Heizkostenabrechnung: Was mit der CO2-Abgabe auf Vermieter zukommt
Ist ein digitales Messgerät am Heizkörper angebracht, übernehmen oft Dienstleister die Abrechnung und ermitteln den Vermieteranteil am CO2-Preis.
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Foto: HandelsblattDer CO2-Preis auf Erdgas, Heizöl, Flüssiggas und Fernwärme soll zwei Dinge bewirken: dass Verbraucher effizient heizen und fossile Heizungen nach und nach durch klimafreundliche ersetzt werden. Wer zur Miete wohnt, kann den Verbrauch in der Wohnung beeinflussen – sparsames Heizen bedeutet geringere Kosten für Kohlendioxid (CO2). Mit welcher Anlage geheizt wird und wie das Haus gedämmt ist, entscheiden indes nicht die Mieter, sondern ihre Vermieter. Damit diese entsprechend investieren, sind Vermieter seit 2023 verpflichtet, sich an den CO2-Kosten ihrer Mieter zu beteiligen.
Diese Pflicht wirkt sich allerdings erst jetzt aus, wenn die entsprechend angepassten Heizkostenabrechnungen für das vergangene Jahr erstellt werden. Wir erklären, welche Zusatzkosten auf Vermieter zukommen und worauf sie bei der Abrechnung achten sollten.
Vermieteranteil umso höher, je stärker ein Haus beheizt wird
Wie stark der Vermieter sich an den CO2-Kosten seiner Mieter beteiligen muss, hängt laut CO2-Kostenaufteilungsgesetz von der Energiebilanz des vermieteten Gebäudes ab. Je höher der Kohlendioxidausstoß und damit der Energieverbrauch einer Immobilie ist, desto höher ist der Vermieteranteil.