Immobilien-Blick: EM zu Hause – Regeln für Dekoration, Grillen und Lärmschutz
Berlin. Es bietet sich an, Spiele der Fußball-Europameisterschaft mit Gästen zu schauen, zu grillen und vielleicht den Balkon zu dekorieren. Doch welche Regeln müssen Bewohner insbesondere von Mehrfamilienhäusern dabei beachten? Ein Überblick:
Vorsicht mit Fan-Deko an Fenstern und Balkonen
Fahnen des Lieblingsteams auf dem Balkon aufhängen? Unbedenklich, soweit das nicht in die Bausubstanz eingreift. Wer also zur Befestigung einen Haken an der Hauswand anbringen will, benötigt dafür die Erlaubnis des Vermieters, erläutert Konrad Adenauer, Präsident des Verbandes Haus & Grund Rheinland Westfalen.
Das gilt insbesondere für die Fassade, die auch Wohnungseigentümer nicht eigenmächtig schmücken dürfen. Die Außenwand ist in der Regel Gemeinschaftseigentum, und jegliche baulichen Veränderungen daran müssen formell durch die Eigentümerversammlung beschlossen werden. Außerdem dürfen Fansymbole den Nachbarn nicht den Ausblick blockieren.
Beim Grillen auf die Hausordnung achten
Eine pauschale Regelung, wie oft gegrillt werden darf, gibt es nicht. Gerichtsurteile geben die Richtung vor, sie variieren allerdings je nach Bundesland. So urteilte das Amtsgericht Bonn für Nordrhein-Westfalen, in Sommermonaten sei es angemessen, einmal im Monat zu grillen (Az.: 6 C 545/96). Das Oberlandesgericht Oldenburg (Niedersachsen) dagegen definierte nur viermal im Jahr als „sozialadäquat“ (Az.: 13 U 53/02).