abwärme, Solarenergie, Erdwärme oder Umweltwärme arbeiten. Das Gebäude selbst ist überwiegend zu dämmen. Damit feuchte Luft aus dem Haus befördert wird, ist eine Lüftungsanlage nötig. Soll „nur“ Klasse B erreicht werden, können größere Flächen am Haus ungedämmt bleiben. Dieser Spielraum besteht aber lediglich, wenn die oben genannten Energiearten genutzt werden. Wer mit Holz heizen will, muss das Gebäude stärker dämmen, um eine hohe Effizienz zu erreichen.